{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093308,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093308,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093308,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093308,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093308,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093308,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093308,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093308,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093308,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093308,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093308,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093308,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093308,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093308,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093308,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093308,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093308,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093308,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3308","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Beschr\u00e4nkung des Missbrauchsbeschlusses auf eigentliche Missbrauchsf\u00e4lle","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) k\u00f6nnen zurzeit nur dann genutzt werden, wenn neben den in den DBA enthaltenen Bedingungen zus\u00e4tzlich die im Missbrauchsbeschluss geforderten Voraussetzungen erf\u00fcllt sind (Bundesratsbeschluss 1962: Bundesratsbeschluss betreffend Massnahmen gegen die ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Doppelbesteuerungsabkommen des Bundes vom 14. Dezember 1962). In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Sollte er im Sinne einer Sofortmassnahme die Praxis der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung (ESTV) zum Bundesratsbeschluss 1962 nicht dahingehend anpassen, dass Gesellschaften, die in der Schweiz Arbeitspl\u00e4tze und Substanz schaffen, ohne weiteren Nachweis als aktive Gesellschaften qualifiziert und dadurch nicht den Bestimmungen des Missbrauchsbeschlusses unterliegen?</p><p>2. Sollte er nicht, im Sinne einer Sofortmassnahme, die Praxis der ESTV zum Bundesratsbeschluss 1962 dahingehend anpassen, dass f\u00fcr die Beurteilung, ob in der Schweiz eine aktive Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt wird, die T\u00e4tigkeit s\u00e4mtlicher Gruppengesellschaften in der Schweiz herangezogen werden kann und nicht nur die T\u00e4tigkeit derjenigen Gesellschaft, welche das DBA in Anspruch nehmen will?</p><p>3. Sollte er nicht, im Sinne einer Sofortmassnahme, die Praxis der ESTV zum Bundesratsbeschluss 1962 dahingehend anpassen, dass Gesellschaften, die den Nachweis erbringen, dass ihnen durch die Inanspruchnahme eines DBA kein steuerlicher Vorteil erw\u00e4chst (Entlastungsbeweis), nicht den Bestimmungen des Missbrauchsbeschlusses unterliegen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Bevor auf die Fragen eingegangen wird, ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV) ihre Praxis betreffend den BRB 1962 regelm\u00e4ssig \u00fcberpr\u00fcft und sie bei Bedarf an die wirtschaftlichen Entwicklungen auf internationaler Ebene anpasst.</p><p>1. Nach der Praxis der ESTV f\u00e4llt eine missbr\u00e4uchliche Inanspruchnahme eines Doppelbesteuerungsabkommens bei Gesellschaften mit aktiver Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit von vornherein ausser Betracht. Um festzustellen, ob eine Gesellschaft als aktiv zu qualifizieren ist, muss die ESTV jedoch \u00fcber die dazu notwendigen Informationen verf\u00fcgen. Es obliegt dabei dem Steuerpflichtigen, die Tatsachen nachzuweisen, die er vorbringt, um seinen Anspruch auf eine Steuerentlastung zu begr\u00fcnden.</p><p>2. Der BRB 1962 bek\u00e4mpft die missbr\u00e4uchliche Inanspruchnahme von Doppelbesteuerungsabkommen. Eine solche liegt insbesondere vor, wenn eine Gesellschaft dazu gegr\u00fcndet oder eingesetzt wird, um von den von der Schweiz abgeschlossenen Abkommen zu profitieren, wenn die abkommensbeg\u00fcnstigten Eink\u00fcnfte anschliessend an nichtabkommensberechtigte Personen weitergeleitet werden, sodass die Steuerentlastung schliesslich zu einem wesentlichen Teil nichtabkommensberechtigten Personen zugutekommt (sogenannte Durchlaufgesellschaften). Daher reicht es nicht, dass eine Gesellschaft eine Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit aus\u00fcbt, um sie als aktiv qualifizieren zu k\u00f6nnen. Vielmehr muss diese Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit zus\u00e4tzlich in direktem Zusammenhang mit den abkommensbeg\u00fcnstigten Eink\u00fcnften stehen. Eine Gesellschaft einzig deswegen als aktiv zu bezeichnen, weil eine andere zum selben Konzern geh\u00f6rende Gesellschaft eine aktive Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit aus\u00fcbt, w\u00fcrde diese Regel nicht respektieren und w\u00fcrde Konzernen die M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnen, Durchlaufgesellschaften zu gr\u00fcnden.</p><p>3. Steuerpflichtige haben die M\u00f6glichkeit, mit der ESTV Kontakt aufzunehmen, um ihr einen spezifischen Fall zu unterbreiten. Die heutige Praxis betreffend den Bundesratsbeschluss von 1962 ist jedoch der aktuellen Situation angepasst und erlaubt einen effektiven Kampf gegen die tats\u00e4chlich missbr\u00e4uchliche Inanspruchnahme von Abkommen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1242172800000)\/","SubmittedBy":"Pelli Fulvio","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1300406400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690540549480)\/","SubmissionDate":"\/Date(1237507200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4807,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}