{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093323,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093323,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093323,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093323,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093323,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093323,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093323,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093323,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093323,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093323,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093323,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093323,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093323,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093323,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093323,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093323,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093323,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093323,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3323","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Biometrische P\u00e4sse. Konkrete Vorgehensschritte der Schweiz auf EU-Ebene","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Dr. Daniel Br\u00fchlmeier schreibt auf der Website des Vereins \"Unser Recht\": \"Die Schweiz hat mit Blick auf seine besondere staatspolitische Situation mit der EU in Artikel\u00a07 des Schengen Assoziierungsabkommens (SAA; SR 0.360.268.1) besondere Modalit\u00e4ten zum \u00dcbernahmeverfahren ausarbeiten k\u00f6nnen, die weit \u00fcber vergleichbare Assoziationsabkommen der EU, etwa mit Norwegen oder Island, hinausgehen. Im Gegensatz zur doppelten Guillotine bei der k\u00fcrzlichen Abstimmung zum Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen ist ein m\u00f6gliches Konsultationsverfahren im SAA via Pr\u00fcfung und Beschluss im Gemischten Ausschuss vertraglich klar geregelt (Art. 7 Abs. 4: '... es sei denn ...'). Der Gemischte Ausschuss kann dann einstimmig beschliessen, dass das SAA nicht dahinf\u00e4llt. Die Gesch\u00e4ftsordnung des Gemischten Ausschusses EU/Schweiz zum SAA geht aber noch weiter und enth\u00e4lt einen bemerkenswerten Verhandlungserfolg der Schweiz: Findet diese gem\u00e4ss Artikel\u00a04 Absatz\u00a03, dass durch die \u00dcbernahme neuen Rechts zentrale Pfeiler unseres Staatswesens beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden - n\u00e4mlich Neutralit\u00e4t, F\u00f6deralismus oder direkte Demokratie -, so kann sie eine Sitzung des Gemischten Ausschusses auf h\u00f6chster, ministerieller Ebene innert drei Wochen verlangen und alternative L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge einbringen (vgl. ABI C 308 vom 14. Dezember 2004, S. 2). Auf dieser de facto JI-Ministerratsebene (eingeschr\u00e4nkt auf die Schengen-L\u00e4nder und erg\u00e4nzt um die Minister der assoziierten Staaten) bedarf es dann einer einstimmigen Ablehnung des schweizerischen Alternativvorschlags, damit das Abkommen als beendet anzusehen ist.\" </p><p>1. Teilt der Bundesrat diese Ausf\u00fchrungen von Dr. Br\u00fchlmeier?</p><p>3. Wenn nein, warum nicht? </p><p>3. Hat er Erg\u00e4nzungen, um die konkreten Schritte zu beschreiben, die n\u00f6tig sind, dass die Schweiz ihren B\u00fcrgern weiterhin die Wahlfreiheit zwischen biometrischen und nichtbiometrischen P\u00e4ssen erhalten kann, ohne dass deswegen das Schengen-Assoziierungsabkommen (SAA) dahinf\u00e4llt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat teilt grunds\u00e4tzlich diese Ausf\u00fchrungen von Dr. Br\u00fchlmeier. Diese entsprechen im Wesentlichen den Ausf\u00fchrungen in der Botschaft zu den Bilateralen II (BBl 2004 5965, S. 6133f.). Die Aussage zum Beendigungsverfahren aufgrund von Artikel\u00a04 Absatz\u00a03 Gesch\u00e4ftsordnung des Gemischten Ausschusses EU/Schweiz zum SAA (ABl C 308 vom 14. Dezember 2004, S. 