{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093352,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093352,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093352,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093352,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093352,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093352,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093352,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093352,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093352,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093352,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093352,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093352,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093352,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093352,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093352,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093352,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093352,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093352,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3352","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Marktverzerrung beim Netzzugang","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In Anbetracht der Annahme der Motion Forster 08.3639 und des Postulates KVF-S 09.3002 durch den St\u00e4nderat und im Hinblick auf die unmittelbar bevorstehende Teilrevision der Fernmeldedienstverordnung (FDV) ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er sich bewusst, dass die heute geltende Berechnungsvorgabe f\u00fcr den Netzzugang zu Marktverzerrungen f\u00fchrt, weil der ehemalige Monopolist sein eigenes Netz zu viel g\u00fcnstigeren Bedingungen als die Konkurrenten benutzen kann?</p><p>2. Teilt er die Meinung des Preis\u00fcberwachers - gem\u00e4ss dessen Stellungnahme vom 18. Juni 2008 (von der Comcom in ihrer Verf\u00fcgung des 9. Oktobers 2008 zitiert) - dass eine Abkehr von einer Modellrechnung gest\u00fctzt auf Wiederbeschaffungsneuwerte ernsthaft zu pr\u00fcfen sei?</p><p>3. Ist er in der Lage, die effektiven Kosten der Swisscom f\u00fcr den Netzzugang zu beziffern? Wie gross ist seiner Ansicht nach die Differenz zwischen diesen Kosten und dem von der Comcom verf\u00fcgten Preis von Fr. 18.18? W\u00e4re der Bundesrat allenfalls bereit, Vorgaben f\u00fcr die Verwendung solcher Mehreinnahmen zu machen?</p><p>4. Inwieweit k\u00f6nnte dieser Umstand eine negative Auswirkung auf die rasche Ausweitung des Glasfasernetzes in der Schweiz haben, indem das alte Kupferdrahtnetz mit der Entb\u00fcndelung der letzten Meile \u00f6konomisch noch attraktiver geworden ist?</p><p>5. Sieht er die M\u00f6glichkeit, diese dringliche Problematik bereits im Rahmen der allern\u00e4chsten Teilrevision der FDV zu l\u00f6sen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat wurde mit der Annahme des Postulates KVF-S 09.3002 mit der Erstellung einer umfassenden Auslegeordnung zum Fernmeldebereich beauftragt. Sie ist bis sp\u00e4testens Mitte 2010 vorzulegen und soll auch allf\u00e4lligen Handlungsbedarf aufzeigen. Das Postulat verlangt u. a., die Methode der Preisberechnung bei Zugangsverfahren zu \u00fcberpr\u00fcfen. Eine vertiefte Behandlung der hier gestellten Fragen kann daher erst im Rahmen des Berichtes des Bundesrates erfolgen.</p><p>1. Die marktbeherrschende Anbieterin muss gem\u00e4ss Artikel\u00a011 des Fernmeldegesetzes vom 30. April 1997 (FMG; SR 784.10) anderen Anbieterinnen den Zugang zu ihren Einrichtungen und Diensten auf nichtdiskriminierende Weise gew\u00e4hren. Artikel\u00a052 Absatz\u00a02 der Verordnung \u00fcber Fernmeldedienste vom 9. M\u00e4rz 2007 (FDV; SR 784.101.1) h\u00e4lt fest, dass keine Anbieterin schlechter gestellt werden darf als Gesch\u00e4ftseinheiten, Tochterfirmen oder andere Partnerinnen der marktbeherrschenden Anbieterin. Der Bundesrat wird in seiner Auslegeordnung auch diesen Aspekt behandeln.