{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093226,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093226,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093226,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093226,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093226,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093226,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093226,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093226,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093226,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093226,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093226,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093226,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093226,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093226,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093226,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093226,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093226,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093226,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3226","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Anpassung der Richtlinie zur K\u00fcrzung der Direktzahlungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit die Richtlinie zur K\u00fcrzung der Direktzahlungen vom 27. Januar 2005 (Fassung vom 12. September 2008) an den Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit angepasst wird.</p>","ReasonText":"<p>Der Bund richtet f\u00fcr die Einhaltung des \u00f6kologischen Leistungsnachweises und f\u00fcr besonders tierfreundliche Produktionsformen Direktzahlungen aus. Die K\u00fcrzung der Direktzahlungen bei Nichteinhaltung der Vorschriften delegiert der Bund an die Kantone. Diese k\u00fcrzen oder verweigern die Direktzahlungen gem\u00e4ss der Richtlinie der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz vom 27. Januar 2005 zur K\u00fcrzung der Direktzahlungen. Diese wurde am 12. September von der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz revidiert und ist ab diesem Jahr in Kraft. </p><p>Die 2008 ge\u00e4nderte Tierschutzgesetzgebung verlangt, den Auslauf von angebundenen Rindern sp\u00e4testens nach drei Tagen in einem Auslaufjournal zu dokumentieren. Die Nichteinhaltung der Frist gilt als Verstoss gegen die Tierschutzgesetzgebung und den \u00f6kologischen Leistungsnachweis (\u00d6LN). Sie f\u00fchrt zu einer K\u00fcrzung der Direktzahlungen. Beteiligt sich der Landwirt an den Programmen \"besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme\" (BTS) und \"regelm\u00e4ssiger Auslauf im Freien\" (Raus), so wird der gleiche Mangel bei diesen Programmen noch einmal sanktioniert. </p><p>Beispiel: Ein Landwirt h\u00e4lt 20 K\u00fche nach BTS und Raus. Der Kontrolleur stellt fest, dass das Journal w\u00e4hrend der letzten vier Tage nicht nachgef\u00fchrt wurde. Der Auslauf wurde aber aufgrund der Spuren offensichtlich gew\u00e4hrt. Gem\u00e4ss Richtlinie werden die Direktzahlungen wie folgt gek\u00fcrzt: </p><p>Mangel: Tierschutz \u00d6LN; Berechnungsgrundlage: 100 Franken/Kuh; K\u00fcrzung von 2000 Franken;</p><p>Mangel: Tierschutz BTS; Berechnungsgrundlage: 40 Punkte; K\u00fcrzung von 540 Franken;</p><p>Mangel: Tierschutz Raus; Berechnungsgrundlage: 40 Punkte; K\u00fcrzung von 1080 Franken;</p><p>Mangel: Aufzeichnungspflicht Raus; Berechnungsgrundlage: 10 Punkte; K\u00fcrzung von 360 Franken.</p><p>Dies entspricht einer K\u00fcrzung von total 3980 Franken.</p><p>Im Wiederholungsfall betragen die K\u00fcrzungen sogar 9400 Franken, wegen einer geringf\u00fcgigen administrativen Unterlassung, welche das Tierwohl in keiner Weise negativ beeinflusst. Dies ist absolut unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig und nicht zielgerichtet. </p><p>Die Kontrollen f\u00fcr die Einhaltung der Tierschutzvorschriften und des \u00f6kologischen Leistungsnachweises m\u00fcssen korrekt und glaubw\u00fcrdig sein. Allf\u00e4llige Sanktionen sollen den \u00f6kologischen oder tierpflegerischen Mangel widerspiegeln und m\u00fcssen verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sein. Letzteres ist in den Grunds\u00e4tzen der K\u00fcrzungsrichtlinie auch aufgef\u00fchrt. Wie obiges Beispiel veranschaulicht, ist die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit in denselben Richtlinien jedoch nicht gewahrt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bund f\u00f6rdert mit Direktzahlungen die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft, insbesondere auch solche zugunsten der \u00d6kologie und des Tierwohls. Sie sind an verschiedene Auflagen gebunden. Bei deren nichtvollst\u00e4ndiger Erf\u00fcllung werden die Direktzahlungen gek\u00fcrzt oder verweigert. Zust\u00e4ndig daf\u00fcr sind die Kantone.</p><p>Der Bundesrat hat mit Artikel\u00a070 Absatz\u00a01 der Direktzahlungsverordnung die Landwirtschaftsdirektoren mit der Festlegung der K\u00fcrzungsrichtlinie beauftragt. Die Landwirtschaftsdirektorenkonferenz hat am 12. September 2008 eine revidierte Richtlinie erlassen. Diese neue Fassung ber\u00fccksichtigt einerseits die seit 2005 ge\u00e4nderten rechtlichen Vorgaben wie beispielsweise die ge\u00e4nderte Tierschutzgesetzgebung, anderseits wurde die Richtlinie auch vereinfacht und entschlackt. Die neue Fassung gilt ab dem Beitragsjahr 2009.</p><p>Am 1. September 2008 ist die totalrevidierte Tierschutzverordnung (TSchV; SR 455.1) in Kraft getreten. Diese sieht vor, dass der vorgeschriebene Auslauf f\u00fcr angebunden gehaltene Rinder und Ziegen sowie f\u00fcr Pferde in einem Auslaufjournal einzutragen ist (Artikel\u00a040, 55 und 61 TschV). Artikel\u00a08 Absatz\u00a01 der Verordnung des BVET \u00fcber die Haltung von Nutztieren und Haustieren (SR 455.110.1) schreibt vor, dass der Auslauf sp\u00e4testens nach drei Tagen im Journal festzuhalten ist. Die Neuerung hat zur Folge, dass ein mangelhaftes Auslaufjournal als Verstoss gegen die Tierschutzgesetzgebung gilt und entsprechende K\u00fcrzungen bei den Direktzahlungen nach sich zieht.</p><p>Die K\u00fcrzung von Direktzahlungen hat sich, wie alle staatlichen Massnahmen, nach dem Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit auszurichten. Der Bundesrat erachtet eine K\u00fcrzung in der H\u00f6he, wie sie im Beispiel dargestellt wird, f\u00fcr Tierschutzm\u00e4ngel, die das Wohl der Tiere beeintr\u00e4chtigen, als durchaus angemessen. Ob f\u00fcr M\u00e4ngel bei den Aufzeichnungen gleich hohe K\u00fcrzungen angemessen sind, ist zu pr\u00fcfen. Das Eidgen\u00f6ssische Volkswirtschaftsdepartement wird der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz eine entsprechende \u00dcberpr\u00fcfung und gegebenenfalls Anpassung der Richtlinie zur K\u00fcrzung der Direktzahlungen nahelegen. Bei einer allf\u00e4lligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Pr\u00fcfungsauftrag abzu\u00e4ndern.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1241568000000)\/","SubmittedBy":"Aebi Andreas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1291201943040)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55","Category":null,"Modified":"\/Date(1779237444820)\/","SubmissionDate":"\/Date(1237420800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4807,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft"}}