{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093171,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093171,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093171,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093171,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093171,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093171,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093171,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093171,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093171,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093171,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093171,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093171,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093171,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093171,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093171,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093171,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093171,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093171,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3171","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Zahlstellensteuer auf Nutzungsberechtigte aus Entwicklungsl\u00e4ndern ausweiten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die heutige Besteuerung von grenz\u00fcberschreitenden Zinszahlungen an Nutzungsberechtigte aus EU-Staaten auf Nutzungsberechtigte aus allen Staaten ausgedehnt wird. In einem ersten Schritt sollen die schweizerischen Zahlstellen den Steuerr\u00fcckbehalt auf Nutzungsberechtigte aus Entwicklungsl\u00e4ndern ausweiten, die ihr Verm\u00f6gen durch den Finanzplatz Schweiz verwalten lassen. Die Schweiz soll den Ertrag der Steuer abz\u00fcglich der Verwaltungskosten den L\u00e4ndern, in denen diese Personen Wohnsitz haben, zur\u00fcckerstatten.</p>","ReasonText":"<p>Die Verrechnungssteuer (VST) ist eine Sicherungssteuer. Sie sorgt daf\u00fcr, dass Einkommensbez\u00fcgerinnen und Einkommensbez\u00fcger Verm\u00f6gensertr\u00e4ge versteuern. Tun sie es, wird ihnen die VST r\u00fcckerstattet. Dieser Mechanismus ist in der Schweiz erprobt und hat sich bew\u00e4hrt. Er findet sich in abge\u00e4nderter Form auch im Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU. Es erlaubt die Besteuerung von grenz\u00fcberschreitenden Zinszahlungen an der Quelle. Der abgesch\u00f6pfte Ertrag wird nach Abzug eines Verwaltungskostenanteils an das Steuersitzland des Zinsempf\u00e4ngers \u00fcberwiesen. Auf ausdr\u00fcckliche Anweisung des Zinsempf\u00e4ngers kann der Steuerr\u00fcckbehalt durch eine freiwillige Meldung der Zinszahlung an den Fiskus des Wohnsitzlandes ersetzt werden.</p><p>Die Schweiz hat allerdings nur mit der EU eine solche Vereinbarung getroffen. Namentlich fehlt eine solche mit jenen L\u00e4ndern, in denen sie Entwicklungshilfe leistet. Das ist insofern paradox, als reiche Personen aus solchen L\u00e4ndern teilweise grosse Verm\u00f6gen auf Banken in der Schweiz deponieren mit dem Effekt, dass diese Verm\u00f6gen und die mit ihnen erzielten Ertr\u00e4ge weder in den Herkunftsl\u00e4ndern noch in der Schweiz besteuert werden. Oft w\u00fcrden solche Steuerertr\u00e4ge aber die Summe der von der Schweiz in den Entwicklungsl\u00e4ndern investierten Mittel \u00fcbersteigen. Zugespitzt formuliert: W\u00fcrden in den Entwicklungsl\u00e4ndern diese Steuern bezahlt, br\u00e4uchte es keine finanzielle Entwicklungshilfe mehr.</p><p>Es geh\u00f6rt heute zu den wichtigen Zielen der Entwicklungszusammenarbeit, den L\u00e4ndern der Dritten Welt beim Aufbau einer guten Regierungsf\u00fchrung zu helfen. Zu einer guten Gouvernanz geh\u00f6rt die gerechte und korrekte Aussch\u00f6pfung des Steuersubstrats. Die Einf\u00fchrung einer Quellensteuer auf den Verm\u00f6gensertr\u00e4gen von Personen aus Entwicklungsl\u00e4ndern und die kontrollierte R\u00fcckf\u00fchrung der Ertr\u00e4ge in diese L\u00e4nder w\u00e4re ein wesentlicher Schritt zur politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung dieser Staaten. Dieser Schritt kann durch die Schweiz einseitig erfolgen. Daf\u00fcr braucht es keine bilateralen Zinsbesteuerungsabkommen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Es gilt zu unterscheiden zwischen dem System der Quellenbesteuerung beim Zinspflichtigen, d. h. dem System der schweizerischen Verrechnungssteuer, auf der einen Seite und auf der anderen Seite dem System, bei dem die Zahlstelle einen Steuerr\u00fcckbehalt auf den Zinsen vornimmt, wobei sie diesen R\u00fcckbehalt lediglich \u00fcberweist, ohne selber urspr\u00fcnglicher Zinsschuldner zu sein.