{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093284,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093284,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093284,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093284,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093284,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093284,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093284,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093284,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093284,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093284,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093284,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093284,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093284,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093284,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093284,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093284,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093284,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093284,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3284","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Interessenkonflikt zwischen Luchs und J\u00e4gern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Weshalb erteilte das Bundesamt f\u00fcr Umwelt (Bafu) den Kantonen Solothurn und Waadt die Erlaubnis zur T\u00f6tung der Luchse und nicht bloss zu deren Umsiedlung? Damit widerspricht das Bafu dem Luchs-Konzept 2004, dem Jagdgesetz und der Jagdverordnung.</p><p>2. Welche Haltung nimmt das Bafu im Interessenkonflikt zwischen den J\u00e4gern und den Luchsen ein?</p><p>3. Welche Massnahmen sieht das Bafu zur Vereinbarung der Interessen von J\u00e4gern und Luchsen vor, und welche langfristigen Strategien verfolgt es?</p><p>4. Wie will das Bafu das langfristige \u00dcberleben der Luchspopulationen insbesondere mit Blick auf die wiederkehrenden Interessenkonflikte garantieren und sichern?</p><p>5. Stellt die eingeschlagene Politik des Bafu nicht die langfristige Wiederansiedlung dieser Wildkatze infrage?</p>","ReasonText":"<p>Der Luchs verschwand Anfang des 20. Jahrhunderts aus dem Schweizer Alpenraum, bis der Bundesrat 1969 die Wiederansiedlung der Raubkatze beschloss und f\u00f6rderte. Heute gibt es zwei nennenswerte Luchspopulationen im Jura/Solothurn und in den Westalpen. Fest steht aber, dass der Luchsbestand und das \u00dcberleben der Population in der Schweiz langfristig noch nicht gesichert sind. </p><p>Anfang 2008 erteilte das Bafu den Kantonen Solothurn und Waadt die Erlaubnis, zwei Luchse einzufangen und, falls diese nicht umgesiedelt werden k\u00f6nnen, sie zu t\u00f6ten. Das Bafu begr\u00fcndete den Entscheid mit regional zu hohen Luchsbest\u00e4nden. Der Rehbestand sei in den betroffenen Gebieten um bis zu 50 Prozent reduziert worden. Dies f\u00fchre dazu, dass in diesen Revieren J\u00e4ger ihre Kontingente nicht mehr schiessen k\u00f6nnen und es dadurch zu Interessenkonflikten zwischen den J\u00e4gern und den Luchsen kommt. Gem\u00e4ss dem schweizerischen Jagdgesetz ist der Luchs ein gesch\u00fctztes Tier. Gegen einzelne Luchse d\u00fcrfen mit einer Bewilligung nur dann Massnahmen getroffen werden, wenn sie untragbare Sch\u00e4den verursachen oder wenn ein Aussterberisiko f\u00fcr andere Arten besteht. Da der Rehbestand durch den Luchs jedoch nicht gef\u00e4hrdet ist, sieht weder das Jagdgesetz noch die Jagdverordnung in diesem Fall eine Regulation des Luchsbestandes vor. Genauso wenig l\u00e4sst sich aus den genannten Rechtsquellen ein Recht der J\u00e4ger auf eine bestimmte Abschussquote ableiten. Laut Medienmitteilung vom 9. Dezember 2008 m\u00f6chte das Bafu nun die Jagdverordnung \"an die heutigen Bed\u00fcrfnisse\" anpassen und die Bestimmungen zur Regulierung des Luchsbestandes lockern. Damit soll der Rehbestand besser gesch\u00fctzt und die Akzeptanz des Luchses bei den J\u00e4gern gef\u00f6rdert werden. Mit dieser eingeschlagenen Politik gef\u00e4hrdet das Bafu dreissig Jahre Wiederansiedlungsbem\u00fchungen und langfristig den Erhalt der Artenvielfalt in der Schweiz.