{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093279,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093279,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093279,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093279,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093279,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093279,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093279,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093279,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093279,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093279,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093279,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093279,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093279,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093279,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093279,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093279,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093279,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093279,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3279","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Ratifikation des Zusatzprotokolls zum Uno-Pakt \u00fcber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Zusatzprotokoll zum Uno-Pakt \u00fcber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte m\u00f6glichst rasch zu unterzeichnen und umgehend die Ratifizierung einzuleiten.</p>","ReasonText":"<p>Das Fakultativprotokoll zum Uno-Pakt \u00fcber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte steht seit der Annahme durch die Uno-Generalversammlung am 10. Dezember 2008 zur Unterzeichnung bereit. Es schafft die M\u00f6glichkeit, dass Einzelpersonen k\u00fcnftig ihre Sozialrechte vor dem Uno-Ausschuss f\u00fcr wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gegen\u00fcber dem eigenen Staat geltend machen k\u00f6nnen - vorausgesetzt, der betreffende Staat hat das Zusatzprotokoll ratifiziert. Mit diesem Schritt hat die Uno auf internationaler Ebene endlich einen Ausgleich geschaffen zwischen den Sozial- und den Freiheitsrechten, bei welchen bereits seit vielen Jahren eine individuelle Beschwerdem\u00f6glichkeit besteht. </p><p>Die Schweiz hat aussenpolitisch die Einf\u00fchrung einer individuellen Beschwerdem\u00f6glichkeit im Rahmen des erw\u00e4hnten Uno-Paktes tatkr\u00e4ftig unterst\u00fctzt. Auch hat die Schweiz entsprechende Zusatzprotokolle zu anderen Menschenrechtskonventionen jeweils unterzeichnet und ratifiziert, so namentlich am 29. September 2008 das Fakultativprotokoll zur Uno-Frauenrechtskonvention. Damit schuf die Schweiz auch in diesem Bereich die M\u00f6glichkeit, mittels Individual- oder Gruppenbeschwerden Verletzungen dieser Konvention mittels Mitteilung an einen Uno-Ausschuss zu beanstanden. National- und St\u00e4nderat haben dieser Ratifizierung in der Fr\u00fchjahrssession 2008 praktisch einstimmig zugestimmt. </p><p>Es ist an der Zeit, die M\u00f6glichkeit einer individuellen Beschwerde auch im Bereich der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Menschenrechte einzuf\u00fchren. Das Zusatzprotokoll tritt in Kraft, sobald es von zehn Staaten ratifiziert worden ist. Die Schweiz darf nun nicht z\u00f6gern, sondern soll das Abkommen nun m\u00f6glichst rasch ratifizieren und umsetzen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nach einem langj\u00e4hrigen und kontrovers gef\u00fchrten Verhandlungsprozess hat am 10. Dezember 2008 die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Fakultativprotokoll zum Uno-Pakt f\u00fcr wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Uno-Pakt I) im Konsens verabschiedet. Bis jetzt liegen noch keine Unterzeichnungen und Ratifizierungen dieses Instruments vor.