{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093348,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093348,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093348,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093348,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093348,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093348,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093348,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093348,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093348,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093348,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093348,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093348,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093348,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093348,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093348,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093348,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093348,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093348,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3348","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Umgang mit der UBS-Pflichtwandelanleihe und mit UBS-Aktien in staatlichem Besitz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesamtschau zu den Szenarien zu verfassen, die ihm im Umgang mit der UBS-Pflichtwandelanleihe offenstehen. Er bezieht dabei die UBS-Aktien ein, die er oder die Schweizerische Nationalbank allf\u00e4llig erhalten oder erwerben, und beleuchtet die allf\u00e4lligen Auswirkungen von Ver\u00e4ussern und Halten.</p>","ReasonText":"<p>Der Bund h\u00e4lt derzeit Pflichtwandelanleihen der UBS im Nominalwert von 6 Milliarden Franken, die grunds\u00e4tzlich ver\u00e4usserbar sind, ab Juni 2009 gewandelt werden k\u00f6nnen und sp\u00e4testens bei Ablauf der 30-monatigen Laufzeit (im Juni 2011) gewandelt werden m\u00fcssen. Der Halter der Anleihe hat f\u00fcr diese Laufzeit Coupons von 12,5 Prozent pro Jahr, auch f\u00fcr den Fall einer fr\u00fchzeitigen Wandlung. Die Verzinsung kann unter bestimmten Bedingungen in UBS-Aktien erfolgen (Anhang 2 der Botschaft 08.077 zu einem Massnahmenpaket zur St\u00e4rkung des schweizerischen Finanzsystems vom 5. November 2008). Auch im Verh\u00e4ltnis zwischen UBS und Schweizerischer Nationalbank ist vorgesehen, dass die UBS Verpflichtungen in UBS-Aktien abgelten kann bzw. muss.</p><p>Bei einer Wandlung zum vertraglich festgelegten Mindestpreis von Fr. 18.21 pro Aktie geht es bei der UBS-Pflichtwandelanleihe um rund 330 Millionen UBS-Aktien, also um etwa ein Zehntel der UBS-Aktien. Deren Ver\u00e4usserung auf einen Schlag h\u00e4tte Auswirkungen auf den Marktwert der UBS und st\u00fcnde dem eigentlichen Ziel des Massnahmenpakets entgegen (Stabilisierung von UBS und Finanzsystem Schweiz). Von einer Ver\u00e4usserung ist indessen auszugehen, solange der Bund - nicht nur aus ordnungspolitischen Gr\u00fcnden - nicht Miteigent\u00fcmer dieser Bank werden will. Hier w\u00e4re eine Auslegeordnung f\u00fcr die weitere Zukunft ebenso dienlich wie eine Darstellung der M\u00f6glichkeiten, welche eine Ver\u00e4usserung der Pflichtwandelanleihe noch w\u00e4hrend der Laufzeit bietet (einschliesslich allf\u00e4lliger Abschl\u00e4ge auf den Einstandspreis). Augenmerk ist dabei insbesondere etwaigen Interessenkonflikten des Bundes zu schenken: So hat der Bund wegen der Coupons ein finanzpolitisches Interesse, die Pflichtwandelanleihe so lange wie m\u00f6glich in seinem Besitz zu halten, wobei die Kursentwicklung der UBS-Aktie dieses Interesse verkleinern kann. Zum anderen ist aus ordnungs- und wettbewerbspolitischen Gr\u00fcnden ein m\u00f6glichst rascher R\u00fcckzug des Bundes aus der Pflichtwandelanleihe anstrebbar, wie der Bundesrat dies in der Botschaft zum Massnahmenpaket angek\u00fcndigt hat (Ziff. 2.3.5 der Botschaft 08.077 zu einem Massnahmenpaket zur St\u00e4rkung des schweizerischen Finanzsystems vom 5. November 2008). Und schliesslich soll aus volkswirtschaftlichem Interesse das Finanzsystem m\u00f6glichst stabil gehalten werden. Eine Darstellung dieser Spannungen und des Umgangs mit ihnen w\u00e4re f\u00fcr Parlament und \u00d6ffentlichkeit hilfreich.</p><p>\u00c4hnliches gilt f\u00fcr UBS-Aktien, die der Bund als Verzinsung erhalten k\u00f6nnte, und f\u00fcr die maximal 100 Millionen UBS-Aktien, welche die SNB von der UBS erhalten k\u00f6nnte.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Massnahmenpaket zur St\u00e4rkung des schweizerischen Finanzsystems hat zum Ziel, den Finanzplatz Schweiz und insbesondere die UBS AG zu stabilisieren. Die anf\u00e4ngliche Investitionsausgabe des Bundes in der H\u00f6he von fast 6 Milliarden Franken soll mit ausreichender Wahrscheinlichkeit durch die Zinsertr\u00e4ge und den Verkaufserl\u00f6s aus der Weiterplatzierung der Anleihe bzw. der Aktien refinanziert werden. Die Beteiligung ist zeitlich befristet. Es ist vorgesehen, dass der Bund sich durch Weiterplatzierung der Pflichtwandelanleihe oder von Teilen davon oder aber durch fr\u00fchzeitige Umwandlung und Verkauf der Aktien unter Wahrung seiner wirtschaftlichen Interessen und unter Ber\u00fccksichtigung der Marktverh\u00e4ltnisse zur\u00fcckzieht. Dem Bund stehen verschiedene Verkaufsverfahren offen, um sich von seinen Anteilen zu trennen. Beim Verkauf werden kommerzielle \u00dcberlegungen im Vordergrund stehen, aber mit der wichtigen Bedingung, dass die volkswirtschaftliche Verantwortung und das Interesse an einem einwandfrei funktionierenden Finanzplatz gewahrt bleiben.</p><p>Das EFD wird die Finanzkommissionen fortlaufend \u00fcber die Grunds\u00e4tze und M\u00f6glichkeiten bei der Bewirtschaftung der Pflichtwandelanleihe informieren. Die Orientierung \u00fcber UBS-Aktien, die gegebenenfalls der Schweizerischen Nationalbank zugehen, obliegt den Organen der SNB.</p>  Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.","FederalCouncilProposal":18,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1241568000000)\/","SubmittedBy":"Fetz Anita","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1276128000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1763106202250)\/","SubmissionDate":"\/Date(1237507200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4807,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}