</p><p>Die geltende Berechnungsvorgabe f\u00fcr den Netzzugang beruht auf dem Vergleich mit einer neuen Markteintreterin und legt deren Wiederbeschaffungskosten zugrunde (sogenannte LRIC-Methode). Auch wenn diese Methode nicht ausdr\u00fccklich im FMG festgelegt, sondern auf Verordnungsebene definiert wird (siehe Art. 54 Abs. 1 Bst. b FDV), war sie Gegenstand intensiver parlamentarischer Diskussionen. Dabei ist das Parlament davon ausgegangen, dass bei der Berechnung der Zugangspreise eine andere L\u00f6sung zur Anwendung kommt als im Bereich der Grundversorgung. Dort wird f\u00fcr die Berechnung ungedeckter Kosten auf die Buchwerte der Anlagen abgestellt (vgl. AB 2004 N 1706).</p><p>Die LRIC-Methode folgt der Philosophie des Infrastrukturwettbewerbs und soll f\u00fcr die Fernmeldediensteanbieterinnen Anreize schaffen, selbst in Infrastrukturen zu investieren. Sie ist etabliert und hat beispielsweise vor kurzer Zeit in Deutschland der Bundesnetzagentur erneut als Basis f\u00fcr die Preise f\u00fcr die Entb\u00fcndelung der letzten Meile gedient.</p><p>Schliesslich ist festzuhalten, dass sich die Methode zur Festlegung der Festnetzinterkonnektionspreise bew\u00e4hrt hat. Die Interkonnektionspreise in der Schweiz geh\u00f6ren zu den tiefsten Europas (vgl. Progress Report on the Single European Electronic Communications Market 2008, 14th Report, COM-2009-140 Final; Anhang 2: Markt\u00fcbersicht, SEC-2009-376, S. 95, verf\u00fcgbar unter http://ec.europa.eu/information_society/policy/ecomm/ &gt; Implementation &amp; enforcement).</p><p>2. Der Preis\u00fcberwacher hat sich im Rahmen seiner Stellungnahme zu einem Zugangsverfahren vor der Comcom ge\u00e4ussert und von seinem Empfehlungsrecht Gebrauch gemacht. Alternativen zur LRIC-Methode mit Wiederbeschaffungsneuwerten, wie sie beispielsweise der Preis\u00fcberwacher vorgeschlagen hat, werden im Rahmen des Berichts zum Postulat 09.3002 selbstverst\u00e4ndlich eingehend gepr\u00fcft. </p><p>3. Falls mit den effektiven Kosten des Anschlussnetzes diejenigen Kosten gemeint sind, die in die Erfolgsrechnung der Swisscom einfliessen, kennt der Bundesrat diese effektiven Kosten nicht. Er macht jedoch darauf aufmerksam, dass der von der Comcom verf\u00fcgte Preis inklusive Aufschaltgeb\u00fchr nur knapp \u00fcber dem europ\u00e4ischen Durchschnitt liegt (vgl. Progress Report on the Single European Electronic Communications Market 2008, 14th Report, COM-2009-140 Final; Anhang 2: Markt\u00fcbersicht, SEC-2009-376, S. 119, verf\u00fcgbar unter http://ec.europa.eu/information_society/policy/ecomm/ &gt; Implementation &amp; enforcement).</p><p>4. Der Ausbau der zuk\u00fcnftigen Glasfasernetze ist vor dem Hintergrund zukunftsgerichteter und kapazit\u00e4tsintensiver Anwendungen und Dienste zu sehen. Die Akteure des Glasfaserausbaus befinden sich dabei in einer Konkurrenzsituation mit Infrastrukturen, welche bereits heute hohe Bandbreiten erlauben, wie die Kabel-TV-Netze. Mit der Entb\u00fcndelung der letzten Meile des Kupfernetzes k\u00f6nnen voraussichtlich die mittelfristig vorhandenen Bandbreitenbed\u00fcrfnisse befriedigt werden. Damit erg\u00e4nzen sich die Entb\u00fcndelung der letzten (Kupfer-)Meile und der l\u00e4ngerfristig angelegte Glasfasernetz-Ausbau.</p><p>5. Die Frage der Preisberechnung ist ein wichtiges Element der Fernmeldeordnung. Angesichts der Tatsache, dass dieser Punkt Gegenstand intensiver parlamentarischer Diskussionen war und der Bundesrat zu dieser Frage in der vom Parlament geforderten Auslegeordnung Stellung nehmen wird, w\u00e4re es nicht angezeigt, vorschnell \u00fcber eine Verordnungs\u00e4nderung Weichenstellungen vorzunehmen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1243555200000)\/","SubmittedBy":"Lombardi Filippo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1244722296397)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34","Category":null,"Modified":"\/Date(1690534218103)\/","SubmissionDate":"\/Date(1237507200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4807,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation"}}