{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093065,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093065,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093065,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093065,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093065,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093065,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093065,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093065,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093065,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093065,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093065,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093065,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093065,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093065,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093065,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093065,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093065,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093065,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3065","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Verordnung \u00fcber den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds f\u00fcr Kernanlagen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Warum wurde per 1. Februar 2008 die angenommene Betriebsdauer der Kernkraftwerke von 40 auf 50 Jahre erh\u00f6ht? Gibt es dazu einen Grundlagenbericht? Wenn ja, ist dieser den Parlamentsmitgliedern zug\u00e4nglich?</p><p>2. Ist die Kostenstudie, die zur Neuberechnung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten f\u00fchrte, \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich?</p><p>3. Werden die neuberechneten \u00dcbersch\u00fcsse von 525 Millionen Franken den Betreibern zur\u00fcckerstattet, auch wenn die Anlagenrendite von 5 Prozent (gem\u00e4ss Art. 8 Abs. 5 SEFV) nicht gew\u00e4hrleistet ist?</p><p>4. Wie sieht die Anlagenrendite f\u00fcr die Jahre 2007 und 2008 aus?</p><p>5. Gem\u00e4ss Artikel\u00a010 SEFV k\u00f6nnen die Beitr\u00e4ge auch in Form von Wertschriften, geleistet werden. Wie hoch ist der Bestand der Wertschriften und wie war deren Entwicklung in den Jahren 2007 und 2008?</p>","ReasonText":"<p>Per 1. Februar 2008 wurden die Verordnungen und Reglemente der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds in einer einzigen Verordnung (SEFV) zusammengef\u00fchrt. Gleichzeitig wurde die angenommene Betriebsdauer der Kernkraftwerke von 40 auf 50 Jahre erh\u00f6ht.</p><p>Aufgrund der neu angenommenen, verl\u00e4ngerten Betriebsdauer wurden die Stilllegungs- und Entsorgungskosten im Rahmen von Kostenstudien neu berechnet. Diese f\u00fchrten zu \u00dcbersch\u00fcssen von insgesamt 525 Millionen Franken. Diese sollen den Betreibern zur\u00fcckerstattet werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nach Artikel\u00a031 Absatz\u00a01 des Kernenergiegesetzes (KEG; SR 732.1) vom 21. M\u00e4rz 2003 sind die Betreiber von Kernanlagen verpflichtet, ihre radioaktiven Abf\u00e4lle auf eigene Kosten sicher zu entsorgen. Entsorgungskosten, die w\u00e4hrend des Betriebes von Kernkraftwerken (KKW) anfallen, m\u00fcssen von ihnen laufend bezahlt werden. Hingegen werden die Kosten f\u00fcr die Stilllegung der KKW sowie die nach ihrer Ausserbetriebnahme anfallenden Kosten f\u00fcr die Entsorgung der radioaktiven Abf\u00e4lle durch zwei unabh\u00e4ngige Fonds sichergestellt: den Stilllegungsfonds f\u00fcr Kernanlagen und den Entsorgungsfonds f\u00fcr Kernkraftwerke (Art. 77 Abs. 1 und 2 KEG). Beide Fonds werden durch Beitr\u00e4ge der Betreiber ge\u00e4ufnet (Art. 77 Abs. 3 KEG).</p><p>Die alten Verordnungen und Reglemente des Stilllegungsfonds f\u00fcr Kernanlagen und des Entsorgungsfonds f\u00fcr Kernkraftwerke wurden auf den 1. Februar 2008 zu einer einzigen Verordnung zusammengef\u00fchrt. Die j\u00e4hrlichen Rechnungsergebnisse sind aus den Jahresberichten der Fonds ersichtlich, die auf der Internetseite des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds f\u00fcr Kernanlagen publiziert werden.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung.</p><p>1. Bei der angenommenen Betriebsdauer der KKW handelt es sich um eine Berechnungsgrundlage f\u00fcr die beiden Fonds und nicht, wie irrt\u00fcmlich oft angenommen wird, um einen energiepolitischen Entscheid \u00fcber die weitere Nutzung der Kernenergie. Diese Berechnungsgrundlage muss unabh\u00e4ngig von der effektiven Laufzeit der beitragspflichtigen KKW festgelegt werden und dient als Grundlage f\u00fcr die Ermittlung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten sowie der in die Fonds einzuzahlenden Beitr\u00e4ge. Fr\u00fcher war die daf\u00fcr angenommene Betriebsdauer auf 40 Jahre festgesetzt. Die \u00e4lteren KKW Beznau 1 und 2 werden jedoch bereits in den Jahren 2009 bis 2012 eine Betriebszeit von 40 Jahre \u00fcberschreiten. Heute gehen die Aufsichtsbeh\u00f6rden