{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093410,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093410,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093410,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093410,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093410,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093410,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093410,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093410,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093410,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093410,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093410,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093410,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093410,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093410,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093410,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093410,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093410,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093410,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3410","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Reach. 220 Millionen Versuchstiere verbrauchen und die Schweizer Wirtschaft belasten?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Reach (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) ist seit 1. Juni 2007 als Europ\u00e4ische Richtlinie in Kraft. Sie steht f\u00fcr \"Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschr\u00e4nkung von Chemikalien\" mit folgenden Zielen: Verbesserung des Gesundheits- und Umweltschutzes, Transparenz der Daten und Gefahren entlang der gesamten Lieferkette, Wettbewerbserhalt innerhalb des Binnenmarkts und Einhaltung internationaler Verpflichtungen. Es sollen 30 000 alte Chemikalien bis 2018 nachgetestet werden, dies haupts\u00e4chlich mit Tierversuchen, da bisher nur wenige validierte Alternativmethoden zugelassen sind. Die nachzutestenden Chemikalien m\u00fcssen vorregistriert werden. Bisher wurden mehr als 145 000 Stoffe vorregistriert, obwohl urspr\u00fcnglich nur mit 30 000 Stoffen gerechnet wurde. Wissenschaftler gingen damals von einem Versuchstierverbrauch von 45 Millionen Tieren aus - gem\u00e4ss Stoff-Vorregistrierung m\u00fcsste man aber nun mit 220 Millionen verbrauchten Tieren rechnen. Es besteht wissenschaftliche Kritik am Verfahren, mittels Tierversuchen Menschen und Umwelt vor sch\u00e4dlichen Chemikalien sch\u00fctzen zu wollen (u. a. Pound et al. - BM - 2004; 328: 514-517; Perel et al. - BMJ - 2007; 334/7586: 197). Diese Bedenken werden untermauert durch die in der Vergangenheit erfolgten R\u00fccknahmen von im Tierversuch getesteten Stoffen (z. B. Industriechemikalie Bisphenol A und Asbest).</p><p>Diese Sachverhalte werfen folgende Fragen auf:</p><p>1. Sind Schweizer Unternehmen gezwungen, ihre Produkte und Rohstoffe aufgrund des Reach-Programmes der EU den geforderten Nach\u00fcberpr\u00fcfungen unterziehen zu lassen?</p><p>2. Welche Nachteile k\u00f6nnen ihnen erwachsen, wenn sie an Reach nicht teilnehmen?</p><p>3. Wie viele Schweizer Unternehmen und Produkte sind voraussichtlich von diesen Nachpr\u00fcfungen betroffen?</p><p>4. Welche wirtschaftlichen Konsequenzen (Produktionskosten, Wettbewerbsf\u00e4higkeit) ergeben sich aus dem Reach-Programm f\u00fcr Schweizer Unternehmen?</p><p>5. Welche Vorkehrungen trifft er, um die Wirtschaft bei Reach zu unterst\u00fctzen?</p><p>6. Wie viele Versuchstiere werden voraussichtlich wegen Reach in der Schweiz \"verbraucht\" werden?</p><p>7. Welchen konkreten Versuchen werden diese Tiere ausgesetzt? Um welchen Schweregrad handelt es sich dabei?