{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093342,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093342,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093342,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093342,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093342,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093342,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093342,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093342,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093342,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093342,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093342,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093342,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093342,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093342,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093342,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093342,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093342,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093342,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3342","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Boni-Stopp und Lohndeckel f\u00fcr Unternehmen mit staatlicher Notst\u00fctzung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat legt eine Vorlage mit untenstehenden Eckpunkten vor. Diese Eckpunkte betreffen ein jedes Unternehmen, das in den Genuss einer ausserordentlichen staatlichen St\u00fctzung (Notst\u00fctzung) kommt. Sie gelten, solange die St\u00fctzung ganz oder teilweise anh\u00e4lt:</p><p>- Einem solchen Unternehmen ist es ab Anfangsjahr der ausserordentlichen staatlichen St\u00fctzung untersagt, ausser 13. Monatsl\u00f6hnen (\"diskretion\u00e4re Lohnbestandteile\") variable Lohnbestandteile auszurichten, bis die Finanzhilfe in voller H\u00f6he zur\u00fcckbezahlt wird.</p><p>- Das Unternehmen ist verpflichtet, bestehende Vertr\u00e4ge (z. B. im Fall von \"garantierten Verg\u00fctungskomponenten\") mit der \"clausula rebus sic stantibus\" anzufechten, falls sich die Bedingungen seit Eingehen dieser Vertr\u00e4ge auf unvorhersehbare Weise ver\u00e4ndert haben.</p><p>- Ein solches Unternehmen richtet f\u00fcr die Dauer der staatlichen Notst\u00fctzung f\u00fcr vergleichbare T\u00e4tigkeiten keine h\u00f6heren L\u00f6hne aus als staatsnahe Betriebe. Ausnahmen sind keine vorzusehen.</p>","ReasonText":"<p>Kantone kennen in ihren Subventionsgesetzen Regeln, wonach Unternehmen mit massgeblichen staatlichen Subventionen keine h\u00f6heren L\u00f6hne bezahlen d\u00fcrfen als nach den Anstellungsbedingungen des Staatspersonals.</p><p>Der Fall einer Schweizer Bank hat gezeigt, dass es solche Regeln auch auf Bundesebene braucht, und zwar f\u00fcr F\u00e4lle von ausserordentlichen Staatshilfen (\"staatliche Notst\u00fctzungen\").</p><p>Es ist f\u00fcr Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht nachvollziehbar, wenn auf der einen Seite staatliche Milliardenhilfe in ein solches Unternehmen fliesst und auf der anderen Seite Milliardenboni ausgerichtet werden, teilweise sogar ins Ausland.</p><p>Als Richtwert sollen k\u00fcnftig f\u00fcr solche Unternehmen f\u00fcr die Dauer der Notst\u00fctzung h\u00f6chstens die Lohnbestimmungen staatsnaher Unternehmen zur Anwendung gelangen (derzeit etwa 850 000 Franken pro Jahr). Ausnahmen sind keine vorzusehen.</p><p>Ordentliche staatliche Beitr\u00e4ge - etwa in Form von Kurzarbeitsentsch\u00e4digung oder ordentlichen Subventionen - w\u00e4ren davon ausgenommen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Verg\u00fctungssysteme im Finanzsektor ihren Teil zur Krise beigetragen haben. Aus diesem Grund wurden seit dem Ausbruch der Krise im Bereich Regulierung der Entsch\u00e4digungssysteme schon einige Verbesserungen in die Wege geleitet. So soll namentlich die laufende Aktienrechtsrevision durch zus\u00e4tzliche Regulierungen der Entsch\u00e4digungssysteme nachgebessert werden. Dadurch werden das Mitspracherecht und die Kontrollm\u00f6glichkeiten der Aktion\u00e4re gest\u00e4rkt. Gleichzeitig ist auch die Finma derzeit daran, f\u00fcr die Finanzbranche in einem Rundschreiben generelle Richtlinien zu den Entsch\u00e4digungssystemen auszuarbeiten. Diese orientieren sich an den auf internationaler Ebene erarbeiteten Empfehlungen und gehen teilweise dar\u00fcber hinaus. Das Rundschreiben wird voraussichtlich im Herbst 2009 erlassen.</p><p>Diese Massnahmen haben zum Ziel, unangemessene Entsch\u00e4digungssysteme in Zukunft zu verhindern und Sal\u00e4rstrukturen zu f\u00f6rdern, die sich positiv auf die langfristigen Unternehmensperspektiven auswirken. Ob die Massnahmen nach ihrer vollst\u00e4ndigen Umsetzung auch tats\u00e4chlich ausreichen, um die erhofften Wirkungen zu erzielen, muss zuerst genau analysiert werden. Aus diesem Grund w\u00e4re es voreilig, noch vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen Beschr\u00e4nkungen im Sinne der Motion zu erarbeiten. Der Bundesrat erachtet es aber als notwendig, sal\u00e4rseitige Konsequenzen bei der Unterst\u00fctzung eines Finanzinstitutes zu gew\u00e4rtigen. Er ist der Auffassung, dass es nicht sinnvoll ist, ungeachtet der konkreten Situation, in welcher sich eine auf staatliche Unterst\u00fctzung angewiesene Unternehmung befindet, generelle Beschr\u00e4nkungen zu machen. Es ist wesentlich erfolgversprechender, wenn im Fall einer Staatsunterst\u00fctzung notwendige Vorgaben zu den Sal\u00e4rsystemen situationsgerecht im Rahmen einer Vereinbarung der Staatshilfe geregelt werden.</p><p>Wie schon in der Antwort auf die Motion der WAK 09.3019, \"Weniger Risiken f\u00fcr den Kapitalmarkt\", dargestellt, zeigt das Beispiel der UBS, dass ein solches Vorgehen zielf\u00fchrend ist. Die UBS AG ist ihrer Verpflichtung nach Neuausrichtung des Entsch\u00e4digungssystems f\u00fcr Verwaltungsrat und Management mit der Einf\u00fchrung eines neuen Verg\u00fctungssystems nachgekommen. Dieses wurde von der Finma genehmigt und anl\u00e4sslich der ordentlichen Generalversammlung der UBS AG vom 15. April 2009 von den Aktion\u00e4ren gutgeheissen. Weiter wurden mit Verf\u00fcgung der Finma vom 3. Februar 2009 H\u00f6he, Zusammensetzung und Verteilung der variablen Verg\u00fctungskomponenten f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2008 genehmigt. Nach aktuellem Wissensstand ist die Schweiz das einzige Land, welches auf die konkrete Ausgestaltung der variablen Verg\u00fctung auf allen Hierarchieebenen einer unterst\u00fctzten Bank Einfluss nahm.</p><p>Aufgrund der vorangehenden \u00dcberlegungen lehnt der Bundesrat eine pauschale Beschr\u00e4nkung der Verg\u00fctungssysteme ungeachtet der Situation ab. Zudem w\u00fcrde eine Anfechtung bestehender Vertr\u00e4ge eines betroffenen Unternehmens mit der \"clausula rebus sic stantibus\" wohl nicht vor Ablauf mehrerer Jahre zu einer L\u00f6sung f\u00fchren und w\u00fcrde nicht zu einer Gesundung der Unternehmung beitragen.</p><p>Der Bundesrat lehnt es auch ab, Sal\u00e4rstrukturen bundesnaher Unternehmungen und Organisationen tel quel auf staatlich gest\u00fctzte Unternehmungen anzuwenden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1242777600000)\/","SubmittedBy":"Fetz Anita","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1249992087327)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690530108423)\/","SubmissionDate":"\/Date(1237507200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4807,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}