</p><p>Im ersteren System erhebt der Schweizer Zinspflichtige, z. B. ein Unternehmen, das auf einer Anleihensobligation Zinsen ausbezahlt, die Verrechnungssteuer und \u00fcberweist diese der Steuerbeh\u00f6rde. Der Zinsempf\u00e4nger kann sich anschliessend die Verrechnungssteuer zur\u00fcckerstatten lassen, wenn er diese Zinsen als Eink\u00fcnfte deklariert. Hat der effektive Zinsempf\u00e4nger seinen Wohnsitz in einem Staat, mit dem die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, kann er sich gem\u00e4ss den Bestimmungen dieses Abkommens die Verrechnungssteuer vollumf\u00e4nglich oder teilweise zur\u00fcckerstatten lassen.</p><p>Im zweiten System nimmt die Zahlstelle (im Allgemeinen eine Bank) einen Steuerr\u00fcckbehalt auf den Zinsen vor, wobei sie diesen R\u00fcckbehalt lediglich \u00fcberweist, ohne selber urspr\u00fcnglicher Zinsschuldner zu sein. Verankert ist dieses System im Abkommen vom 26. Oktober 2006 zwischen der Schweiz und der Europ\u00e4ischen Union (EU) \u00fcber die Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinsertr\u00e4gen festgelegten Regelungen gleichwertig sind. Im Rahmen dieses Abkommens nimmt die Schweizer Bank auf den aus ausl\u00e4ndischer Quelle stammenden Zinsen, die sie den Personen ausbezahlt, die in einem EU-Mitgliedstaat ans\u00e4ssig sind, einen Steuerr\u00fcckbehalt vor. Diesen Steuerr\u00fcckbehalt \u00fcberweist sie dem Schweizer Fiskus, der den verbleibenden Restbetrag (nach Abzug eines Anteils von 25 Prozent) an die Steuerbeh\u00f6rde des Wohnsitzstaates des effektiven Nutzungsberechtigten \u00fcberweist.</p><p>2. Das Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU wurde auf Ersuchen der EU abgeschlossen. Die Schweiz hat das Anliegen der EU-Mitgliedstaaten stets geteilt, wonach Zinsertr\u00e4ge ausl\u00e4ndischen Ursprungs, die von Schweizer Zahlstellen an EU-B\u00fcrgerinnen und -B\u00fcrger ausbezahlt werden, angemessen zu besteuern sind. Zur Umsetzung dieses Systems wurde vom Parlament ein Bundesgesetz (SR 641.91) verabschiedet, das am 1. Juli 2005 in Kraft trat. Die Idee einer Ausweitung dieses Systems auf Entwicklungsl\u00e4nder wurde in Erw\u00e4gung gezogen. Nachdem der Bundesrat diese Frage im ersten Quartal 2009 im Lichte der j\u00fcngsten internationalen Entwicklungen analysiert hatte, gelangte er jedoch zur Auffassung, dass es nicht Sache der Schweiz sei, eine Strategie im Hinblick auf den Abschluss \u00e4hnlicher Abkommen mit Entwicklungsl\u00e4ndern zu entwerfen. Der Bundesrat ist jedoch bereit und offen, Anfragen von Nicht-EU-Staaten, insbesondere von Entwicklungsl\u00e4ndern, f\u00fcr den Abschluss von Zinsbesteuerungsabkommen zu pr\u00fcfen. F\u00fcr eine solche Ausweitung von Zinsbesteuerungsabkommen ist ein international koordiniertes Vorgehen wichtig.</p><p>3. Der Kontext, in dem das Zinsbesteuerungsabkommen zustande kam, veranlasst den Bundesrat zur Auffassung, es sei nicht an ihm, in diesem Bereich einseitige Massnahmen zu ergreifen. In der Tat bezweckt das System der Besteuerung von Zinsertr\u00e4gen per definitionem die Gew\u00e4hrleistung der Besteuerung der grenz\u00fcberschreitenden Zinsfl\u00fcsse, was eine Willenseinigung der involvierten Staaten voraussetzt. Eine solche Willenseinigung erfolgt in der Form eines v\u00f6lkerrechtlichen Vertrages. Im \u00dcbrigen f\u00fchrten die Anstrengungen in diesem Bereich EU-intern zu einer Gemeinschaftsrichtlinie, die von den einzelnen Mitgliedstaaten in innerstaatliches Recht umgesetzt werden muss, und nicht etwa zu einseitigen Massnahmen, die nur einen bestimmten Staat betreffen. Ferner ist zu betonen, dass die einseitige Vornahme eines Steuerr\u00fcckbehalts, die nicht im Rahmen eines Abkommens erfolgt, zur Folge h\u00e4tte, dass der R\u00fcckbehalt an Staaten \u00fcberwiesen werden k\u00f6nnte, die Zinsertr\u00e4ge nicht besteuern. Damit w\u00fcrde aber die Nichtbesteuerung solcher Einkommen beg\u00fcnstigt.</p><p>4. Der Bundesrat ist der Auffassung, es sei nicht Sache der Schweiz, Entwicklungsl\u00e4ndern die einseitige Umsetzung eines Systems der Besteuerung von Zinsertr\u00e4gen vorzuschlagen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1242777600000)\/","SubmittedBy":"Fehr Hans-J\u00fcrg","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1299456000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690492058010)\/","SubmissionDate":"\/Date(1237334400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4807,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}