</p><p>8. Was unternimmt der Bundesrat, um den Reach-bedingten Versuchstierverbrauch in der Schweiz zu minimieren und alternative Testmethoden einzusetzen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Seit dem 1. Juni 2007 ist die neue Chemikalienverordnung Reach in der EU in Kraft. Hauptziele dieser Verordnung sind die Verbesserung des Gesundheits- und Umweltschutzes beim Umgang mit Chemikalien sowie die Beschaffung von Informationen \u00fcber gef\u00e4hrliche Eigenschaften von chemischen Stoffen und deren Kommunikation entlang der Lieferkette. Reach soll auch die Innovation und Wettbewerbsf\u00e4higkeit der europ\u00e4ischen chemischen Industrie st\u00e4rken.</p><p>Bereits in den Beratungen der Reach-Vorlage im Europ\u00e4ischen Parlament gab es eine kontroverse Diskussion \u00fcber die Anzahl der erforderlichen Tierversuche und deren Ersatz durch alternative Pr\u00fcfmethoden, mit denen die Zahl der Tierversuche reduziert werden soll. Die Anliegen des Tierschutzes haben denn auch mehrfach Eingang gefunden in der Reach-Verordnung. So sind Pflichten und Verfahren festgelegt worden, mit denen die gemeinsame Nutzung von Daten aus Tierversuchen durch Registrierungspflichtige und die Vermeidung von unn\u00f6tigen Tierversuchen vorgeschrieben werden (Zwangsbezugnahme). Informationen \u00fcber die Gef\u00e4hrlichkeit von Stoffen sollen, soweit m\u00f6glich, durch alternative Methoden gewonnen werden, die keine Versuche mit Wirbeltieren erfordern, beispielsweise mit In-vitro-Methoden oder Modellen der qualitativen oder quantitativen Struktur-Wirkungs-Beziehung oder aus Daten \u00fcber strukturell verwandte Stoffe (Gruppierung oder Analogie). Die Europ\u00e4ische Chemikalienagentur ist verpflichtet, der Kommission alle drei Jahre einen Bericht \u00fcber den Stand der Umsetzung und der Anwendung von Pr\u00fcfmethoden ohne Tierversuche sowie von Pr\u00fcfstrategien zur Vermeidung von Tierversuchen vorzulegen.</p><p>1. Schweizer Unternehmen, die Chemikalien und bestimmte Erzeugnisse in die EU exportieren, m\u00fcssen daf\u00fcr sorgen, dass die darin enthaltenen Stoffe nach den einschl\u00e4gigen Bestimmungen der Reach-Verordnung registriert werden. Die mit dem Registrierungsdossier einzureichenden Daten umfassen auch Ergebnisse tierexperimenteller Studien. Die Testanforderungen sind abh\u00e4ngig von der Menge des Stoffes, die j\u00e4hrlich von dem Unternehmen in die EU exportiert werden. Ein Teil der aus Tierversuchen gewonnenen Daten ist bei den Unternehmen bereits vorhanden. Durch die Zwangsbezugnahme auf bestehende tierexperimentelle Daten wird die Wiederholung von Tierversuchen durch verschiedene Unternehmen verhindert. Demzufolge m\u00fcssen Schweizer Firmen nur dann Studien mit Tieren durchf\u00fchren lassen oder sich an solchen Studien beteiligen, wenn die f\u00fcr das Registrierungsdossier erforderlichen Daten noch nicht existieren und ein Verzicht auf die Durchf\u00fchrung dieser Studien aus wissenschaftlicher Sicht nicht begr\u00fcndbar ist.</p><p>2. Unternehmen, die ihrer Registrierungspflicht nach der Reach-Verordnung nicht nachkommen, d\u00fcrfen ihre Produkte - entsprechend der Leitidee der Reach-Verordnung \"keine Daten, kein Markt\" - nicht mehr in die EU exportieren.</p><p>3. Eine im Auftrag des Bundesamtes f\u00fcr Umwelt im Jahr 2007 durchgef\u00fchrte Studie \u00fcber die Auswirkungen von Reach in der Schweiz sch\u00e4tzte die Zahl der von der Registrierungspflicht betroffenen Stoffe der schweizerischen chemischen Industrie auf etwa 9000. Es ist nicht bekannt, auf wie viele Schweizer Unternehmen sich diese Stoffe verteilen. Zudem existiert keine \u00dcbersicht, f\u00fcr wie viele Stoffe bereits Pr\u00fcfdaten in der Industrie vorhanden sind.