{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093220,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093220,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093220,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093220,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093220,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093220,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093220,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093220,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093220,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093220,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093220,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093220,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093220,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093220,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093220,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093220,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093220,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093220,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3220","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Investitionssicherheit f\u00fcr Nutzfahrzeuge durch unver\u00e4nderte LSVA-Abgabekategorie w\u00e4hrend sieben Jahren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ist der Bundesrat bereit, mit einer gesetzlichen Regelung (Schwerverkehrsabgabegesetz, SR 641.81; Schwerverkehrsabgabeverordnung, SR 641.811) zu gew\u00e4hrleisten, dass Fahrzeuge w\u00e4hrend mindestens sieben Jahren in derselben Abgabekategorie eingeteilt bleiben?</p>","ReasonText":"<p>Die Motion Amstutz 08.3264, \"Investitionssicherheit f\u00fcr Nutzfahrzeuge. Klare gesetzliche Vorgaben f\u00fcr Abklassierungen\", forderte, dass Fahrzeuge w\u00e4hrend mindestens zehn Jahren in der billigsten LSVA-Abgabekategorie eingeteilt bleiben. Der Nationalrat hat die Motion am 2. Oktober 2008 mit 97 zu 79 Stimmen abgelehnt. Sowohl in der Antwort des Bundesrates als auch in der Ratsdebatte wurde aber anerkannt, dass Transporteure wegen betrieblicher und wirtschaftlicher Notwendigkeiten ein berechtigtes Interesse an gr\u00f6sstm\u00f6glicher Investitionssicherheit haben. Nur so k\u00f6nnten die Kosten f\u00fcr Anschaffung, Unterhalt und Amortisation langfristig und betriebswirtschaftlich verl\u00e4sslich kalkuliert werden.</p><p>Im gegenw\u00e4rtig schwierigen Wirtschaftsumfeld erlangt die Investitionssicherheit f\u00fcr das wirtschaftliche \u00dcberleben der Transportunternehmen und damit auch f\u00fcr die Sicherung von Arbeitspl\u00e4tzen eine zus\u00e4tzliche Bedeutung. Wirtschaft und Transportgewerbe m\u00fcssen heute Gewissheit haben \u00fcber den Wertverlauf einer get\u00e4tigten Investition. Weil in der freien Marktwirtschaft heute vor allem Unsicherheit vorherrscht, muss der Bund im Abgabenrecht umso klarere Leitplanken setzen und den Rhythmus k\u00fcnftiger Abklassierungen verl\u00e4sslich fixieren.</p><p>Mit einer Mindestfrist von sieben Jahren w\u00fcrde f\u00fcr das Transportgewerbe ein St\u00fcck weit Investitionssicherheit geschaffen. In Nachachtung der bereits gef\u00fchrten Diskussion m\u00fcsste (im Gegensatz zur abgelehnten Motion Amstutz) nicht mehr die billigste, sondern die bei der ersten Inverkehrsetzung geltende Abgabekategorie w\u00e4hrend mindestens sieben Jahren Bestand haben. F\u00fcr die weiteren Planungen und Kalkulationen innerhalb des Transportgewerbes und der vom Transport stark abh\u00e4ngigen Unternehmen wie auch f\u00fcr die Diskussionen im Parlament ist es wichtig zu erfahren, wie der Bundesrat in dieser Frage weiter vorgehen will.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat Verst\u00e4ndnis f\u00fcr das Anliegen des Interpellanten und der Strassentransportbranche nach gr\u00f6sstm\u00f6glicher Investitionssicherheit. Der Bundesrat hat dies bereits bei der Behandlung der Motion Amstutz 08.3264 anerkannt. Gleichzeitig hat der Bundesrat auf Folgendes hingewiesen:</p><p>1. Die leistungsabh\u00e4ngige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist ein wichtiger Pfeiler der Verlagerungspolitik. Zusammen mit anderen Verlagerungsmassnahmen hat die LSVA zu einem R\u00fcckgang der Zahl alpenquerender Lastwagen zwischen 2000 und 2008 um \u00fcber 9 Prozent gef\u00fchrt. Dank der gewichts- und emissionsabh\u00e4ngigen Tarifgestaltung wurde die Auslastung erh\u00f6ht, die Anzahl der Leerfahrten reduziert und die Fahrzeugflotte schneller erneuert. 2001 betrug der Anteil der von Fahrzeugen der Emissionsklassen 0 und 1 auf schweizerischem Staatsgebiet gefahrenen Kilometer 39 Prozent an der gesamten Fahrleistung; 2008 waren es gerade noch 5 Prozent. Im Gegensatz dazu nahm der Anteil der Emissionsklassen 4 und 5 an der gesamten Fahrleistung jedes Jahr stetig zu. Im Jahr 2008 lag der Anteil dieser beiden Klassen an der Fahrleistung \u00fcber 35 Prozent.