{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093216,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093216,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093216,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093216,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093216,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093216,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093216,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093216,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093216,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093216,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093216,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093216,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093216,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093216,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093216,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093216,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093216,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093216,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3216","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Pensionskassen und Sozialversicherungen. Massnahmen bei Unterdeckung und Anlageverlusten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Finanzkrise hat nicht nur f\u00fcr die Realwirtschaft erhebliche negative Auswirkungen. Auch die Pensionskassen, der AHV-Fonds sowie weitere Sozialversicherungen haben erhebliche Verluste erlitten. Daher fordere ich den Bundesrat auf, \u00fcber folgende Szenarien der Finanzmarktkrise seine allf\u00e4lligen Massnahmen darzulegen:</p><p>1. Die Mehrzahl der Schweizer Pensionskassen befindet sich in einer Unterdeckung. Viele von ihnen gleiten mit ihrem Deckungsgrad unter die 85-Prozent-Limite. Die Zinsen d\u00fcrften \u00fcber l\u00e4ngere Zeit tief bleiben, und die Aktienm\u00e4rkte erholen sich nur allm\u00e4hlich. Auch im Schweizer Immobilienmarkt beginnen die Preise zu br\u00f6ckeln, und die Mieteinnahmen sinken. Erwartet der Bundesrat, dass in Schweizer Unternehmungen in gr\u00f6sserem Stil Sanierungsmassnahmen zugunsten der Pensionskassen ergriffen werden m\u00fcssen? Und falls ja:</p><p>a. In welchem Ausmass?</p><p>b. In welchem Zeitraum?</p><p>c. Werden diese parit\u00e4tisch vorgenommen? </p><p>2. H\u00e4lt der Bundesrat die Anwendung von Stresstests f\u00fcr Pensionskassen (analog zu jenen f\u00fcr Banken) immer noch f\u00fcr \u00fcberfl\u00fcssig?</p><p>3. Reichen die Mittel der Auffangeinrichtung BVG aus, um mehrere gr\u00f6ssere Insolvenzf\u00e4lle zu retten? Woher k\u00e4men allenfalls zus\u00e4tzliche Hilfsgelder?</p><p>4. Wie beurteilt er aus aktueller Sicht die Notwendigkeit von Sanierungsmassnahmen, und auf welche Fakten st\u00fctzt er sich dabei ab?</p><p>5. Wie lange will er noch die Unterdeckungen der Ascoop und der SBB-Pensionskasse dulden? Welche Sanierungsmassnahmen werden ergriffen?</p><p>6. Was gedenkt er in Bezug auf Sammeleinrichtungen zu tun, die mit \u00fcberm\u00e4ssiger Risikobereitschaft (60 Prozent Aktien) grosse Verluste verzeichnet haben?</p><p>7. Bestehen Probleme in der Aufsicht der Pensionskassen? Sollten die Pensionskassen nicht einer zentralen, professionellen Aufsichtsbeh\u00f6rde unterstellt werden? </p><p>8. Wer tr\u00e4gt bei der AHV die Verantwortung f\u00fcr die \u00fcberdurchschnittlichen Verluste der sogenannten \"nachhaltigen Anlagen\", die vor allem aus politischen Gr\u00fcnden get\u00e4tigt worden sind?</p><p>9. Zu den Krankenkassen: Welches sind die Folgen der massiven Anlageverluste einiger Krankenversicherer im letzten Jahr in Bezug auf die Krankenkassenpr\u00e4mien im Jahr 2010? Mussten deswegen Pr\u00e4mienerh\u00f6hungen zulasten der Versicherten vorgenommen werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Nach Sch\u00e4tzungen des Bundesamtes f\u00fcr Sozialversicherungen (BSV) befinden sich per Ende M\u00e4rz 2009 57 Prozent der Vorsorgeeinrichtungen in einer Unterdeckung. 