{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093310,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093310,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093310,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093310,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093310,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093310,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093310,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093310,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093310,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093310,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093310,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093310,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093310,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093310,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093310,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093310,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093310,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093310,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3310","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Qualit\u00e4t von Versuchstierhaltung und Aussagekraft von Tierversuchen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Sind ihm die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse bekannt, welche die Aussagekraft von Versuchen mit restriktiv, wenig artgerecht gehaltenen Tieren in Zweifel ziehen und demzufolge in Versuchstierhaltungen \"environmental enrichment\", d. h. eine artgerechtere Haltung, zugunsten von  f\u00fcr besseren Resultaten einfordern? </p><p>2. Wie beurteilt er im Licht dieser neuen Forschungsergebnisse die schweizerischen Vorschriften zur Haltung von Versuchstieren wie Nagern, Hunden, Katzen, Affen oder Nutztieren? Garantieren diese die geforderte hohe Aussagekraft und Vergleichbarkeit von Tierversuchen? </p><p>3. Welche Vorkehrungen treffen die f\u00fcr die Bewilligung von Tierversuchen zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden, damit die in neuen \u00dcbersichtsstudien dokumentierten, teils gravierenden M\u00e4ngel bei Tierversuchen (Doppelspurigkeiten, falsche Versuchsanordnungen usw.) in der Schweiz nicht auftreten? </p><p>4. Ist er bereit, mit einer vergleichenden \u00dcbersichtsstudie die Qualit\u00e4t und Aussagekraft von in der Schweiz durchgef\u00fchrten Tierversuchen \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen?</p>","ReasonText":"<p>Der Begriff \"environmental enrichment\" steht in der Versuchstierhaltung vornehmlich f\u00fcr Bereicherungen in der K\u00e4fig- bzw. Gehegeausstattung und das Angebot von Besch\u00e4ftigungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Tiere. Haltungsbedingungen f\u00fcr Versuchstiere richten sich vorwiegend nach hygienischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Aspekten, w\u00e4hrend die Bed\u00fcrfnisse und das Wohlergehen von Versuchstieren meist zweitrangig sind. Versuchstiere zeigen deshalb unter anderem Verhaltensst\u00f6rungen wie Stereotypien (z. B. Gitternagen) und Zwangshandlungen (z. B. das sogenannte Barbering) sowie Stress und Angst. Durch neuere Studien konnte nachgewiesen werden, dass ungen\u00fcgende Haltungsbedingungen und fehlendes \"enrichment\" die Versuchsergebnisse beeinflussen und die Reproduzierbarkeit von Tierversuchen beeintr\u00e4chtigen. Auch werden Qualit\u00e4t und Design tierexperimenteller Versuche in internationalen \u00dcbersichtsstudien immer wieder kritisiert. Das bedeutet, dass das Leben unz\u00e4hliger Tiere in nicht aussagekr\u00e4ftigen Versuchen verschwendet wurde und wird. Damit stellt sich nicht nur ein ethisches, sondern auch ein wissenschaftliches und \u00f6konomisches Problem.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Dem Bundesrat sind die von der Interpellantin erw\u00e4hnten wissenschaftlichen Erkenntnisse bekannt.</p><p>2. Im Rahmen der Totalrevision der Tierschutzverordnung (TSchV; SR 455.1) wurden diesbez\u00fcgliche wissenschaftliche Studien und Erkenntnisse mit einbezogen. Die geltenden Vorschriften garantieren die geforderte hohe Aussagekraft und Vergleichbarkeit von Tierversuchen. In den Artikeln 114-116 und 129-134 TSchV werden die Verantwortungen und Anforderungen bei der Versuchstierhaltung und Durchf\u00fchrung von Tierversuchen klar definiert. Die Anforderungen an R\u00e4ume und Gehege sind in Artikel\u00a0117 TSchV sowie im Anhang 3 geregelt (z. B. geeignete Nage- und Kletterm\u00f6glichkeiten oder zum Graben einer H\u00f6hle geeignete Einstreu). Artikel\u00a0119 TSchV regelt den Umgang mit Versuchstieren und schreibt vor, dass Versuchstiere sozial lebender Arten in Gruppen mit Artgenossen gehalten werden m\u00fcssen. </p><p>3. In der Tierschutzgesetzgebung sind verschiedene Instrumente vorgesehen, welche gravierende M\u00e4ngel bei Tierversuchen in der Schweiz verhindern sollen. </p><p>In erster Linie sind die zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden f\u00fcr die Beurteilung eines Gesuchs f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Tierversuchen oder die Bewilligung von Versuchstierhaltungen verantwortlich. Nach Artikel\u00a034 Tierschutzgesetz (TSchG; SR 455) m\u00fcssen die Kantone zus\u00e4tzlich kantonale Tierversuchskommissionen einsetzen, die von der Bewilligungsbeh\u00f6rde unabh\u00e4ngig sind; die Tierschutzorganisationen m\u00fcssen angemessen darin vertreten sein. Bei einem Gesuch f\u00fcr einen belastenden Tierversuch muss die zust\u00e4ndige kantonale Beh\u00f6rde die kantonale Tierversuchskommission einbeziehen. Entscheidet sie gegen den Antrag der Tierversuchskommission, so muss sie dies gegen\u00fcber der Kommission begr\u00fcnden (Art. 139 TSchV). Weiter k\u00f6nnen sich die Kantone bei Grundsatzfragen und f\u00fcr umstrittene F\u00e4lle an die vom Bundesrat eingesetzte Eidgen\u00f6ssische Kommission f\u00fcr Tierversuche wenden (Art. 35 TSchG). </p><p>Artikel\u00a0216 TSchV sieht vor, dass sowohl Versuchstierhaltungen wie auch die Durchf\u00fchrung der Tierversuche durch die kantonale Fachstelle kontrolliert werden m\u00fcssen. Die minimale Anzahl der Kontrollen wie auch die zu \u00fcberpr\u00fcfenden Merkmale sind in Artikel\u00a0216 TSchV umschrieben. Die kantonale Tierversuchskommission wird auch f\u00fcr die Kontrolle der Versuchstierhaltung und der Durchf\u00fchrung der Versuche beigezogen (Art. 34 TSchG). </p><p>Artikel\u00a0149 TSchV regelt die Aus- und Weiterbildung der Mitglieder der kantonalen Tierversuchskommission.</p><p>Nach Artikel\u00a025 TSchG stehen der zust\u00e4ndigen Bundesbeh\u00f6rde gegen Verf\u00fcgungen der kantonalen Beh\u00f6rden betreffend Tierversuche die Rechtsmittel des kantonalen und eidgen\u00f6ssischen Rechts zu.</p><p>4. Eine Studie zur Qualit\u00e4t und Aussagekraft von in der Schweiz durchgef\u00fchrten Tierversuchen ist grunds\u00e4tzlich zu bef\u00fcrworten. Die zust\u00e4ndigen Bundestellen werden pr\u00fcfen, in welchem Rahmen eine solche Studie aufgegleist werden kann und wie eine solche Studie mit den im Voranschlag 2009 und Finanzplan 2010-2012 eingestellten Mitteln zu finanzieren w\u00e4re.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1242172800000)\/","SubmittedBy":"Graf Maya","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1244814606947)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"36","Category":null,"Modified":"\/Date(1779237398277)\/","SubmissionDate":"\/Date(1237507200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4807,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wissenschaft und Forschung"}}