{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093457,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093457,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093457,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093457,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093457,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093457,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093457,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093457,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093457,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093457,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093457,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093457,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093457,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093457,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093457,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093457,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093457,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093457,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3457","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Gerechte Bereinigung der Waldweidefl\u00e4chen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Methode zur Bereinigung der landwirtschaftlichen Nutzfl\u00e4che (LN) bei Waldweiden so zu \u00e4ndern, dass Waldweiden im Vergleich mit anderen LN in landwirtschaftlichen Zonen gerecht behandelt werden.</p>","ReasonText":"<p>Die Waldweide ist ein landwirtschaftliches Erbe und ein jahrhundertealtes Landschaftsbild, insbesondere im Jurabogen, aber auch in mehreren alpinen Kantonen. Diese Mosaike aus Weide- und Waldfl\u00e4chen bieten eine geeignete Umgebung, um Vieh zu weiden. Ausserdem sind diese \u00d6kosysteme daf\u00fcr bekannt, dass sie eine grosse biologische Vielfalt wahren. Deshalb k\u00f6nnen Landwirtinnen und Landwirte sich diese Fl\u00e4chen als \u00f6kologische Ausgleichsfl\u00e4chen anrechnen lassen. Sie erhalten daf\u00fcr jedoch keine zus\u00e4tzlichen Beitr\u00e4ge. F\u00fcr die Berechnung der LN werden bei Waldweiden die bewaldeten Fl\u00e4chen vollst\u00e4ndig abgezogen. Die Bewirtschaftungsform der Waldweide wird dadurch infrage gestellt, weil die Landwirtinnen und Landwirte sich gezwungen sehen, die B\u00e4ume und W\u00e4ldchen abzuholzen, um LN zu erhalten.</p><p>In der landwirtschaftlichen Zone gelten Hecken und Feldgeh\u00f6lze von weniger als 800 Quadratmetern Fl\u00e4che als Teil der LN. F\u00fcr sie werden sogar Zusatzbeitr\u00e4ge f\u00fcr den \u00f6kologischen Ausgleich bezahlt. Es ist deshalb unverst\u00e4ndlich und ungerecht, dass ein W\u00e4ldchen von weniger als 800 Quadratmetern einerseits nicht als LN gilt, wenn es zu einer Waldweide geh\u00f6rt, jedoch andererseits als LN gilt und zu Zusatzbeitr\u00e4gen berechtigt, wenn es zu einer Landwirtschaftsparzelle anderer Art geh\u00f6rt. Wird eine solche Ungerechtigkeit aufrechterhalten, haben Waldweiden keine Chance mehr. Die Landwirtinnen und Landwirte w\u00e4ren nicht mehr daran interessiert, die Mosaikstruktur zu bewahren, sondern w\u00fcrden sich vielmehr f\u00fcr die Aufforstung oder das vollst\u00e4ndige Abholzen dieser Fl\u00e4chen entscheiden. An dieser Stelle sei daran erinnert, dass die Pflege von Waldweiden eine undankbare Aufgabe ist, die wegen der bescheidenen Qualit\u00e4t des Holzes keine Einnahmen bringt.</p><p>Des Weiteren ist die zurzeit f\u00fcr die Kartografierung angewendete Methode (digitales H\u00f6henmodell), die sich auf Fl\u00fcge im Jahr 2000 st\u00fctzt, zu veraltet, um den Waldanteil richtig zu bestimmen. Seit 2000 haben die land- und waldwirtschaftlichen Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter zahlreiche Pflegeschnitte vorgenommen. Um diese objektiv zu ber\u00fccksichtigen, m\u00fcssten umgehend neue Fl\u00fcge unternommen werden; ansonsten muss die Bereinigung der LN als willk\u00fcrlich betrachtet werden.</p><p>Es bleibt zu erw\u00e4hnen, dass diese Vermessungsmethode schlecht auf die Praxis abgestimmt ist, wird doch der Waldanteil aufgrund der Anzahl und der H\u00f6he der vorhandenen B\u00e4ume berechnet. Sie bemisst ausserdem nicht die effektive Weidefl\u00e4che, die allermeistens bis zum Fuss der B\u00e4ume reicht. Sie ist juristisch zweifelhaft.