18 Prozent weisen einen Deckungsgrad unter 90 Prozent aus. Aufgrund der Unsicherheit \u00fcber die mittelfristige wirtschaftliche Entwicklung h\u00e4lt der Bundesrat angemessene Sanierungsmassnahmen, wie sie im BVG definiert sind und in einer Weisung des Bundesrates vom 27. Oktober 2004 pr\u00e4zisiert werden, schon heute und nicht erst bei einer weiteren Verschlechterung f\u00fcr unerl\u00e4sslich.</p><p>a) Je nach Grad der Unterdeckung und Struktur der Einrichtung sind verschiedene Massnahmen m\u00f6glich und zweckm\u00e4ssig (BVG Art. 65d). Sie k\u00f6nnen Massnahmen auf der Leistungsseite (z. B. Minderverzinsungen oder Nullverzinsungen bei umh\u00fcllenden Einrichtungen) oder auf der Finanzierungsseite (z. B. Sanierungsbeitr\u00e4ge, Arbeitgeberbeitragsreserven mit Verwendungsverzicht) betreffen.</p><p>b) Gem\u00e4ss der erw\u00e4hnten Weisung kann die Sanierungsfrist 5-7 Jahre dauern, wobei eine Frist von 10 Jahren nicht \u00fcberschritten werden sollte.</p><p>c) Die Sanierungsmassnahmen sind vom parit\u00e4tisch zusammengesetzten obersten Organ der Einrichtung zu beschliessen und m\u00fcssen auf reglementarischen Grundlagen beruhen. F\u00fcr Sanierungsbeitr\u00e4ge gilt die parit\u00e4tische Erbringung analog zu den ordentlichen Beitr\u00e4gen. Im Falle von Minderverzinsungen betreffen die Massnahmen prim\u00e4r die erwerbst\u00e4tigen Versicherten. Ein Einbezug der Rentner ist heute nur unter sehr restriktiven Bedingungen und nur auf freiwillig gew\u00e4hrten \u00fcberobligatorischen Leistungen m\u00f6glich. Die Massnahmen m\u00fcssen immer ausgewogen sein.</p><p>2. Mit den per 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Anlagevorschriften hat der Bundesrat die Eigenverantwortung sowie die Sorgfaltspflicht und Diversifikation betont. \"Asset &amp; Liability+-Erw\u00e4gungen (ALM) sind dabei als integraler Bestandteil zu betrachten. Je nach Komplexit\u00e4t und Risiko der Verm\u00f6gensanlagen geh\u00f6ren dazu auch angemessene Stresstests.</p><p>3. Der Sicherheitsfonds BVG (Sifo) und nicht die Auffangeinrichtung stellt die Leistungen (auf die das Freiz\u00fcgigkeitsgesetz - FZG - anwendbar ist) von zahlungsunf\u00e4hig gewordenen oder liquidierten Vorsorgeeinrichtungen sicher. Der Sifo \u00fcbernimmt dabei nur die Differenz zwischen dem vorhandenen Verm\u00f6gen der Einrichtungen und den Verpflichtungen. Aufgrund der Tatsache, dass nicht alle Aktiva sofort liquidiert werden k\u00f6nnen (z. B. Immobilien), k\u00f6nnen in einer ersten Phase die Aufwendungen die schlussendlich notwendigen Nettoaufwendungen \u00fcbersteigen. Von mehreren \"Totalausf\u00e4llen\" aufgrund der konjunkturellen Entwicklung muss gegenw\u00e4rtig nicht ausgegangen werden. Der Gesch\u00e4ftsstelle und den Organen des Sifo sind bis jetzt keine gr\u00f6sseren Ausf\u00e4lle angek\u00fcndigt worden. Der Sicherheitsfonds verf\u00fcgt aktuell \u00fcber gen\u00fcgend Mittel, um auch eine gegen\u00fcber den Vorjahren erh\u00f6hte Insolvenzquote abwickeln zu k\u00f6nnen. Die Fondsreserve belief sich Ende 2008 auf 349 Millionen Franken, was f\u00fcnfmal mehr ist als der bisher gr\u00f6sste Ausfall (Vera/Pevos). Im Falle eines Extremszenarios m\u00fcsste ein zus\u00e4tzlicher Mittelbedarf \u00fcber Erh\u00f6hungen der Sicherheitsfonds-Beitr\u00e4ge in den n\u00e4chsten Jahren gedeckt werden.</p><p>4. Aufgrund der Erw\u00e4gungen zu Frage 1 erachtet der Bundesrat Sanierungsmassnahmen im Falle einer Unterdeckung f\u00fcr unerl\u00e4sslich. Das zeigt auch eine Szenarioanalyse des BSV bez\u00fcglich der finanziellen Lage der beruflichen Vorsorge in den n\u00e4chsten Jahren, wo verschiedene wirtschaftliche Szenarien durchgerechnet wurden. Die Probleme, welche mit Unterdeckungen verbunden sein k\u00f6nnen (z. B. bei Teilliquidationen oder bez\u00fcglich Rekrutierung von neuem Personal bei erheblichen Deckungsl\u00fccken), erfordern ein rasches Handeln.