{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093311,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093311,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093311,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093311,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093311,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093311,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093311,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093311,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093311,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093311,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093311,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093311,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093311,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093311,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093311,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093311,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093311,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093311,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3311","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Schnellgerichte bei gest\u00e4ndigen und bei auf frischer Tat ertappten T\u00e4tern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die gesetzlichen Bestimmungen - insbesondere die Strafprozessordnung - sei so zu \u00e4ndern, dass in F\u00e4llen, bei denen es \u00fcber den T\u00e4ter keinen Zweifel gibt, der T\u00e4ter sofort in Haft genommen und in Haft behalten werden kann.</p>","ReasonText":"<p>In der Praxis besteht der Missstand, dass T\u00e4ter, die auf frischer Tat ertappt werden, von den Polizeibeh\u00f6rden immer wieder freigelassen werden m\u00fcssen, auch wenn \u00fcber die Tat und die T\u00e4terschaft kein Zweifel herrschen kann. Da die Gerichtsverfahren und die Anordnung des Vollzugs lange auf sich warten lassen, sind T\u00e4ter lange in Freiheit, auch wenn schlussendlich eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe resultiert. Dies wird begreiflicherweise als Missstand empfunden. Beispiele im Ausland zeigen, dass Gerichtsverfahren inklusive allf\u00e4lliger Rechtsmittelverfahren so rasch durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, dass eine sofortige Haft und deren Fortsetzung m\u00f6glich sind, ohne mit den Menschenrechten in Konflikt zu kommen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Eines der Ziele der Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (StPO) und einer der grossen Diskussionspunkte w\u00e4hrend der parlamentarischen Beratung ist bzw. war die Beschleunigung von Strafverfahren unter gleichzeitiger Beachtung der rechtsstaatlichen Grunds\u00e4tze. Die StPO enth\u00e4lt verschiedene Regelungen und Institute, welche zu einer rascheren Ausf\u00e4llung eines Urteils f\u00fchren werden. Zu nennen sind insbesondere die M\u00f6glichkeit eines sogenannten abgek\u00fcrzten Verfahrens und die gegen\u00fcber dem heutigen Recht ausgeweitete M\u00f6glichkeit zum Erlass von Strafbefehlen durch die Staatsanwaltschaft. Gerade das Strafbefehlsverfahren, in dem Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten ausgesprochen werden k\u00f6nnen, kommt zur Anwendung, wenn ein Gest\u00e4ndnis vorliegt oder der Sachverhalt anderweitig ausreichend gekl\u00e4rt ist. Es ist allerdings nicht zu verkennen, dass die Dauer von Verfahren auch von den personellen Mitteln abh\u00e4ngt, welche das f\u00fcr die Verfolgung und Beurteilung der jeweiligen Delikte zust\u00e4ndige Gemeinwesen seinen Strafbeh\u00f6rden zukommen l\u00e4sst. </p><p>Die StPO erlaubt es zudem durchaus, Tatverd\u00e4chtige - ob gest\u00e4ndig oder nicht - in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft zu nehmen und zu belassen, wenn Wiederholungs-, Flucht- oder Kollusionsgefahr besteht. Das hierf\u00fcr zust\u00e4ndige Zwangsmassnahmengericht entscheidet \u00fcber die erstmalige Anordnung der Haft jeweils unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens aber 48 Stunden nach Eingang des entsprechenden Antrags der verfahrensleitenden Strafbeh\u00f6rde. Schliesslich ist die in Artikel\u00a075 Absatz\u00a02 StGB vorgesehene M\u00f6glichkeit des vorzeitigen Vollzugs einer zu erwartenden unbedingten Freiheitsstrafe zu erw\u00e4hnen, welche in der Praxis gerade bei \"klaren\" F\u00e4llen regelm\u00e4ssig genutzt wird. </p><p>Sollte die Motion als Forderung zu verstehen sein, Gerichte vorzusehen, welche auf ein blosses Gest\u00e4ndnis oder den ersten Anschein des Tatverdachts hin eine Freiheitsstrafe aussprechen, so erschiene dies mit dem \u00fcbergeordneten Recht und dem Anspruch auf ein faires Verfahren nicht vereinbar. Dazu geh\u00f6rt auch die genaue Pr\u00fcfung der erhobenen Vorw\u00fcrfe und die W\u00fcrdigung des Sachverhaltes sowie der Anspruch darauf, Beweisantr\u00e4ge und Antr\u00e4ge zum Ausgang des Verfahrens zu stellen. Schliesslich steht der beschuldigten Person der Anspruch auf ein \u00f6ffentliches Verfahren zu. Diesen Prinzipien w\u00fcrden Schnellgerichte widersprechen. Zu bedenken ist auch, dass weitere Sachverhaltsabkl\u00e4rungen selbst beim Vorliegen eines Gest\u00e4ndnisses oder beim Ergreifen auf frischer Tat erforderlich sein k\u00f6nnen. Somit k\u00f6nnen auch in diesen F\u00e4llen die Grundlagen f\u00fcr einen richterlichen Entscheid (noch) fehlen. Schliesslich ist zu beachten, dass es sich bei jenen F\u00e4llen, in denen der Sachverhalt wegen eines Gest\u00e4ndnisses oder wegen Ergreifens auf frischer Tat ohne weitere Abkl\u00e4rungen als erstellt anzusehen ist, zumeist um F\u00e4lle geringf\u00fcgiger Delikte handelt, bei denen eine Freiheitsstrafe ohnehin kaum in Betracht kommt. Somit k\u00f6nnte selbst ein Schnellgericht gerade keine Haft anordnen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1242777600000)\/","SubmittedBy":"Stamm Luzi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1285233631547)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1690551619150)\/","SubmissionDate":"\/Date(1237507200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4807,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}