{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093133,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093133,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093133,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093133,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093133,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093133,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093133,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093133,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093133,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093133,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093133,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093133,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093133,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093133,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093133,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093133,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093133,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093133,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3133","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Investitionssicherheit f\u00fcr Nutzfahrzeuge. Beibehaltung der LSVA-Kategorie f\u00fcr sieben Jahre","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit einer gesetzlichen Regelung (Schwerverkehrsabgabegesetz, SR 641.81; Schwerverkehrsabgabeverordnung, SR 641.811) zu gew\u00e4hrleisten, dass Fahrzeuge f\u00fcr mindestens sieben Jahre in derselben Kategorie f\u00fcr die leistungsabh\u00e4ngige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) eingeteilt bleiben. Die Siebenjahresfrist soll mit dem Zeitpunkt beginnen, ab dem nur noch neue Fahrzeuge der betreffenden Eurokategorie immatrikuliert werden k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Mit der Motion 08.3264 (\"Investitionssicherheit f\u00fcr Nutzfahrzeuge. Klare gesetzliche Vorgaben f\u00fcr Abklassierungen\") verlangte Nationalrat Adrian Amstutz, dass Fahrzeuge f\u00fcr mindestens zehn Jahre in der billigsten Abgabekategorie eingeteilt bleiben. Der Nationalrat hat diese Motion am 2. Oktober 2008 mit 97 gegen 79 Stimmen abgelehnt. Sowohl in der Antwort des Bundesrats als auch bei der Debatte der eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te wurde jedoch Verst\u00e4ndnis dar\u00fcber gezeigt, dass \"die Transporteure wegen betrieblicher und wirtschaftlicher Notwendigkeiten ein Interesse an gr\u00f6sstm\u00f6glicher Investitionssicherheit haben\". F\u00fcr sie ist die Investitionssicherheit das einzige Mittel, um die Kosten f\u00fcr die Anschaffung, Erhaltung und Amortisierung langfristig und wirtschaftlich zuverl\u00e4ssig zu errechnen.</p><p>In der heutigen, schwierigen Wirtschaftslage, in der nun auch im Transportsektor die Einf\u00fchrung von Kurzarbeit ein Thema geworden ist, avanciert die Investitionssicherheit f\u00fcr Transportunternehmen zu einem Faktor wirtschaftlichen \u00dcberlebens und so zu einem Mittel, um Arbeitsstellen zu erhalten. Heute ist es f\u00fcr die Wirtschaft und insbesondere den Transportsektor wichtiger als je zuvor, die Wertentwicklung einer get\u00e4tigten Investition mit Sicherheit verfolgen zu k\u00f6nnen. In der freien Marktwirtschaft herrscht grosse Unsicherheit. Der Bund muss daher klare gesetzliche Massst\u00e4be f\u00fcr die Festlegung der Abgaben setzen und k\u00fcnftige Abklassierungen so regeln, dass sie zeitlich klar vorhersehbar sind. </p><p>Da die Motion Amstutz abgelehnt wurde, gilt es, einen Kompromiss anzustreben: Die Investitionssicherheit soll f\u00fcr sieben Jahre anstatt f\u00fcr zehn Jahre garantiert werden. Die Nutzfahrzeuge sollen zudem nicht der billigsten Abgabekategorie zugeordnet werden, sondern der Abgabekategorie, die zum Zeitpunkt der Inverkehrsetzung f\u00fcr sie galt, und diese mindestens sieben Jahre nicht wechseln.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat Verst\u00e4ndnis f\u00fcr das Anliegen des Motion\u00e4rs und der Strassentransportbranche nach gr\u00f6sstm\u00f6glicher Investitionssicherheit. Der Bundesrat hat dies bereits bei der Behandlung der Motion Amstutz 08.3264 anerkannt. Gleichzeitig hat der Bundesrat auf die Grenzen hingewiesen, diesem Anliegen zu entsprechen:</p><p>1. Die leistungsabh\u00e4ngige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist ein wichtiger Pfeiler der Verlagerungspolitik. Zusammen mit anderen Verlagerungsmassnahmen hat die LSVA zu einem R\u00fcckgang der alpenquerenden Lastwagenzahl zwischen 2000 und 2008 um \u00fcber 9 Prozent gef\u00fchrt. Dank der gewichts- und emissionsabh\u00e4ngigen Tarifgestaltung wurde die Auslastung erh\u00f6ht, die Anzahl der Leerfahrten reduziert und die Fahrzeugflotte schneller erneuert. 