</p><p>Die Schweiz tritt seit je f\u00fcr die St\u00e4rkung der Menschenrechte ein und bem\u00fcht sich, die Umsetzung der internationalen Menschenrechtsstandards zu f\u00f6rdern. Die Einrichtung von wirksamen Kontrollinstrumenten stellt dabei ein unverzichtbares Mittel zur F\u00f6rderung der Durchsetzung der Menschenrechte dar: Kontrolle ist ein bestimmendes Element jeder Politik f\u00fcr einen besseren Menschenrechtsschutz. So setzte sich die Schweiz etwa aktiv f\u00fcr die Ausarbeitung und Annahme des Zusatzprotokolls zur Uno-Folterkonvention (OP CAT) ein, welches j\u00fcngst, am 20. M\u00e4rz 2009, von beiden R\u00e4ten in der Schlussabstimmung angenommen wurde und das der Bundesrat, nach Ablauf der Referendumsfrist, voraussichtlich noch dieses Jahr ratifizieren kann. Auch das in der Motion ausdr\u00fccklich angesprochene Fakultativprotokoll zur Uno-Frauenrechtekonvention (OP CEDAW) wurde durch die Schweiz ratifiziert. </p><p>Die Ausgangslage beim vorliegenden Instrument gestaltet sich jedoch g\u00e4nzlich anders: Die Ausgestaltung eines Beschwerdemechanismus (sog. \"Mitteilungsverfahren\") f\u00fcr den Uno-Pakt I im Rahmen des Fakultativprotokolls warf f\u00fcr zahlreiche Staaten, namentlich auch f\u00fcr die Schweiz, von Anfang an diffizile materiellrechtliche und prozessuale Fragen auf. Zentraler Streitpunkt war die grunds\u00e4tzliche Frage nach der Einklagbarkeit der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte. Es war und ist sowohl in der Staatenpraxis als auch in der Doktrin umstritten, ob der Uno-Pakt I unmittelbar individuelle Anspr\u00fcche begr\u00fcndet, die in einem quasigerichtlichen Verfahren \u00fcberpr\u00fcft werden k\u00f6nnen. </p><p>Die schweizerische Delegation hat daher w\u00e4hrend den Verhandlungen \u00fcber das Fakultativprotokoll zum Uno-Pakt I regelm\u00e4ssig und nachdr\u00fccklich darauf hingewiesen, dass der Pakt I in der Schweiz nicht direkt anwendbar sei und ihm von Bundesrat und Bundesgericht lediglich eine programmatische Natur zugebilligt werde. Angesichts der in der Arbeitsgruppe vertretenen Extremforderungen (v\u00f6llige Ablehnung des Instruments einerseits gegen\u00fcber einer umfassenden Einklagbarkeit aller Rechte des Uno-Paktes I andererseits) vertrat die Schweiz - unter Ber\u00fccksichtigung der schweizerischen Rechtslage - eine Kompromisshaltung, indem sie eine Beschr\u00e4nkung des Anwendungsbereichs des Fakultativprotokolls resp. der Zust\u00e4ndigkeit des zust\u00e4ndigen Kontrollorgans im Sinne eines \"opting out-approach\" vertrat. Dieser Ansatz h\u00e4tte es den Vertragsstaaten des Protokolls erlaubt, zu bestimmen, welche Rechte des Pakts dem neuen Beschwerdeverfahren unterliegen w\u00fcrden. </p><p>Gegen den Widerstand einer grossen Staatengruppe setzte sich in der letzten Verhandlungsrunde im Jahre 2008 jedoch ein umfassender Geltungsbereich des Fakultativprotokolls durch. Damit l\u00e4sst sich nicht verbindlich ausschliessen, dass der Uno-Ausschuss auch Beschwerden gegen Verletzungen von Bestimmungen pr\u00fcft, die nach Schweizer Rechtsauffassung programmatischer Natur sind. Damit w\u00fcrde dem Uno-Pakt I nachtr\u00e4glich eine Tragweite zukommen, die weit \u00fcber das hinausgeht, was Bundesrat und Parlament bei dessen Ratifikation beabsichtigten. Daraus folgen Konsequenzen f\u00fcr die Kompatibilit\u00e4t des Fakultativprotokolls mit der Rechtsordnung des Bundes und der Kantone. Aufgrund dieser Ausgangslage wird der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt keine Schritte zur Unterzeichnung und Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Uno-Pakt I in die Wege leiten. Er bekr\u00e4ftigt damit seine Haltung, wonach die Schweiz nach der bisherigen Praxis keine Schritte zum Beitritt zu einem internationalen \u00dcbereinkommen unternimmt, solange nicht sicher ist, dieses in der Folge auch tats\u00e4chlich ratifizieren zu k\u00f6nnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Sollte die Motion im Erstrat trotzdem angenommen werden, beh\u00e4lt sich der Bundesrat vor, der Kommission des Zweitrates einen Antrag auf Ab\u00e4nderung der Motion in einen Pr\u00fcfauftrag zu stellen.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1242777600000)\/","SubmittedBy":"Allemann Evi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1259075004060)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690540357660)\/","SubmissionDate":"\/Date(1237507200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4807,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Soziale Fragen"}}