{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093286,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093286,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093286,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093286,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093286,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093286,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093286,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093286,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093286,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093286,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093286,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093286,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093286,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093286,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093286,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093286,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093286,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093286,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3286","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Whistleblowing. Anlaufstelle f\u00fcr das Bundespersonal","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine geeignete Anlaufstelle f\u00fcr Hinweise am Arbeitsplatz (Whistleblowing) f\u00fcr das Bundespersonal zu bezeichnen.</p>","ReasonText":"<p>Im Sinne einer F\u00f6rderung der Eigenverantwortung und einer Effizienzsteigerung am Arbeitsplatz ist es zentral, dass verantwortungsvoll agierende Mitarbeiter \u00fcber eine geeignete Anlaufstelle f\u00fcr Hinweise auf Missst\u00e4nde verf\u00fcgen. Durch die Etablierung von geeigneten Meldestellen soll m\u00f6glichst verhindert werden, dass die Hinweisgebenden sich an die \u00d6ffentlichkeit wenden. Gerade weil auf keinen Fall missbr\u00e4uchliches Denunziantentum gef\u00f6rdert werden soll, sind geeignete Anlaufstellen zentral. </p><p>In der Bundesverwaltung ist aktuell die Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle (EFK), das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes, die Anlaufstelle f\u00fcr Hinweise am Arbeitsplatz (Whistleblowing) f\u00fcr das gesamte Bundespersonal. Unabh\u00e4ngig von ihrem Leistungsausweis ist die EFK nicht geeignet, als allgemeine Anlaufstelle f\u00fcr Meldungen \u00fcber Missst\u00e4nde in der Bundesverwaltung eingesetzt zu werden. Die Aufgaben der EFK beschr\u00e4nken sich auf Belange finanzieller Natur. Sie ist deshalb nur kompetent f\u00fcr die Entgegennahme von Meldungen \u00fcber Unrechtm\u00e4ssigkeiten, die eine finanzielle Komponente aufweisen. F\u00fcr alle anderen Meldungen wie z. B. die Verletzung von Sicherheitsvorkehrungen, die zur Gef\u00e4hrdung der \u00d6ffentlichkeit f\u00fchren k\u00f6nnen, oder die Verletzung von Umweltrechtsnormen ist die EFK nicht geeignet. Die Realit\u00e4t sieht deshalb heute so aus, dass innerhalb der Bundesverwaltung f\u00fcr finanzielle Belange eine Anlaufstelle besteht, dem Bundespersonal hingegen f\u00fcr alle anderen Meldungen keine interne Anlaufstelle zur Verf\u00fcgung steht.</p><p>Diese Ungleichbehandlung der Meldungen und der Meldenden ist stossend. Aus diesem Grund dr\u00e4ngt sich die Bezeichnung einer einzigen, allgemeinen Anlaufstelle f\u00fcr das Bundespersonal auf.