2001 betrug der Anteil der von Fahrzeugen der Emissionsklassen 0 und 1 auf schweizerischem Staatsgebiet gefahrenen Kilometer 39 Prozent an der gesamten Fahrleistung; 2008 waren es gerade noch 5 Prozent. Im Gegensatz dazu nahm der Anteil der Emissionsklassen 4 und 5 an der gesamten Fahrleistung jedes Jahr stetig zu. Im Jahr 2008 lag der Anteil dieser beiden Klassen an der Fahrleistung \u00fcber 35 Prozent. </p><p>2. Investitionssicherheit ist ein nachvollziehbares Interesse aller Investoren in allen Branchen. Die aktuelle Wirtschafts- und Finanzkrise oder die hohen Treibstoffpreise im Jahre 2008 treffen ebenfalls alle Branchen. Massnahmen zur Verbesserung der Situation in einer einzelnen Branche m\u00fcssen daher genau gepr\u00fcft werden.</p><p>Der Vorschlag des Interpellanten kann in dem Sinne ausgelegt werden, dass die Fahrzeuge aller drei Tarifkategorien w\u00e4hrend mindestens sieben Jahren in der zugeteilten Kategorie eingereiht bleiben sollen. Das h\u00e4tte zur Folge, dass ein Fahrzeug nicht vor Ablauf einer Mindestdauer von 14 Jahren in die h\u00f6chste Tarifkategorie abklassiert w\u00fcrde. Angesichts der Tatsache, dass die Amortisationsfrist f\u00fcr Nutzfahrzeuge in der Schweiz in Abh\u00e4ngigkeit von der Fahrleistung zwischen 8 und 12 Jahre betr\u00e4gt, d\u00fcrften fast alle Lastwagen w\u00e4hrend der ganzen Betriebszeit in der g\u00fcnstigsten oder mittleren Tarifkategorie verbleiben. Eine solche Massnahme w\u00fcrde die \u00fcber die LSVA geschaffenen Anreize f\u00fcr den Kauf von emissions\u00e4rmeren Fahrzeugen allerdings deutlich herabsetzen.</p><p>Ausserdem w\u00fcrde der gewichtete Durchschnitt, der im Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft \u00fcber den G\u00fcter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse (Landverkehrsabkommen; SR 0.740.72) auf 2,70 Rappen pro Tonnenkilometer vereinbart wurde, stark unterschritten, wenn nur ein kleiner Anteil des Schwerverkehrs den h\u00f6chsten Abgabesatz entrichten m\u00fcsste. Um den angestrebten gewichteten Durchschnitt wieder zu erreichen, w\u00e4re insbesondere der Tarif der g\u00fcnstigsten Abgabekategorie anzuheben. Dies w\u00fcrde jene Unternehmen benachteiligen, die Fahrzeuge angeschafft haben, die die aktuellsten Emissionsnormen erf\u00fcllen.</p><p>Der Bundesrat erinnert daran, dass s\u00e4mtliche Anpassungen der Kriterien f\u00fcr das Festlegen der LSVA nicht einseitig von der Schweiz im Schwerverkehrsabgabegesetz (SR 641.81) oder in der dazugeh\u00f6rigen Verordnung (SR 641.811) vorgenommen werden k\u00f6nnen. Diese Anpassungen bed\u00fcrfen entsprechender Verhandlungen mit der EU. Nach Artikel\u00a040 Absatz\u00a06 des Landverkehrsabkommens \u00fcberpr\u00fcft der Gemischte Ausschuss, der f\u00fcr die Anwendung des Abkommens zust\u00e4ndig ist, alle zwei Jahre den Anteil der Fahrzeuge je Abgabekategorie. Falls notwendig, kann er die Zuordnung der Emissionsklassen auf die Abgabekategorien neu vornehmen, um der Entwicklung des in der Schweiz verkehrenden Fahrzeugparks und der Entwicklung der Euro-Norm-Kategorien Rechnung zu tragen.</p><p>Der Mechanismus der LSVA hat bereits heute zu einer Investitionssicherheit f\u00fcr Unternehmen von mindestens sechs Jahren gef\u00fchrt. Dies gilt f\u00fcr Unternehmen, die Fahrzeuge der besten Emissionskategorie angeschafft haben, sobald diese Fahrzeuge auf dem Markt erh\u00e4ltlich waren. Euro-3-Fahrzeuge verblieben insgesamt sogar acht Jahre in der g\u00fcnstigsten Abgabekategorie.</p><p>Aus den dargelegten Gr\u00fcnden kann der Bundesrat der Motion nicht zustimmen. Zur Verbesserung der Investitionssicherheit wird der Bundesrat jedoch mit der EU im Rahmen des Gemischten Ausschusses die M\u00f6glichkeit pr\u00fcfen, Fahrzeuge der strengsten Emissionskategorie nicht vor Ablauf einer Frist von sieben Jahren in die mittlere Abgabekategorie abzuklassieren. Diese Frist gilt ab dem Zeitpunkt, in dem diese Emissionskategorie f\u00fcr Neufahrzeuge obligatorisch ist. Diese siebenj\u00e4hrige Frist w\u00fcrde nur f\u00fcr die g\u00fcnstigste Abgabekategorie gelten und - aus den dargelegten Gr\u00fcnden - nicht auch f\u00fcr die mittlere Abgabekategorie. Das bedeutet, dass die Euro-4-Kategorie nicht vor Oktober 2012 und die Euro-5-Kategorie nicht vor Oktober 2015 abklassiert w\u00fcrde.</p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a040 Absatz\u00a06 des Landverkehrsabkommens legt der Gemischte Ausschuss den gewichteten Durchschnitt auf der Grundlage von Untersuchungen zur Entwicklung der Fahrzeugflotte fest. Diese Untersuchungen werden alle zwei Jahre durchgef\u00fchrt. Je nach Entwicklung der Fahrzeugflotte kann der gewichtete Durchschnitt deutlich unter den im Landverkehrsabkommen vereinbarten Wert von 325 Franken sinken. Der Bundesrat beh\u00e4lt sich daher vor, die LSVA-Tarife entsprechend anzupassen, ohne die neuste Emissionskategorie abzuklassieren.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1242777600000)\/","SubmittedBy":"Germanier Jean-Ren\u00e9","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1434326400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1763107515147)\/","SubmissionDate":"\/Date(1237248000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4807,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}