</p><p>5. Der Bundesrat hat am 2. Juli 2008 den Bericht zur Sanierung der Pensionskasse SBB mit vier L\u00f6sungsvorschl\u00e4gen in die Vernehmlassung gegeben. Der Vernehmlassungsvorlage wurde auch ein Bericht zur Situation der Pensionskasse Ascoop beigelegt. Die Vernehmlassungsfrist lief am 3. November 2008 ab. Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2009 die Ergebnisse der Vernehmlassung ver\u00f6ffentlichen und bei dieser Gelegenheit auch \u00fcber das weitere Vorgehen in dieser Frage entscheiden.</p><p>6. Die Limite f\u00fcr Aktienanlagen betr\u00e4gt gem\u00e4ss BVV2 50 Prozent (vor und nach Revision der Anlagevorschriften). Vor der Revision waren Abweichungen gegen oben bei entsprechender Risikof\u00e4higkeit dann zul\u00e4ssig, wenn die Grunds\u00e4tze der Sicherheit und Risikoverteilung eingehalten waren und das Reglement eine solche Erweiterung vorsah. Die Einhaltung der Grunds\u00e4tze musste in einem Bericht schl\u00fcssig dargelegt werden. Mit den neuen Anlagevorschriften wurde die Erweiterungsm\u00f6glichkeit beibehalten, wobei aber die Grunds\u00e4tze des Vorsichtsprinzips und der Sorgfaltspflicht noch st\u00e4rker gewichtet werden. Die Erweiterung bedarf zudem einer reglementarischen Grundlage.</p><p>Im Durchschnitt betrug die Aktienquote per Ende 2007 rund 28 Prozent. Eine Aktienquote von 60 Prozent im Einzelfall ist folglich nicht repr\u00e4sentativ und beruhte letztlich auf einer Fehleinsch\u00e4tzung der Aktienmarktentwicklung.</p><p>7. Eine Verbesserung der Aufsichtst\u00e4tigkeit ist im Rahmen der Strukturreform vorgesehen. Dabei wird die direkte Aufsicht kantonalisiert bzw. regionalisiert. Die Oberaufsicht wird von einer verwaltungsunabh\u00e4ngigen Kommission ausge\u00fcbt. Diese wird mit zus\u00e4tzlichen Kompetenzen ausgestattet sein und sorgt f\u00fcr eine schweizweit einheitliche Rechtsanwendung. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Aufsicht dadurch in zweckm\u00e4ssiger Weise dem komplexer werdenden Marktumfeld angepasst wird. Die Vorlage ist gegenw\u00e4rtig im Parlament h\u00e4ngig.</p><p>8. Verantwortlich f\u00fcr die Anlagestrategie des AHV-Fonds ist der vom Bundesrat gew\u00e4hlte Verwaltungsrat des Fonds. Es gibt bez\u00fcglich Umsetzung und Inhalt dieser Strategie keine politischen Vorgaben. Der Bundesrat nimmt weder auf die Strategie noch auf die mittelfristigen Umsetzungskonzepte Einfluss. Die Segmente Europa und Nordamerika (grosskapitalisierte Aktien) wurden nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit bewirtschaftet. Die finanzielle Performance 2008 entsprach der negativen Entwicklung des gesamten Aktienmarktes.</p><p>9. Die Krankenversicherer haben weniger hohe Verluste erlitten, als in anderen Branchen oder bei anderen Sozialversicherungen verzeichnet wurden. Dies liegt u. a. daran, dass die Krankenversicherung im Umlageverfahren finanziert wird und deshalb weniger Kapital akkumuliert als im Kapitaldeckungsverfahren finanzierte Versicherungen. </p><p>Eine Umfrage bei den Versicherern f\u00fcr das Jahr 2008 ergab realisierte Wertschriftenverluste von 115 Millionen Franken. Aufgrund der Anlageverluste sowie des negativen Verlaufs des Versicherungsgesch\u00e4fts ist die Reservequote Ende 2008 auf rund 16 Prozent gesunken. Es ist davon auszugehen, dass die durchschnittliche Reservequote der Versicherer bis Ende 2009 weiter fallen wird. Die Pr\u00e4mien werden deshalb im Jahr 2010 st\u00e4rker ansteigen als noch im Jahr 2009. In Kantonen mit Reserveunterdeckung werden die Pr\u00e4mienerh\u00f6hungen 2010 \u00fcberdurchschnittlich sein, in Kantonen mit Reserve\u00fcberdeckung unterdurchschnittlich.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1243555200000)\/","SubmittedBy":"Germann Hannes","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1244073600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690486785737)\/","SubmissionDate":"\/Date(1237420800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4807,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}