{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093163,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093163,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093163,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093163,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093163,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093163,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093163,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093163,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093163,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093163,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093163,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093163,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093163,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093163,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093163,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093163,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093163,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093163,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3163","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Besteuerung von Casinos. Warum die Regeln w\u00e4hrend des Spiels \u00e4ndern?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. H\u00e4lt er die bisher g\u00fcltige Differenzierung des Schwellenwertes zwischen A- und B-Casinos f\u00fcr \u00fcberholt, obwohl die A-Casinos bedeutend h\u00f6here Investitionen in den Betrieb und in Annexbereiche t\u00e4tigen m\u00fcssen?</p><p>2. Ist er bereit, eine allf\u00e4llige Anpassung des Schwellenwertes erst mit dem Ablauf der gegenw\u00e4rtigen Konzessionen vorzunehmen, um den Grundsatz der Rechtssicherheit nicht zu verletzen?</p><p>3. Ist er bereit, die Verzerrungen durch die kalte Progression auszugleichen, wie dies f\u00fcr andere Steuern gesetzlich gefordert ist?</p>","ReasonText":"<p>Der Bundesrat hat laut Medienmitteilung des EJPD vom 21. Januar 2009 das Departement beauftragt, die erforderlichen Rechtsgrundlagen zu erarbeiten, um die geltenden Schwellenwerte, ab denen bei der Spielbankenabgabe die Progression einsetzt, f\u00fcr A-Casinos herabzusetzen. Bei der Herabsetzung des Schwellenwertes von heute 20 auf 10 Millionen Franken (auf den Wert der B-Casinos) w\u00fcrde der Bund auf der Basis von 2007 etwa 22 Millionen Franken Mehreinnahmen erzielen. Die beabsichtigte \u00c4nderung des Schwellenwertes trifft die A-Casinos w\u00e4hrend der Dauer der Konzession und in einem Umfeld, das die Ertr\u00e4ge der Spielbanken empfindlich trifft. Die zus\u00e4tzliche Absch\u00f6pfung belastet aber auch die Kantone und Gemeinden, deren Gewinnsteuern gemindert werden. Auch zu ihren Lasten sollen die Regeln w\u00e4hrend der laufenden Konzession ge\u00e4ndert werden. Zu beachten ist auch die Tatsache, dass seit der Festlegung der Tarife im Jahre 2000 die kalte Progression zu einer Erh\u00f6hung der realen Abgabenbelastung um \u00fcber 1,2 Millionen Franken im Jahr gef\u00fchrt hat.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Spielbankengesetz (SR 935.52) h\u00e4lt den Bundesrat in Artikel\u00a041 Absatz\u00a01 an, den Abgabesatz der Spielbankenabgabe so festzusetzen, dass nach betriebswirtschaftlichen Grunds\u00e4tzen gef\u00fchrte Spielbanken eine angemessene Rendite auf dem investierten Kapital erzielen k\u00f6nnen. Der schon in Artikel\u00a0106 der Bundesverfassung verankerten Spielbankenabgabe kommt die Aufgabe zu, zu hohe Renditen zugunsten der Allgemeinheit (AHV) abzusch\u00f6pfen.