{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093268,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093268,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093268,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093268,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093268,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093268,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093268,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093268,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093268,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093268,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093268,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093268,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093268,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093268,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093268,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093268,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093268,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093268,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3268","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"BVG-Sicherheitsfonds. Vermeidung von H\u00e4rtef\u00e4llen bei Massenentlassungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen zu erarbeiten, damit Versicherte, die bei einer Teil- oder Gesamtliquidation hohe Rentenverluste hinnehmen m\u00fcssen, einen Zuschuss aus dem Sicherheitsfonds erhalten k\u00f6nnen. Nicht unter eine Zuschussberechtigung fallen Teilliquidationen infolge Aufl\u00f6sung eines Anschlussvertrages (Wechsel der Vorsorgeeinrichtung/SammeIstiftungen).</p>","ReasonText":"<p>Durch die Versch\u00e4rfung der Rezession kommt es in manchen Betrieben zu Massenentlassungen. Schon ab 10 Prozent der Belegschaft kann das Unternehmen eine Teilliquidation geltend machen und Unterdeckungen in der Pensionskasse an die Entlassenen weitergeben. Die Betroffenen sind doppelt bestraft, denn sie verlieren ihre Stelle und m\u00fcssen zum Teil hohe Rentenverluste in der Vorsorge in Kauf nehmen, die die verbleibenden Versicherten unter Umst\u00e4nden nicht leisten m\u00fcssen. Es ist eine L\u00f6sung zu suchen, die H\u00e4rtef\u00e4lle verhindert.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Aufgaben des Sicherheitsfonds beschr\u00e4nken sich auf die Zusch\u00fcsse f\u00fcr eine ung\u00fcnstige Altersstruktur und die Sicherstellung der Leistungen bei Zahlungsunf\u00e4higkeit einer Vorsorgeeinrichtung oder des Arbeitgebers. Eine Ausweitung der Leistungspflicht des Sicherheitsfonds im Sinne der Motion ist aus folgenden Gr\u00fcnden nicht angezeigt:</p><p>- Im Falle einer Unterdeckung ist jede Vorsorgeeinrichtung oder bei einer Sammeleinrichtung jede Versichertengruppe selber verantwortlich f\u00fcr die Wiederherstellung ihres finanziellen Gleichgewichts, d. h., es gibt keine Solidarit\u00e4ten unter den Vorsorgeeinrichtungen. Es besteht keine Notwendigkeit, von diesem grundlegenden Prinzip abzuweichen.</p><p>- Ein Eingreifen des Sicherheitsfonds verst\u00f6sst gegen das Grundprinzip der Dezentralisierung. Die Mittel im Sicherheitsfonds, welche allen Vorsorgeeinrichtungen geh\u00f6ren, w\u00fcrden zur Sanierung einzelner Vorsorgeeinrichtungen beigezogen werden. Ein Anspruch auf Leistungen aus dem Sicherheitsfonds k\u00f6nnte gewisse Vorsorgeeinrichtungen zu einer risikoreicheren Anlagepolitik verleiten. Der Sicherheitsfonds und somit auch die Gesamtheit aller Vorsorgeeinrichtungen m\u00fcssten teilweise bewusst eingegangene Anlagerisiken einzelner Einrichtungen mittragen.</p><p>- Wenn der Sicherheitsfonds Leistungen an Versicherte zahlen m\u00fcsste, welche eine Kasse in Unterdeckung verlassen, entst\u00fcnde eine Ungleichbehandlung zu den verbleibenden Versicherten: Diese m\u00fcssten die Vorsorgeeinrichtung alleine sanieren, da sie keine Leistungen aus dem Sicherheitsfonds erhalten. Sinnvoller w\u00e4re es daher, wenn eine Unterdeckung bei Massenentlassungen und Restrukturierungen mit Sozialpl\u00e4nen und in guten Zeiten ge\u00e4ufneten Wohlfahrtsfonds ausgeglichen werden k\u00f6nnte.</p><p>- Bei einer Ausweitung der Aufgaben des Sicherheitsfonds m\u00fcsste die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge nach Anzahl erwarteter Teilliquidationsf\u00e4lle und der damit verbundenen Kosten \u00fcberpr\u00fcft werden. Eine Beitragserh\u00f6hung w\u00e4re die Folge. Da die Zahl der Teilliquidationen und die Anzahl der Vorsorgeeinrichtungen mit Unterdeckung gerade in Zeiten, in denen das wirtschaftliche Umfeld schlecht ist, vermehrt auftreten, w\u00fcrde der Sicherheitsfonds auch in dieser Phase vermehrt Leistungsanspr\u00fcchen gegen\u00fcberstehen. Dies hat f\u00fcr den Sicherheitsfonds eine bedeutende Erh\u00f6hung der Kosten f\u00fcr die Finanzierung der Unterdeckungen zur Folge, und dies in einem Zeitpunkt, in dem eine Erh\u00f6hung der Beitr\u00e4ge schwierig durchzusetzen ist.</p><p>Damit Versicherte bei einer Teil- oder Gesamtliquidation keine Verluste hinnehmen m\u00fcssen, ist es hingegen wichtig, dass die Vorsorgeeinrichtungen die Unterdeckung nicht durch Zuwarten anwachsen lassen und so das Problem weiter versch\u00e4rfen. Je fr\u00fcher Sanierungsmassnahmen beginnen, desto effizienter wirken sie. Die Unterdeckung zu begrenzen und schliesslich wieder auszugleichen ist letztlich sowohl im Interesse der austretenden Versicherten, die bei einer Teilliquidation sonst gr\u00f6ssere Abz\u00fcge auf ihrem \u00fcberobligatorischen Vorsorgeguthaben erleiden, als auch der verbleibenden Versicherten, die in der Zukunft umso einschneidendere Sanierungsmassnahmen mittragen m\u00fcssten.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1243555200000)\/","SubmittedBy":"Rechsteiner Rudolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1268222006347)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690539444880)\/","SubmissionDate":"\/Date(1237507200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4807,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}