</p><p>4. Die Europ\u00e4ische Kommission veranschlagt die Gesamtkosten f\u00fcr die chemische Industrie und f\u00fcr die nachgeschalteten Anwender in der EU \u00fcber elf Jahre auf zwischen 2,3 und 5,2 Milliarden Euro. Die Schweizer Wirtschaft ist in jedem Fall stark von Reach betroffen. Direkte Kosten entstehen der chemischen Industrie haupts\u00e4chlich durch die Registrierung von Stoffen und beinhalten Pr\u00fcfkosten, Kosten f\u00fcr Sicherheitsbeurteilungen sowie Registrierungsgeb\u00fchren. Schweizer Firmen, die keine Niederlassung in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat haben, m\u00fcssen zudem mit erheblichen administrativen Kosten rechnen, weil sie ihre Stoffe von einem Importeur oder Alleinvertreter mit Sitz in einem EU- oder EWR-Staat registrieren lassen m\u00fcssen, soweit es sich nicht um Re-Importe handelt. Art und Ausmass der wirtschaftlichen Konsequenzen sind letztlich davon abh\u00e4ngig, ob und gegebenenfalls wieweit sich die Schweiz am Reach-System beteiligen wird.</p><p>5. Der Bundesrat hat Ende Oktober 2008 den zust\u00e4ndigen Departementen (EDI, EVD, UVEK) den Auftrag erteilt, gemeinsam einen Helpdesk einzurichten, der die betroffenen Firmen bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten nach der Reach-Verordnung beratend unterst\u00fctzt.</p><p>6. Aufgrund des komplexen Entscheidungsprozesses \u00fcber die Durchf\u00fchrung von k\u00fcnftigen Versuchen mit Wirbeltieren, Kenntnisl\u00fccken \u00fcber das Vorhandensein von tierexperimentellen Daten und der noch fehlenden Erfahrung mit der Entscheidpraxis der EG-Beh\u00f6rden ist es derzeit nicht m\u00f6glich anzugeben, wie viele Versuchstiere in der Schweiz voraussichtlich infolge von Reach verbraucht werden.</p><p>7. Im Bereich der toxikologischen und \u00f6kotoxikologischen Pr\u00fcfungen kann je nach gepr\u00fcfter Substanz ein Schweregrad von 1 bis 3 auftreten. In der Schweiz wurden bisher (ber\u00fccksichtigte Jahre: 2006, 2007) f\u00fcr solche Pr\u00fcfungen j\u00e4hrlich ungef\u00e4hr 45 000 bis 60 000 Wirbeltiere verwendet. Gem\u00e4ss Statistik der bewilligungspflichtigen Tierversuche des Bundesamtes f\u00fcr Veterin\u00e4rwesen f\u00fcr die Jahre 2006 und 2007 verteilen sich diese Versuchstiere zu 71 Prozent auf die Schweregrade 0 und 1, 24 Prozent auf Schweregrad 2 und 5 Prozent auf Schweregrad 3. Zu schweren Belastungen der Tiere kommt es insbesondere bei Letalversuchen sowie bei Studien zur Kanzerogenit\u00e4t und chronischen Toxizit\u00e4t. Inwieweit sich Reach auf die Verteilung der Versuchstiere auf die Schweregrade auswirken wird, l\u00e4sst sich nicht voraussagen.</p><p>8. Mit der \u00c4nderung vom 14. Januar 2009 der Chemikalienverordnung (SR 813.11) hat der Bundesrat die Pr\u00fcfanforderungen, denen neue chemische Stoffe unterzogen werden m\u00fcssen, an die europ\u00e4ischen Bestimmungen angepasst. F\u00fcr Stoffe des Mengenbandes 1 bis 10 Tonnen sind die bisher verlangten Tierversuche zur Pr\u00fcfung der Reiz- und \u00c4tzwirkung sowie der allergieerzeugenden Wirkung durch Alternativmethoden ersetzt worden, und die Toxizit\u00e4tspr\u00fcfung auf subakute Wirkungen wurde ersatzlos gestrichen. Als Mitglied der OECD setzt sich die Schweiz bei der Entwicklung und Validierung von neuen Testrichtlinien f\u00fcr die F\u00f6rderung von alternativen Testmethoden ein. Ebenfalls einen Beitrag leistet die durch den Bund unterst\u00fctzte Stiftung Forschung 3R, welche die Aufgabe hat, Alternativmethoden zu Tierversuchen zu f\u00f6rdern, auch im Bereich der Toxikologie.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1245801600000)\/","SubmittedBy":"Aeschbacher Ruedi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1275523200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690485678647)\/","SubmissionDate":"\/Date(1240963200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4808,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft|Umwelt"}}