</p><p>Deshalb wird der Bundesrat aufgefordert, eine allgemeine Anlaufstelle f\u00fcr Hinweisgebende zu bezeichnen, welche auch Meldungen nichtfinanzieller Natur entgegennimmt. Denkbar w\u00e4re, die bereits bestehende Vertrauensstelle f\u00fcr das Bundespersonal als niederschwellige, unb\u00fcrokratische und kosteng\u00fcnstige L\u00f6sung. Die Vertrauensstelle f\u00fcr das Bundespersonal ist eine unabh\u00e4ngige, neutrale Beratungsstelle, welche die Angestellten des Bundes bei Problemen am Arbeitsplatz ber\u00e4t. Es w\u00e4re deshalb ein geringer Aufwand, die bereits bestehende Vertrauensstelle zus\u00e4tzlich als Anlaufstelle zur Entgegennahme von Meldungen auszugestalten und die Mitarbeitenden der Vertrauensstelle entsprechend zu schulen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat dem Parlament am 10. September 2008 in teilweiser Erf\u00fcllung zweier parlamentarischer Vorst\u00f6sse im Rahmen der Botschaft zum Strafbeh\u00f6rdenorganisationsgesetz eine Erg\u00e4nzung des Bundespersonalgesetzes (BPG) vorgeschlagen. Mit dieser Erg\u00e4nzung sollen die dem BPG unterstellten Angestellten verpflichtet werden, alle von Amtes wegen zu verfolgenden Verbrechen und Vergehen, die sie bei ihrer amtlichen T\u00e4tigkeit feststellen oder von denen sie erfahren, den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden, ihren Vorgesetzten oder der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle (EFK) anzuzeigen. Daneben soll ein generelles Recht verankert werden, dass Angestellte auch andere Unregelm\u00e4ssigkeiten der EFK melden d\u00fcrfen, die sie bei ihrer amtlichen T\u00e4tigkeit feststellen oder von denen sie erfahren. In beiden F\u00e4llen ist zu gew\u00e4hrleisten, dass der hinweisgebenden Person keine Nachteile in ihrer beruflichen Stellung erwachsen, sofern die Anzeige bzw. Meldung in guten Treuen erfolgt.</p><p>Der Bundesrat hat sich aus guten Gr\u00fcnden daf\u00fcr entschieden, in beiden F\u00e4llen die EFK als Anlaufstelle f\u00fcr Hinweisgebende vorzuschlagen. Der EFK ist es aufgrund ihrer Funktion m\u00f6glich, im Rahmen ihrer Aufsichtst\u00e4tigkeit diskret und vor Ort die Plausibilit\u00e4t der erhobenen Vorw\u00fcrfe zu pr\u00fcfen. Entgegen der Auffassung der Motion\u00e4rin beschr\u00e4nkt sich die Aufgabe der EFK nicht auf Belange finanzieller Natur. Vielmehr ist sie von Gesetzes wegen verpflichtet, M\u00e4ngel in der Organisation, der Verwaltungsf\u00fchrung oder in der Aufgabenerf\u00fcllung, die sie bei der Aus\u00fcbung ihrer Aufsichtst\u00e4tigkeit feststellt, der zust\u00e4ndigen Verwaltungseinheit zur Kenntnis zu bringen und sich \u00fcber die getroffenen Massnahmen Bericht erstatten zu lassen. Zudem ist es heute auch im Privatsektor \u00fcblich, dass derartige Meldungen direkt an die interne Kontroll- bzw. Revisionsstelle erfolgen. Die Vertrauensstelle f\u00fcr das Bundespersonal hingegen verf\u00fcgt weder \u00fcber die n\u00f6tigen gesetzlichen Grundlagen noch \u00fcber die entsprechenden direkten Kontakte und das technische Know-how (z. B. im Bereich Finanzdelikte, Korruption, Informatik usw.), um die geforderten Abkl\u00e4rungen zu t\u00e4tigen. Aus diesen Gr\u00fcnden hat der Bundesrat keinen Anlass, von der vorgesehenen Regelung abzuweichen.</p><p>Der Vollst\u00e4ndigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der geplanten Bestimmung niemand verpflichtet sein wird, direkt bei der EFK Meldung zu erstatten. In F\u00e4llen, in denen eine Meldepflicht besteht, kann diese wahlweise auch an die Vorgesetzten oder die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden erfolgen. In jenen F\u00e4llen, in denen lediglich ein Melderecht besteht, steht es den Angestellten frei, ihre Wahrnehmungen in einem ersten Schritt mit den Vorgesetzten oder einer anderen Stelle, welche befugt ist, mit den Angestellten diese Art von Gespr\u00e4chen zu f\u00fchren (z. B. Personal- und Sozialberatung, Vertrauensstelle f\u00fcr das Bundespersonal usw.), zu besprechen und erst dann zu entscheiden, ob eine Meldung an die EFK erfolgen soll.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1241568000000)\/","SubmittedBy":"Moser Tiana Angelina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1299456000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":null,"Modified":"\/Date(1763103906683)\/","SubmissionDate":"\/Date(1237507200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4807,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}