</p><p>Ende 2006 war festgestellt worden, dass gen\u00fcgend Spielraum bestehen w\u00fcrde, eine Versch\u00e4rfung der Progression der Spielbankenabgabes\u00e4tze vorzunehmen (Gesamtbruttospielertr\u00e4ge 2004 und 2005: 769 bzw. 874 Millionen Franken; \"Return on assets\" (ROA) der A-Spielbanken: \u00fcber 13 Prozent; Vergleich: Durchschnitt aller Branchen: 5 Prozent). Im Jahr 2007 stiegen die Gesamtbruttospielertr\u00e4ge auf 1,02 Milliarden Franken an, die Rentabilit\u00e4t (ROA) der A-Spielbanken erh\u00f6hte sich auf \u00fcber 17 Prozent. Obwohl nach wie vor eine Versch\u00e4rfung der Progression selbst denkbar gewesen w\u00e4re, hat der Bundesrat am 21. Januar 2009 darauf verzichtet: Er war sich der Konjunkturlage durchaus bewusst, und Ende 2008 zeichnete sich bereits eine Verringerung der Gesamtbruttospielertr\u00e4ge ab (minus 2,7 Prozent auf 992 Millionen Franken), die sich im 2009 noch verst\u00e4rken wird. Hingegen kam er in Anbetracht der immer noch hohen Ergebnisse nicht darum herum, im Minimum die Ausgleichung der sachlich nicht begr\u00fcndbaren Differenz der Progressionsschwellen der A- gegen\u00fcber den B-Spielbanken zu initiieren. Ein Absinken der durchschnittlichen Rentabilit\u00e4t auf ein immer noch angemessenes Ausmass ist zu erwarten, wird aber nicht einschneidend sein. Die B-Spielbanken, die seit ihrer Er\u00f6ffnung so besteuert werden, wie das nun auch f\u00fcr die A-Spielbanken geplant ist, hatten dieselben aufsichtsrechtlich bedingten Aufwendungen zu bew\u00e4ltigen und Investitionen zu t\u00e4tigen wie die A-Spielbanken. Sie weisen dennoch durchaus angemessene Renditen aus. Vereinzelte A-Spielbanken weisen zudem noch unternehmerisches Optimierungspotenzial auf.</p><p>1. Die von den Renditen her m\u00f6gliche Ausgleichung der sachlich nicht begr\u00fcndbaren Differenz der Progressionsschwellen der A- gegen\u00fcber den B-Spielbanken ist gerade deswegen angebracht, weil die vorgeschriebenen Investitionen bei A- und B-Casinos praktisch die gleichen sind. Investitionen, die nicht der Sicherstellung der gesetzlichen Ziele dienen, sind rein unternehmerische Entscheide. Auch das Betreiben von Annexbetrieben (Restaurant, Bar usw.) geh\u00f6rt in diese Kategorie. Nur wenige A-Spielbanken haben sich dazu entschlossen, erhebliche Summen in Annexbetriebe zu investieren.</p><p>2. Der Abgabesatz der Spielbankenabgabe h\u00e4ngt davon ab, ob angemessene Renditen erzielt werden k\u00f6nnen. Die Situation punkto Renditen ver\u00e4ndert sich laufend. Der Bundesrat ist dazu verpflichtet, die Lage st\u00e4ndig zu beobachten und zu reagieren; ein Abwarten w\u00e4re nicht angebracht. Die Steuers\u00e4tze, die in der Spielbankenverordnung (SR 935.521) festgesetzt sind, sind nicht an die Konzession gebunden - im Gegenteil, die Konzession hat die \u00c4nderung gesetzlicher Bestimmungen ausdr\u00fccklich vorbehalten, die Rechtssicherheit ist gew\u00e4hrleistet.</p><p>3. Das Spielbankenbesteuerungssystem begegnet dem Problem der kalten Progression bereits heute dadurch, dass die Steuertarife vom Bundesrat gem\u00e4ss st\u00e4ndig zu pr\u00fcfender Rentabilit\u00e4tslage bestimmt werden, die ihrerseits auch von der Steuerbelastung der Unternehmungen abh\u00e4ngig ist. Ein zus\u00e4tzlicher Ausgleich der Folgen der kalten Progression w\u00e4re nicht angebracht; dies h\u00e4tte eine verbesserte, zu gute Rentabilit\u00e4t zur Folge, die sogleich wieder durch die Erh\u00f6hung des Steuersatzes korrigiert werden m\u00fcsste. Der Bundesrat hat sich am 21. Januar 2009 durch die kalte Progression dennoch in seinen Erw\u00e4gungen mitbeeinflussen lassen und auch deswegen darauf verzichtet, eine belastendere L\u00f6sung anzustreben.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1242777600000)\/","SubmittedBy":"Frick Bruno","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1243209600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1763103698760)\/","SubmissionDate":"\/Date(1237334400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4807,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen"}}