</p><p>2. Investitionssicherheit ist ein nachvollziehbares Interesse aller Investoren in allen Branchen. Die aktuelle Wirtschafts- und Finanzkrise oder die hohen Treibstoffpreise im Jahre 2008 treffen ebenfalls alle Branchen. Massnahmen zur Verbesserung der Situation in einer einzelnen Branche m\u00fcssen daher genau gepr\u00fcft werden.</p><p>Der Vorschlag des Interpellanten kann in dem Sinne ausgelegt werden, dass die Fahrzeuge aller drei Tarifkategorien w\u00e4hrend mindestens sieben Jahren in der zugeteilten Kategorie eingereiht bleiben sollen. Das h\u00e4tte zur Folge, dass ein Fahrzeug nicht vor Ablauf einer Mindestdauer von 14 Jahren in die h\u00f6chste Tarifkategorie abklassiert w\u00fcrde. Angesichts der Tatsache, dass die Amortisationsfrist f\u00fcr Nutzfahrzeuge in der Schweiz in Abh\u00e4ngigkeit von der Fahrleistung zwischen 8 und 12 Jahre betr\u00e4gt, d\u00fcrften fast alle Lastwagen w\u00e4hrend der ganzen Betriebszeit in der g\u00fcnstigsten oder mittleren Tarifkategorie verbleiben. Eine solche Massnahme w\u00fcrde die \u00fcber die LSVA geschaffenen Anreize f\u00fcr den Kauf von emissions\u00e4rmeren Fahrzeugen allerdings deutlich herabsetzen.</p><p>Ausserdem w\u00fcrde der gewichtete Durchschnitt, der im Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft \u00fcber den G\u00fcter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse (Landverkehrsabkommen; SR 0.740.72) auf 2,70 Rappen pro Tonnenkilometer vereinbart wurde, stark unterschritten, wenn nur ein kleiner Anteil des Schwerverkehrs den h\u00f6chsten Abgabesatz entrichten m\u00fcsste. Um den angestrebten gewichteten Durchschnitt wieder zu erreichen, w\u00e4re insbesondere der Tarif der g\u00fcnstigsten Abgabekategorie anzuheben. Dies w\u00fcrde jene Unternehmen benachteiligen, die Fahrzeuge angeschafft haben, die die aktuellsten Emissionsnormen erf\u00fcllen.</p><p>Der Bundesrat erinnert daran, dass s\u00e4mtliche Anpassungen der Kriterien f\u00fcr das Festlegen der LSVA nicht einseitig von der Schweiz im Schwerverkehrsabgabegesetz (SR 641.81) oder der dazugeh\u00f6rigen Verordnung (SR 641.811) vorgenommen werden k\u00f6nnen. Diese Anpassungen bed\u00fcrfen entsprechender Verhandlungen mit der EU. Nach Artikel\u00a040 Absatz\u00a06 des Landverkehrsabkommens \u00fcberpr\u00fcft der Gemischte Ausschuss, der f\u00fcr die Anwendung des Abkommens zust\u00e4ndig ist, alle zwei Jahre den Anteil der Fahrzeuge je Abgabekategorie. Falls notwendig, kann er die Zuordnung der Emissionsklassen auf die Abgabekategorien neu vornehmen, um der Entwicklung des in der Schweiz verkehrenden Fahrzeugparks und der Entwicklung der Euro-Norm-Kategorien Rechnung zu tragen.</p><p>Der Mechanismus der LSVA hat bereits heute zu einer Investitionssicherheit f\u00fcr Unternehmen von mindestens sechs Jahren gef\u00fchrt. Dies gilt f\u00fcr Unternehmen, die Fahrzeuge der besten Emissionskategorie angeschafft haben, sobald diese Fahrzeuge auf dem Markt erh\u00e4ltlich waren. Euro-3-Fahrzeuge verblieben insgesamt sogar acht Jahre in der g\u00fcnstigsten Abgabekategorie.</p><p>Zur Verbesserung der Investitionssicherheit wird der Bundesrat mit der EU im Rahmen des Gemischten Ausschusses die M\u00f6glichkeit pr\u00fcfen, Fahrzeuge der strengsten Emissionskategorie nicht vor Ablauf einer Frist von sieben Jahren in die mittlere Abgabekategorie abzuklassieren. Diese Frist gilt ab dem Zeitpunkt, in dem diese Emissionskategorie f\u00fcr Neufahrzeuge obligatorisch ist. Diese siebenj\u00e4hrige Frist w\u00fcrde nur f\u00fcr die g\u00fcnstigste Abgabekategorie gelten und - aus den dargelegten Gr\u00fcnden - nicht auch f\u00fcr die mittlere Abgabekategorie. Das bedeutet, dass die Euro-4-Kategorie nicht vor Oktober 2012 und die Euro-5-Kategorie nicht vor Oktober 2015 abklassiert w\u00fcrde.</p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a040 Absatz\u00a06 des Landverkehrsabkommens legt der Gemischte Ausschuss den gewichteten Durchschnitt auf der Grundlage von Untersuchungen zur Entwicklung der Fahrzeugflotte fest. Diese Untersuchungen werden alle zwei Jahre durchgef\u00fchrt. Je nach Entwicklung der Fahrzeugflotte kann der gewichtete Durchschnitt deutlich unter den im Landverkehrsabkommen vereinbarten Wert von 325 Franken sinken. Der Bundesrat beh\u00e4lt sich daher vor, die LSVA-Tarife entsprechend anzupassen, ohne die neuste Emissionskategorie abzuklassieren.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1242777600000)\/","SubmittedBy":"Schwaller Urs","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1244722024203)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690544401130)\/","SubmissionDate":"\/Date(1237420800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4807,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}