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Luchs als einheimische Tierart wurde (nach seiner Ausrottung) in der Schweiz vor rund vierzig Jahren aktiv angesiedelt. Diese Wiederansiedlung war grunds\u00e4tzlich erfolgreich, heute wechseln sich jedoch Regionen mit hohem Luchsbestand mit solchen mit keinem oder geringem Luchsbestand ab. Dabei stellen Regionen mit hohem Luchsbestand potenzielle Konfliktherde dar, wobei die Bewertung des Luchses durch die Menschen abh\u00e4ngig von deren direkter Betroffenheit ist. Zur L\u00f6sung solch regionaler Unterschiede sieht das Konzept Luchs Schweiz die regionale Senkung hoher Luchsbest\u00e4nde wie auch die aktive Wiederbesiedlung von Regionen ohne Luchsbestand vor. Mit solchen Entnahmen k\u00f6nnen deshalb nicht nur regionale Konflikte entsch\u00e4rft, sondern auch Luchse zur Aussetzung eingefangen werden. </p><p>Im Anhang zum Konzept Luchs Schweiz aus dem Jahre 2004 definiert der Bund die Rahmenbedingungen und Kriterien, unter denen solche Eingriffe in den Luchsbestand m\u00f6glich sind. Basierend darauf haben die Kantone der Grossraubtierkompartimente Jura (VD, NE, JU, BE, SO, BL, AG) und Westalpen (VD, FR, BE) entschieden, beim UVEK Eingriffe in den Luchsbestand in den Kantonen Solothurn bzw. Waadt zu beantragen. Die Gesuche erf\u00fcllten die geforderten Kriterien. Beiden Kantonen wurde deshalb die Bewilligung zur Entfernung von je zwei Luchsen erteilt, mit der Auflage, dass die Luchse bevorzugt zwecks Umsiedlung einzufangen seien und nur beim Fehlen entsprechender Umsiedlungspl\u00e4tze bzw. beim Einfang von nicht zur Umsiedlung geeigneter Tiere get\u00f6tet werden d\u00fcrften. Die Bewilligungen f\u00fcr die Entnahmen (Umsiedlung oder T\u00f6tung) wurden nur erteilt, weil dadurch der regionale Luchsbestand keineswegs gef\u00e4hrdet wird.</p><p>Gegen die vom Kanton Solothurn publizierte Bewilligung wurde keine Einsprache erhoben. Daraufhin wurde ein Luchs eingefangen und in die Ostschweiz umgesiedelt. Der Kanton Waadt hat die Bewilligung aus internen Gr\u00fcnden nicht publiziert und weiterverfolgt. Es wurde also kein Luchs aufgrund dieser Bewilligungen get\u00f6tet, und es wurden auch keine Rechtsmittel ergriffen.</p><p>Die vom Bafu erteilten Bewilligungen entsprachen dem Konzept Luchs Schweiz. Ein im Auftrag des Bafu nachtr\u00e4glich erstelltes Rechtsgutachten (B\u00fctler 2008) ergab allerdings, dass der Anhang des Konzeptes zwar in Linie mit dem eidgen\u00f6ssischen Jagdgesetz, nicht jedoch mit der Jagdverordnung steht, indem Letztere anders als das Jagdgesetz als Grund zur Regulierung von gesch\u00fctzten Arten bloss Sch\u00e4den an Wald und Kulturen anerkennt. Der Vorsteher des UVEK hat eine Teilrevision der Jagdverordnung in Auftrag gegeben, um dieselbe am Jagdgesetz auszurichten.</p><p>2.-4. Die langfristige Erhaltung konflikttr\u00e4chtiger Tierarten ist nur bei einer breiten Akzeptanz in der Bev\u00f6lkerung und in den Regionen m\u00f6glich. Mit diesem Grundsatz setzt der Bund eine der wichtigen Erkenntnisse des internationalen Artenschutzes um. Deshalb wird auch beim Umgang mit Grossraubtieren in der Schweiz allen betroffenen Kantonen, Regionen und allen betroffenen Bev\u00f6lkerungsgruppen das entsprechende Geh\u00f6r gew\u00e4hrt. Erst ein gewisser Pragmatismus sichert die Erhaltung dieser Tiere; dies bedeutet durchaus, dass im Konfliktfall auch die Entfernung einzelner Tiere m\u00f6glich sein muss, solange damit das langfristige Ziel der Erhaltung dieser Tierart nicht gef\u00e4hrdet wird. Ein dogmatischer Totalschutz dagegen hat bei den betroffenen Regionen und Interessengruppen den Verlust der Akzeptanz zur Folge, was seinerseits eine wesentlichere Gef\u00e4hrdung darstellt. Der vom Bund praktizierte Pragmatismus ist daher als \"Schutzstrategie\" zu verstehen. Es gibt nur einen gemeinsamen Weg zur Erhaltung dieser Tierarten, gemeinsam mit der Landwirtschaft, Natursch\u00fctzerinnen und Natursch\u00fctzern und J\u00e4gern.</p><p>5. Die eingeschlagene Strategie des Bundes sichert wie oben dargestellt im Gegenteil gerade die Erhaltung konflikttr\u00e4chtiger Tierarten, indem sie s\u00e4mtliche betroffenen Kreise in den Dialog einbezieht.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1242172800000)\/","SubmittedBy":"Moser Tiana Angelina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1244815181400)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690543531740)\/","SubmissionDate":"\/Date(1237507200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4807,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt"}}