{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093378,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093378,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093378,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093378,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093378,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093378,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093378,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093378,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093378,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093378,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093378,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093378,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093378,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093378,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093378,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093378,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093378,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093378,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3378","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Opferhilfegesetz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament folgende \u00c4nderung des Opferhilfegesetzes zu unterbreiten:</p><p>Artikel\u00a020 Absatz\u00a03: aufheben;</p><p>Artikel\u00a023 Absatz\u00a02: aufheben.</p>","ReasonText":"<p>Das Opferhilfegesetz ist seit dem 1. Januar 1993 in Kraft. Anl\u00e4sslich einer Totalrevision gem\u00e4ss Botschaft vom 9. November 2005 wurden sowohl die Genugtuungsleistungen als auch die Entsch\u00e4digungen plafoniert. Die neu eingef\u00fchrte Plafonierung hat zur Folge, dass s\u00e4mtliche Genugtuungsleistungen gek\u00fcrzt werden. Mit Bezug auf den Schadenersatz kann die im Gesetz festgeschriebene Obergrenze dazu f\u00fchren, dass das Opfer einen Teil des Schadens selber zu tragen hat.</p><p>Die Plafonierung ist ein falsches Zeichen. In Anbetracht der zunehmenden und zu begr\u00fcssenden Solidarit\u00e4t in der Bev\u00f6lkerung mit Opfern von Gewaltdelikten steht es dem Staat gut an, die Betroffenen nicht im Regen stehen zu lassen. </p><p>Es gilt darauf hinzuweisen, dass Genugtuung und Schadenersatz des Opferhilfegesetzes lediglich subsidi\u00e4r und generell an strenge Voraussetzungen gebunden sind. So ist eine Genugtuung grunds\u00e4tzlich nur geschuldet bei einer Beeintr\u00e4chtigung der k\u00f6rperlichen, psychischen oder sexuellen Unversehrtheit des Opfers respektive der Angeh\u00f6rigen. Massgebend f\u00fcr die Bemessung sind die Schwere der Beeintr\u00e4chtigung und die Dauer des Leidens.</p><p>Auch eine Entsch\u00e4digung bekommt ein Opfer nicht, ohne dass gewisse Voraussetzungen erf\u00fcllt sind. Der Schaden muss substanziiert bewiesen werden. Es gibt keinen Grund, hier eine Obergrenze festzusetzen. Das w\u00fcrde bedeuten, dass schlussendlich die Opfer f\u00fcr ihren Schaden selber aufzukommen haben.</p><p>Wie der Staat zu Recht f\u00fcr die Kosten der Resozialisierung von T\u00e4tern aufkommt, soll er auch f\u00fcr den Schaden der Opfer, der nicht anderweitig \u00fcbernommen werden muss oder kann, geradestehen.</p><p>Aus all diesen Gr\u00fcnden ist von einer Obergrenze abzusehen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Opferhilfegesetz (OHG; SR 312.5) ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Schon das alte Opferhilferecht sah f\u00fcr Entsch\u00e4digungen eine H\u00f6chstgrenze vor; sie betrug 100 000 Franken (Art. 4 der alten Opferhilfeverordnung vom 18. November 1992). Mit der Revision ist dieser Wert der Teuerung angepasst und auf 120 000 Franken festgesetzt worden (Art. 20 Abs. 3 OHG). Dieser H\u00f6chstwert gilt nur f\u00fcr einen Schaden, der nicht Anspruch auf Leistungen der Soforthilfe oder der l\u00e4ngerfristigen Hilfe gibt (Art. 19 Abs. 3 OHG); das neue OHG privilegiert also die von den Beratungsstellen erbrachte Hilfe. Die Hilfe, die das Opfer bis zur Stabilisierung seines Gesundheitszustandes ben\u00f6tigt und die n\u00f6tig ist, um die \u00fcbrigen Folgen der Straftat m\u00f6glichst zu beseitigen oder auszugleichen, wird durch die Beratungsstellen erbracht (Art. 13 OHG). Die Soforthilfe und die l\u00e4ngerfristige Hilfe, die von den Beratungsstellen selbst erbracht wird, sind unentgeltlich (Art. 5 OHG). F\u00fcr die Kosten der l\u00e4ngerfristigen Hilfe Dritter besteht kein H\u00f6chstwert. Im Jahr 2007 sind 176 Entsch\u00e4digungen mit einem Median von 1900 Franken ausbezahlt worden.</p><p>Hinsichtlich der Genugtuung wurde mit der Revision f\u00fcr Opfer und Angeh\u00f6rige neu je ein H\u00f6chstwert von 70 000 bzw. 35 000 Franken eingef\u00fchrt (Art. 23 Abs. 2 OHG), nachdem eine solche Plafonierung vonseiten der Kantone gefordert worden war. Der H\u00f6chstwert wurde in der Vernehmlassung grossmehrheitlich begr\u00fcsst. Die Frage der H\u00f6chstwerte wurde auch im Parlament ausf\u00fchrlich diskutiert. Die Genugtuung, die von den Kantonen ausgerichtet wird, ist ein Akt der Solidarit\u00e4t gegen\u00fcber dem Opfer und hat symbolischen Gehalt, der trotz des H\u00f6chstwertes zum Ausdruck kommt. Im Jahr 2007 sind gest\u00fctzt auf das OHG 644 Genugtuungen bezahlt worden (Median: 5000 Franken).</p><p>Der Bundesrat wird den H\u00f6chstwert f\u00fcr Entsch\u00e4digungen periodisch der Teuerung anpassen; er kann dies auch f\u00fcr Genugtuungen tun (Art. 45 OHG). Der Bundesrat hat ferner die Zweckm\u00e4ssigkeit, die Wirksamkeit und die Wirtschaftlichkeit der Massnahmen nach dem Opferhilfegesetz periodisch zu \u00fcberpr\u00fcfen (Art. 33 OHG). Das in dieser Sache zust\u00e4ndige Bundesamt f\u00fcr Justiz (BJ) sieht im Herbst ein Treffen der Entsch\u00e4digungs- und Genugtuungsbeh\u00f6rden vor, das einem ersten Erfahrungsaustausch betreffend der Umsetzung des Opferhilfegesetzes gewidmet ist. Das BJ pr\u00fcft gegenw\u00e4rtig, wie eine erste umfassende Evaluation durchgef\u00fchrt werden soll; sie wird voraussichtlich erst im Jahr 2014 durchgef\u00fchrt. Damit wird es m\u00f6glich sein, die F\u00e4lle, die nach altem Recht abgewickelt werden, auszuscheiden. Altes Recht spielt aufgrund des \u00dcbergangsrechts vor allem f\u00fcr Entsch\u00e4digungen und Genugtuungen noch lange eine Rolle (vgl. Art. 48 OHG).</p><p>Der Bundesrat sieht zurzeit keinerlei Anlass, die mit der Totalrevision des OHG festgelegten H\u00f6chstwerte infrage zu stellen. Er ist der Ansicht, dass zun\u00e4chst Erfahrungen mit dem neuen Gesetz gesammelt werden sollen, die systematisch auszuwerten sind. Erst wenn die Ergebnisse dieser Evaluation vorliegen, kann entschieden werden, welche Anpassungen des Opferhilferechts sich aufdr\u00e4ngen. </p><p>Aus diesen \u00dcberlegungen scheint uns eine Revision des OHG im heutigen Zeitpunkt eindeutig verfr\u00fcht.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1242777600000)\/","SubmittedBy":"Thanei Anita","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1244028593897)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1690537395100)\/","SubmissionDate":"\/Date(1240876800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4808,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}