</p><p>Der Bundesrat ist es sich deshalb schuldig, die aktuelle Methode vom Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft korrigieren zu lassen, um insbesondere eine wirklich gerechte Behandlung der LN bei Waldweiden und bei Parzellen in der Landwirtschaftszone zu gew\u00e4hrleisten. Die Tatsache, dass Waldweiden zur Forstwirtschaftszone gez\u00e4hlt werden, \u00e4ndert nichts an ihrer landwirtschaftlichen Nutzung. Waldweiden verdienen es deshalb, administrativ und juristisch gleich behandelt zu werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat anerkennt die wichtige und vielf\u00e4ltige Funktion der Waldweiden. Er hat daher bereits in der Vergangenheit Massnahmen zu deren F\u00f6rderung erlassen. Im Rahmen der Agrarpolitik 2011 wurden weitere Instrumente zur Unterst\u00fctzung von Waldweiden mit biologischer Qualit\u00e4t geschaffen. Weitere gezielte Massnahmen zur F\u00f6rderung der Qualit\u00e4t der Landschaft werden im Bericht zur Motion 06.3635, \"Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems\", vorgeschlagen. Unter anderem ist vorgesehen, Beitr\u00e4ge f\u00fcr die gezielte Landschaftspflege auszurichten. Die Landschaftsbeitr\u00e4ge sollen nicht nur auf der landwirtschaftlichen Nutzfl\u00e4che (LN) oder der S\u00f6mmerungsfl\u00e4che, sondern auch auf den \u00fcbrigen vom Bewirtschafter gepflegten Fl\u00e4chen, welche an die LN oder S\u00f6mmerungsfl\u00e4chen angrenzen und f\u00fcr das Landschaftsbild von Bedeutung sind (beispielsweise gestufter Waldrand, Hecken, Gew\u00e4sserraum, Waldweiden, Streuland), ausgerichtet werden.</p><p>Seit der Einf\u00fchrung der Direktzahlungen werden f\u00fcr die zum Waldareal geh\u00f6renden landwirtschaftlich genutzten Teilfl\u00e4chen (Grasfl\u00e4chen) innerhalb einer Waldweide dieselben Beitr\u00e4ge ausgerichtet wie auf der \u00fcbrigen LN. Am Prinzip der LN-Ermittlung in Waldweiden hat sich seit 1993 nichts ge\u00e4ndert. Einzig die Grundlagen (Karten, Luftbilder usw.) wurden aktualisiert, und das bisherige, aufwendige und nicht mehr zeitgem\u00e4sse Fl\u00e4chen-Ausscheidungshilfsmittel wurde durch ein modernes, durch EDV unterst\u00fctztes Messinstrument (Programm \"P\u00e2turages\") ersetzt. Gest\u00fctzt auf diese Grundlagen haben die Kantone die betreffenden Fl\u00e4chen ausgeschieden. F\u00fcr den Bundesrat steht daher eine \u00c4nderung der geltenden Fl\u00e4chenausscheidung (Messmethode) bzw. des aktuellen Direktzahlungssystems f\u00fcr Waldweiden nicht zur Diskussion, auch nicht im Bereich von Hecken, Feldgeh\u00f6lzen oder sonstigen Bestockungen von weniger als 800 Metern. Im Waldareal gelten diese Elemente als Bestandteil des Waldes. Zum einen w\u00fcrde damit der gesetzliche Rahmen \u00fcberschritten, welcher die Direktzahlungen auf die LN beschr\u00e4nkt. Zum anderen w\u00fcrde eine Ungleichbehandlung zu den bestockten Weiden im Alpenraum geschaffen. Des Weiteren liesse sich eine solche \u00c4nderung innerhalb des bestehenden Zahlungsrahmens nicht finanzieren. Eine Umverteilung prim\u00e4r zuungunsten der produzierenden Landwirtschaft w\u00e4re die Folge.</p><p>Im Kanton Neuenburg wurden die landwirtschaftlich genutzten Fl\u00e4chen in den Waldweiden auf der Basis von Kartografierungen aus den Jahren 2001 und 2002, die dem Kanton seit 2002 zur Verf\u00fcgung stehen, festgelegt. Die heutigen Bestimmungen erlauben bei bedeutenden, mit Schlagbewilligung des zust\u00e4ndigen Forstdienstes durchgef\u00fchrten Holzschl\u00e4gen, die mit dem Programm \"P\u00e2turages\" ermittelte LN entsprechend zu ber\u00fccksichtigen. Gesetzeswidrige Holzschl\u00e4ge oder Eingriffe in den Baumbestand zum Zweck des Unterhalts haben keine \u00c4nderung der LN zur Folge. Entgegen der Meinung des Motion\u00e4rs ber\u00fccksichtigt das Programm \"P\u00e2turages\" unter anderem auch den m\u00f6glichen Futterertrag unter der Baumkrone mittels eines Korrekturfaktors (Mittelwert). Die geltenden Instrumente - zusammen mit den Luftbildern aus den Jahren 2007 und 2008 - erlauben, den Bestockungsanteil bzw. die futterbaulich nutzbare Fl\u00e4che einer bestockten Fl\u00e4che f\u00fcr die Land- und Forstwirtschaft mit der erforderlichen Genauigkeit aus den Daten der amtlichen Vermessung zu erfassen.</p><p>Mit der Umsetzung der bestehenden land- und forstwirtschaftlichen Bestimmungen werden sowohl die landwirtschaftlichen als auch die \u00f6kologischen Anliegen der Motion ber\u00fccksichtigt. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf. Er h\u00e4lt am geltenden Prinzip der Festlegung der LN f\u00fcr Waldweiden fest.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1246406400000)\/","SubmittedBy":"Favre Laurent","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1268307719097)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1779237443180)\/","SubmissionDate":"\/Date(1241049600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4808,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft"}}