{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093267,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093267,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093267,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093267,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093267,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093267,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093267,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093267,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093267,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093267,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093267,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093267,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093267,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093267,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093267,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093267,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093267,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093267,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3267","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"BVG. Gleich lange Spiesse bei der Bewertung von festverzinslichen Obligationen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat soll die Lebensversicherungen und die autonomen Pensionskassen verpflichten, festverzinsliche Wertpapiere nach den gleichen Regeln zu bilanzieren.</p>","ReasonText":"<p>Lebensversicherungen d\u00fcrfen ihre Obligationen nach der Cost Amortised Method (CAM) bilanzieren und machen damit grossfl\u00e4chig Werbung, indem sie behaupten, sie seien im Gegensatz zu den autonomen Pensionskassen nicht untergedeckt. Wenn sie ihre Obligationen zu Marktwerten bilanzieren m\u00fcssten oder wenn auch den Pensionskassen die M\u00f6glichkeit der CAM-Bewertung offenst\u00fcnde, entst\u00fcnden gleich lange Spiesse. Die CAM h\u00e4tte f\u00fcr die autonomen Kassen den Vorteil, dass Wertschwankungen abgeschw\u00e4cht w\u00fcrden, ohne die reale Rentabilit\u00e4t der Kasse zu ver\u00e4ndern.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Theoretisch k\u00f6nnte das Ziel der Motion erreicht werden, indem entweder die Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet w\u00fcrden, dieselbe Bewertungspraxis anzuwenden wie die Lebensversicherer, oder indem die Lebensversicherer dazu angehalten w\u00fcrden, ihre Obligationen nach der Praxis der Vorsorgeeinrichtungen zu bewerten.</p><p>In Bezug auf die erste M\u00f6glichkeit gilt es, daran zu erinnern, dass die Vorsorgeeinrichtungen gem\u00e4ss den Bestimmungen von Artikel\u00a047 Absatz\u00a02 der BVV 2 ihre Jahresrechnung nach den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER 26 aufstellen und gliedern m\u00fcssen. Diese Fachempfehlungen st\u00fctzen sich auf den Grundsatz \"true and fair view\", der darauf abzielt, dass die Jahresrechnungen die tats\u00e4chliche finanzielle Situation darstellen. F\u00fcr eine realistische Wiedergabe der Situation verlangen die Empfehlungen, dass in der Bilanz die Aktivposten, also zur Hauptsache die verschiedenen Anlagen, die das Verm\u00f6gen der Vorsorgeeinrichtung bilden, per Bilanzstichtag zu Marktwerten bewertet werden. Gl\u00e4ttungseffekte sind nicht erlaubt. Einzige zul\u00e4ssige Ausnahme ist die Erstellung einer Wertschwankungsreserve. Die Bewertung der Obligationen nach der Cost Amortised Method f\u00fchrt aber gerade zu einem solchen Gl\u00e4ttungseffekt und ist deshalb nicht mit den Fachempfehlungen FER 26 vereinbar. Der Motion Folge zu geben und zuzulassen, dass eine Anlagekategorie - vorliegend die festverzinslichen Obligationen - anders bewertet wird als die \u00fcbrigen Anlagen, w\u00fcrde zu erheblichen Verzerrungen f\u00fchren und die \u00e4quivalente Bewertung aller Posten auf der Aktivseite der Bilanz verhindern. Lesbarkeit und Verst\u00e4ndlichkeit der Bilanz w\u00fcrden dadurch beeintr\u00e4chtigt. Der Bundesrat ist folglich gegen eine solche L\u00f6sung.</p><p>Bei der zweiten M\u00f6glichkeit m\u00fcssten die Versicherer verpflichtet werden, die festverzinslichen Obligationen zum Marktwert zu bilanzieren. Gegenw\u00e4rtig bilanziert die Mehrheit der Lebensversicherer ihr Obligationenportfolio nach der Cost Amortised Method. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Versicherungsbereich auch die Passivseite der Bilanz bei der Bewertung Gl\u00e4ttungen unterliegt. Dies ist darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass die Versicherungst\u00e4tigkeit sowie die Vertr\u00e4ge zwischen den Versicherungsunternehmen und den Versicherten langfristig ausgerichtet sind. Der Versicherungsmechanismus stellt eine direkte Verbindung her zwischen den Passiven, welche unter anderem die Leistungsverpflichtungen der Versicherung umfassen, und den Aktiven, die das gebundene Verm\u00f6gen bilden. Zur Sicherstellung der Leistungsanspr\u00fcche der Versicherten ist die Versicherung gezwungen, unter Anwendung anerkannter versicherungstechnischer Grunds\u00e4tze ausreichende technische R\u00fcckstellungen zu bilden. Diese m\u00fcssen jederzeit durch das gebundene Verm\u00f6gen gedeckt sein. Die Obligationen machen 60 bis 80 Prozent des gebundenen Verm\u00f6gens aus, sodass der Praxiswechsel zu einer Bilanzierung dieser Obligationen zum Marktwert erhebliche Auswirkungen auf die Bewertung des gesamten gebundenen Verm\u00f6gens h\u00e4tte. Nach Auffassung des Bundesrates kommt eine solche \u00c4nderung ohne vertiefte Analyse der m\u00f6glichen Auswirkungen nicht in Betracht. Ausserdem ist er der Ansicht, dass die geforderte \u00c4nderung die Einheitlichkeit der Bilanz als Ganzes durchbrechen w\u00fcrde, indem die erforderliche \u00dcbereinstimmung bei der Bewertung der Aktiven und der Passiven ausser Acht gelassen w\u00fcrde.</p><p>All diese Aspekte sprechen f\u00fcr die Ablehnung der vorliegenden Motion.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1242777600000)\/","SubmittedBy":"Rechsteiner Rudolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1300406400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690550067597)\/","SubmissionDate":"\/Date(1237507200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4807,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}