{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093169,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093169,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093169,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093169,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093169,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093169,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093169,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093169,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093169,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093169,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093169,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093169,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093169,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093169,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093169,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093169,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093169,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093169,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3169","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"H\u00e4usliche Gewalt entweder als Offizialdelikt oder als Antragsdelikt","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, welche verschiedene M\u00f6glichkeiten aufzeigt, wie die h\u00e4usliche Gewalt entweder als klares Offizialdelikt oder ansonsten wieder als Antragsdelikt gelten soll.</p>","ReasonText":"<p>Mit der Offizialisierung der Tatbest\u00e4nde der h\u00e4uslichen Gewalt und der gleichzeitigen Einf\u00fchrung von Artikel\u00a055a (M\u00f6glichkeit der Einstellung des Strafverfahrens bei neuen Offizialdelikten) konnte nicht das erreicht werden, was man sich davon erhoffte. Genauso wie fr\u00fcher bei der Anzeige liegt mit Artikel\u00a055a die Verantwortung f\u00fcr die Einstellung des Strafverfahrens immer noch beim Opfer. Auch die Anzahl der gemeldeten Vorf\u00e4lle hat sich mit der neuen Gesetzgebung nicht erh\u00f6ht; nur der administrative und juristische Aufwand hat zugenommen. </p><p>M\u00f6chte man dem Opfer die Wahlfreiheit und damit auch die Verantwortung \u00fcberlassen, so k\u00f6nnte man h\u00e4usliche Gewalt wieder als Antragsdelikt gelten lassen, denn dabei steht es dem Opfer frei, eine Anzeige einzureichen. Es w\u00fcrden nicht sinnlose Verfahren eingeleitet, welche wieder eingestellt w\u00fcrden. M\u00f6chte man jedoch die zwingende Strafverfolgung von h\u00e4uslicher Gewalt, so m\u00fcsste Artikel\u00a055a gestrichen werden. Die heutige Zwitterl\u00f6sung ist f\u00fcr niemanden befriedigend und sollte daher revidiert werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat vermag die Auffassung der Motion\u00e4rin nicht zu teilen, wonach Artikel\u00a055a des Strafgesetzbuches (StGB) zur Einleitung sinnloser Verfahren gef\u00fchrt hat. </p><p>Die genannte Bestimmung wurde am 3. Oktober 2003 aufgrund einer parlamentarischen Initiative beschlossen, welche die Delikte im Bereich der h\u00e4uslichen Gewalt von Antrags- zu Offizialdelikten umgestaltete. Die Regelung ist seit dem 1. April 2004 in Kraft. </p><p>Die damals angef\u00fchrten Gr\u00fcnde f\u00fcr die Ausgestaltung von bisherigen Antragsdelikten als Offizialdelikte haben auch heute noch G\u00fcltigkeit: Die konsequente Verfolgung von Delikten im Bereich der h\u00e4uslichen Gewalt entspricht dem ge\u00e4nderten gesellschaftlichen Problembewusstsein, wonach k\u00f6rperliche und sexuelle Gewalt gegen\u00fcber dem Ehegatten oder Lebenspartner nicht als Bagatell- oder Privatangelegenheit toleriert werden d\u00fcrfen. Wenn Opfer wegen Resignation, Abh\u00e4ngigkeit oder Angst vor ihrem Partner keinen Strafantrag zu stellen wagen, so herrscht in solchen Beziehungen faktisch ein rechtsfreier Raum. Dies kann nicht hingenommen werden. Eine R\u00fcckkehr zur Regelung vor dem 1. April 2004, mithin die Ausgestaltung der Delikte im Bereich der h\u00e4uslichen Gewalt als Antragsdelikte, ist deshalb abzulehnen. </p><p>Gleiches gilt aber auch f\u00fcr das andere Extrem, die Aufhebung von Artikel\u00a055a StGB, womit alle Delikte im Bereich der h\u00e4uslichen Gewalt in jedem Fall verfolgt werden m\u00fcssten. Gem\u00e4ss Artikel\u00a055a StGB kann ein Verfahren auf Antrag des Opfers zun\u00e4chst provisorisch eingestellt werden; verlangt das Opfer innert sechs Monaten keine Wiederaufnahme des Verfahrens, so erfolgt die definitive Einstellung. Dieser Mechanismus nimmt auf diejenigen Opfer R\u00fccksicht, welche aus guten Gr\u00fcnden und frei von Druck oder Beeinflussung des T\u00e4ters nicht an dessen Bestrafung interessiert sind. Eine Einstellung des Verfahrens auf Antrag des Opfers kann etwa dann gerechtfertigt sein, wenn es sich um eine einmalige Entgleisung eines einsichtigen T\u00e4ters handelt oder wenn sich T\u00e4ter und Opfer auf eine dauerhafte L\u00f6sung verst\u00e4ndigt haben. Zu beachten ist, dass eine Einstellung selbst bei entsprechendem Antrag des Opfers nicht zwingend ist; vielmehr kann das Verfahren sistiert werden. Zudem ist zu bedenken, dass gerade die M\u00f6glichkeit der Einstellung auf Antrag des Opfers die Weiterf\u00fchrung sinnloser Verfahren verhindert: M\u00fcsste das Verfahren n\u00e4mlich gegen den Willen des Opfers weitergef\u00fchrt werden, so best\u00fcnde die Gefahr, dass das Opfer, das oftmals einziger Zeuge der Geschehnisse war, bei der Sachverhaltsermittlung nicht im erforderlichen Mass mitwirken w\u00fcrde. Es w\u00fcrde als Zeuge befragt beispielsweise Erinnerungsl\u00fccken oder ein Zeugnisverweigerungsrecht geltend machen, sodass das Verfahren letztlich ebenfalls eingestellt oder der T\u00e4ter mangels Beweisen freigesprochen werden m\u00fcsste. Bloss w\u00fcrde der Verfahrensabschluss in diesen F\u00e4llen erst sp\u00e4ter und nach gewissen Aufwendungen erfolgen und h\u00e4tte unter Umst\u00e4nden eine Entsch\u00e4digungspflicht des Staates gegen\u00fcber dem Beschuldigten zur Folge. </p><p>Der Bundesrat stellt jedoch in Aussicht, gleichzeitig mit der Evaluation von Artikel\u00a028b Absatz\u00a01 ZGB auch die Anwendung von Artikel\u00a055a StGB und dessen Auswirkungen auf die Pr\u00e4vention von Gewalt in Ehe und Partnerschaft zu untersuchen. Je nach Ergebnis dieser Auswertung werden gesetzgeberische Massnahmen zu pr\u00fcfen sein. Eine \u00c4nderung der heutigen Regelung wird aber nur dann in Betracht kommen, wenn die Evaluation zur Einstellungspraxis eine solche klar aufdr\u00e4ngt. </p><p>Nach Auffassung des Bundesrats ist deshalb die geltende, erst seit einigen Jahren in Kraft stehende Regelung zurzeit nicht zu \u00e4ndern.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1242172800000)\/","SubmittedBy":"Geissb\u00fchler Andrea Martina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1244028158010)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1690541109207)\/","SubmissionDate":"\/Date(1237334400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4807,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}