davon aus, dass diese Werke bei weiterhin gutem Unterhalt rund 50 Jahre und die neueren KKW G\u00f6sgen und Leibstadt 60 Jahre betrieben werden k\u00f6nnen. In der Verordnung wird deshalb f\u00fcr die KKW Beznau 1 und 2, G\u00f6sgen und Leibstadt, welche alle eine unbefristete Betriebsbewilligung haben, als Berechnungsgrundlage neu eine Betriebsdauer von 50 Jahren angenommen. F\u00fcr das KKW M\u00fchleberg, welches eine bis 2012 befristete Betriebsbewilligung hat, wird weiterhin eine Betriebsdauer von 40 Jahren angenommen, bis \u00fcber eine allf\u00e4llige Verl\u00e4ngerung der Betriebsbewilligung rechtskr\u00e4ftig entschieden ist. Die effektive Betriebsdauer h\u00e4ngt vom sicherheitstechnischen Zustand einer Anlage ab. Dieser wird von der Sicherheitsbeh\u00f6rde laufend \u00fcberpr\u00fcft. Das Eidgen\u00f6ssische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) berichtet j\u00e4hrlich in seinem Aufsichtsbericht \u00fcber den Zustand und den Betrieb in den Anlagen. Zudem ist f\u00fcr jedes KKW alle zehn Jahre eine umfassende Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung durchzuf\u00fchren, zu denen das Ensi in einem ausf\u00fchrlichen Bericht Stellung nimmt. Die Berichte der Aufsichtsbeh\u00f6rde sind auf der Internetseite des Ensi \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich.</p><p>2. Der \u00d6ffentlichkeitsgrundsatz gilt seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes \u00fcber das \u00d6ffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BG\u00d6) am 1. Juli 2006. Die aktuellen Kostenstudien (Kostenstudien 2006) zum Stilllegungs- und Entsorgungsfonds sind seit M\u00e4rz 2009 auf der Internetseite des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds f\u00fcr Kernanlagen \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich. F\u00fcr \u00e4ltere Studien sowie technische Hintergrunddokumente, welche Gesch\u00e4ftsgeheimnisse enthalten, besteht kein Zugangsrecht.</p><p>3. Aufgrund der neuen Berechnungsgrundlage sind die durch die Fonds zu deckenden Stilllegungs- und Entsorgungskosten tiefer. Hingegen fallen f\u00fcr die Betreiber w\u00e4hrend den zus\u00e4tzlichen zehn Betriebsjahren entsprechend h\u00f6here Kosten an. Die erste Berechnung (Bilanzstichtag 31. Dezember 2007) ging von einem R\u00fcckerstattungspotenzial von insgesamt 525 Millionen Franken aus.</p><p>Die \u00dcbersch\u00fcsse werden den Betreibern gem\u00e4ss Artikel\u00a013 Absatz\u00a04 der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV; SR 732.17) in angemessener Frist unter Ber\u00fccksichtigung der Anlagestruktur zur\u00fcckerstattet. Der Anspruch auf R\u00fcckzahlungen muss gegen\u00fcber der Verwaltungskommission nachgewiesen werden. Im Jahr 2008 wurden insgesamt 80 Millionen Franken zur\u00fcckbezahlt.</p><p>4. Die Stilllegungskosten f\u00fcr die f\u00fcnf schweizerischen Kernkraftwerke und das Zentrale Zwischenlager in W\u00fcrenlingen belaufen sich nach den neuen Berechnungen auf rund 2,2 Milliarden Franken (Preisbasis 2006). Per Ende 2007 betrug das angesammelte Fondskapital 1,322 Milliarden Franken.</p><p>Die Entsorgungskosten belaufen sich nach den neuen Berechnungen auf insgesamt rund 13,4 Milliarden Franken (Preisbasis 2006). Davon haben die Abfallverursacher bis Ende 2007 bereits 4,503 Milliarden Franken bezahlt (z. B. f\u00fcr Forschungs- und Vorbereitungsarbeiten, Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente, Erstellung Zentrales Zwischenlager, Beschaffung von Transport- und Lagerbeh\u00e4ltern). Ein weiterer Teil f\u00e4llt ab 2008 bis zur Ausserbetriebnahme an und wird von den Entsorgungspflichtigen laufend beglichen (2,539 Milliarden Franken). Durch den Fonds sind noch 6,308 Milliarden Franken sicherzustellen. Per Ende 2007 betrug das angesammelte Fondskapital 3,012 Milliarden Franken.</p><p>Basierend auf dem provisorischen Abschluss ist f\u00fcr das Jahr 2008 mit Verlusten f\u00fcr die beiden Fonds von rund 21 Prozent zu rechnen. Diese Minusrendite entspricht den Vergleichsindizes anderer Fonds. Sollte das angesammelte Kapital aufgrund der Entwicklungen auf den Finanzm\u00e4rkten unterhalb einer von der Kommission festgelegten Bandbreite liegen, so werden die jeweils f\u00fcr eine f\u00fcnfj\u00e4hrige Veranlagungsperiode festgelegten Jahresbeitr\u00e4ge in einer Zwischenveranlagung neu festgelegt.</p><p>5. Bis heute wurden die Beitr\u00e4ge in die Fonds ausschliesslich in Form von Barzahlungen geleistet. Die Anlagepolitik der Fonds richtet sich nach den Artikeln 15 und 16 SEFV. \u00dcber die Anlagestrategie geben die Jahresberichte Auskunft.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1242777600000)\/","SubmittedBy":"Diener Lenz Verena","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1244720330423)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690544027953)\/","SubmissionDate":"\/Date(1236211200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4807,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}