2) gilt es jedoch wie folgt zu pr\u00e4zisieren: Wenn ein neuer schengenrelevanter Rechtsakt die Grunds\u00e4tze der Neutralit\u00e4t, des F\u00f6deralismus oder der direkten Demokratie beeintr\u00e4chtigt, muss der Gemischte Ausschuss innerhalb von drei Wochen auf Ministerratsebene zusammentreten und s\u00e4mtliche M\u00f6glichkeiten zur Aufrechterhaltung des Abkommens pr\u00fcfen, insbesondere die von der Schweiz eingebrachten Alternativvorschl\u00e4ge. Nimmt er innerhalb der 90-t\u00e4gigen Frist keine dieser Alternativvorschl\u00e4ge an (einstimmig, wobei Enthaltungen der Einstimmigkeit nicht entgegenstehen), wird das Abkommen beendet. Diese Bestimmung wird jedoch eher selten zum Tragen kommen (siehe hierzu: Anne Cornu, Les aspects institutionnels des Accords d'association de la Suisse \u00e0 Schengen et \u00e0 Dublin, FN 167, in: Kaddous/Jametti Greiner, Bilaterale Abkommen II Schweiz-EU); so auch nicht im Rahmen des Verfahrens zur \u00dcbernahme der EG-Ausweisverordnung, da die Inhalte dieser Verordnung weder die Grunds\u00e4tze der Neutralit\u00e4t, des F\u00f6deralismus noch der direkten Demokratie beeintr\u00e4chtigen.</p><p>2. Seit 2006 sind Schengen-Staaten verpflichtet, nur noch elektronische P\u00e4sse (E-P\u00e4sse) auszustellen. Ab Mitte 2009 m\u00fcssen die Schengen-Staaten auch Fingerabdr\u00fccke in ihre P\u00e4sse integrieren. Mit Ausnahme von vorl\u00e4ufigen P\u00e4ssen und Reisedokumenten mit einer G\u00fcltigkeitsdauer von zw\u00f6lf Monaten oder weniger (Artikel\u00a01 Ziffer 3 EG-Ausweisverordnung) l\u00e4sst die entsprechende EG-Ausweisverordnung (Verordnung; EG Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 \u00fcber Normen f\u00fcr Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in den von den Mitgliedstaaten ausgestellten P\u00e4ssen und Reisedokumenten, ABl L 385 vom 29. Dezember 2004, S. 1) es nicht zu, neben dem E-Pass noch einen Pass ohne elektronische Daten auszustellen. Das ist auch f\u00fcr die Schweiz als assoziiertes Schengen-Mitglied massgebend. Sie muss entscheiden, ob sie diese Bestimmungen ins nationale Ausweisgesetz \u00fcbernimmt. </p><p>Mit einem Nein des Volkes am 17. Mai 2009 w\u00fcrden die Assoziierungsabkommen von Schengen und Dublin jedoch nicht automatisch beendet. Das Beendigungsverfahren wird erst dann ausgel\u00f6st, wenn die Schweiz der EU mitteilt, die EG-Ausweisverordnung nicht zu \u00fcbernehmen, oder wenn die \u00dcbernahmefrist von maximal zwei Jahren, d. h. bis zum 1. M\u00e4rz 2010, nicht eingehalten wird. </p><p>Die Abkommen treten nur dann ausser Kraft, wenn sich die Schweiz und die EU im Gemischten Ausschuss innert 90 Tagen nach Mitteilung der Nicht\u00fcbernahme bzw. Nichteinhaltung der \u00dcbernahmefrist auf keine f\u00fcr beide Seiten akzeptable L\u00f6sung einigen k\u00f6nnen (Art. 7 Abs. 4 SAA). Die Beendigung dieses Abkommens w\u00fcrde drei Monate nach Ablauf der Frist von 90 Tagen rechtswirksam.</p><p>Nach einem Volks-Nein am 17. Mai 2009 w\u00fcrde der Bundesrat die Resultate des Urnengangs analysieren. Wenn er zum Schluss kommt, dass eine neue Vorlage erarbeitet werden kann, die schengenkonform ist und gleichzeitig den Volkswillen wahrt sowie den praktischen Anliegen der Kantone Rechnung tr\u00e4gt, so w\u00fcrde er eine solche ins Auge fassen und sich - wenn n\u00f6tig - mit der EU auf eine etwas l\u00e4ngere \u00dcbernahmefrist zu einigen versuchen. Er w\u00fcrde in jedem Fall das Gespr\u00e4ch mit der EU suchen, um zu verhindern, dass die Assoziierungsabkommen zu Schengen und zu Dublin beendigt werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1242172800000)\/","SubmittedBy":"Reimann Lukas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1244814189397)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|12","Category":null,"Modified":"\/Date(1690487487033)\/","SubmissionDate":"\/Date(1237507200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4807,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Recht Allgemein"}}