{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093339,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093339,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093339,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093339,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093339,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093339,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093339,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093339,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093339,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093339,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093339,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093339,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093339,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093339,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093339,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093339,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093339,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093339,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3339","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Strafrechtlicher Schutz gegen die Verletzung der Menschenw\u00fcrde von Pflegebefohlenen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Erg\u00e4nzung des Strafgesetzbuches auszuarbeiten, mit welcher die Menschenw\u00fcrde von Pflegebefohlenen strafrechtlich offizialiter gesch\u00fctzt wird.</p>","ReasonText":"<p>Die erschreckenden Vorf\u00e4lle in einem Stadtz\u00fcrcher Alters- und Pflegeheim sind durch Aktivit\u00e4ten des Anwaltes von Angeh\u00f6rigen der betroffenen Patienten ans Tageslicht gelangt. Die Voraussetzungen, dass derartige \u00dcbergriffe auf Heiminsassen einer Sanktion zugef\u00fchrt werden, sind aber leider nur in seltenen F\u00e4llen gegeben. Mitwisser, die es offenbar im vorliegenden Falle gegeben haben soll, riskieren m\u00f6glicherweise unangenehme Folgen, wenn sie solche F\u00e4lle den Vorgesetzten vortragen. F\u00fcr Angeh\u00f6rige ist es ausgesprochen beschwerlich, den Klagen ihres Sch\u00fctzlings nachzugehen. Sie haben weder ein Recht zur Befragung, geschweige denn zur Beweissicherung. Nur explizite Strafandrohungen verm\u00f6gen einen ausreichenden Schutz zu gew\u00e4hrleisten, weil solche Beobachtungen ohne pers\u00f6nliches Risiko einer aussenstehenden obrigkeitlichen Stelle zur Anzeige gebracht werden k\u00f6nnen, und, wenn die zu schaffenden Straftatbest\u00e4nde als Offizialdelikte ausgestaltet sind, Verst\u00f6sse von Amtes wegen untersucht und verfolgt werden m\u00fcssen. </p><p>Strafgefangene, Z\u00f6glinge von Internaten, Waisenheimen, Kinderkrippen sowie Lehrlinge sind strafrechtlich extra gesch\u00fctzt. </p><p>Hingegen erhalten gerade hilflose Demente, die besonders abh\u00e4ngig sind, vom Strafrecht bisher keinen Schutz. Diese offensichtliche L\u00fccke erlangt angesichts der zunehmenden \u00dcberalterung unserer Bev\u00f6lkerung immer gr\u00f6ssere Bedeutung. Wegen der Schutzbed\u00fcrftigkeit und wegen der h\u00e4ufig anfallenden Demenz bei Insassen von Pflegeheimen sollte die Vorschrift nicht als Antragsdelikt, sondern als Offizialdelikt ausgestaltet werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Motion\u00e4rs, dass es sich bei den erw\u00e4hnten Vorf\u00e4llen um schwerwiegende und erschreckende \u00dcbergriffe handelt.</p><p>Die Menschenw\u00fcrde als solche ist zwar nicht strafrechtlich gesch\u00fctzt; dennoch reichen die geltenden Bestimmungen aus, um Misshandlungen an Pflegebefohlenen unabh\u00e4ngig von deren Alter zu ahnden. Je nach Art und Schwere der Handlung ist der Tatbestand der Beschimpfung (Art. 177 StGB), der T\u00e4tlichkeiten (Art. 126 StGB), der K\u00f6rperverletzung (Art. 122 und 123 StGB) oder der N\u00f6tigung (Art. 181 StGB) erf\u00fcllt. Die Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmeger\u00e4te ist durch eine eigene Bestimmung abgedeckt (Art. 179quater StGB). </p><p>Die strafrechtliche Umschreibung und Abgrenzung des Begriffs der Menschenw\u00fcrde von den zivilrechtlichen Pers\u00f6nlichkeitsschutzbestimmungen w\u00e4re zus\u00e4tzlich zu den bereits erw\u00e4hnten Strafbestimmungen nur schwer zu bewerkstelligen.</p><p>Entgegen der Annahme des Motion\u00e4rs sind alte, unter Umst\u00e4nden demente Menschen, die in Pflegeheimen platziert sind, keinesfalls schlechter gesch\u00fctzt als die anderen aufgez\u00e4hlten Kategorien von Pflegebefohlenen. </p><p>Beispielsweise k\u00f6nnen wiederholte T\u00e4tlichkeiten nicht nur dann von Amtes wegen verfolgt werden, wenn es sich beim Opfer um ein Kind handelt, sondern auch wenn der Gesch\u00e4digte unter der Obhut des T\u00e4ters steht oder dieser f\u00fcr ihn zu sorgen hat (Art. 126 StGB). Einfache K\u00f6rperverletzung ist von Amtes wegen zu verfolgen, wenn die Tat an einem Wehrlosen oder an einer Person begangen wurde, die unter der Obhut des T\u00e4ters steht oder f\u00fcr die dieser zu sorgen hat (Art. 123 StGB). Schwere K\u00f6rperverletzung und N\u00f6tigung sind Offizialdelikte (Art. 122 bzw. 181 StGB).</p><p>Nach geltendem Recht ist es bereits heute m\u00f6glich, strafrechtlich relevante \u00dcbergriffe auf betagte Menschen je nach Schwere der Tat von Amtes wegen zu verfolgen. Eine \u00c4nderung des Strafgesetzbuches ist unter diesem Blickwinkel daher nicht notwendig.</p><p>Letztlich ist es Aufgabe der betroffenen Institutionen sowie der Aufsichtsbeh\u00f6rden, daf\u00fcr zu sorgen, dass die vom Motion\u00e4r erw\u00e4hnten \u00dcbergriffe verhindert und gegebenenfalls auch angezeigt und sanktioniert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, haben sie die notwendigen organisatorischen und auch arbeitsrechtlichen Vorkehrungen in den Bereichen Anstellung, Ausbildung und \u00dcberwachung zu schaffen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1242777600000)\/","SubmittedBy":"Baumann J. Alexander","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1244028482677)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690484985987)\/","SubmissionDate":"\/Date(1237507200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4807,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Gesundheit"}}