{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093460,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093460,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093460,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093460,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093460,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093460,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093460,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093460,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093460,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093460,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093460,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093460,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093460,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093460,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093460,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093460,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093460,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093460,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3460","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Vostra-Einsichtsrecht durch Einb\u00fcrgerungsbeh\u00f6rden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf Gesetzes- bzw. Verordnungsebene Klarheit dar\u00fcber zu schaffen, dass nicht nur Angeh\u00f6rige der Verwaltung, sondern auch die daf\u00fcr zust\u00e4ndigen, gew\u00e4hlten Volksvertreter auf Kantons- und Gemeindeebene (Exekutiv-, Legislativmitglieder, Einb\u00fcrgerungskommissionsmitglieder), weIche im Rahmen ihres Auftrages Einb\u00fcrgerungen vornehmen, bei der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde ein uneingeschr\u00e4nktes Einsichtsrecht betreffend Daten \u00fcber Urteile und h\u00e4ngige Strafverfahren der zur Einb\u00fcrgerung anstehenden Personen erhalten.</p>","ReasonText":"<p>Die in dieser Frage einschl\u00e4gigen Normen Artikel\u00a0367 Absatz\u00a03 des Strafgesetzbuches (SR 311.0) und Artikel\u00a021 Absatz\u00a03 der eidgen\u00f6ssischen Verordnung \u00fcber das Strafregister (Vostra-Verordnung) vom 29. September 2006 (SR 331) sind pr\u00e4zisierungsbed\u00fcrftig. Sie erlauben eine kantonal unterschiedliche Praxis. So kommt es regelm\u00e4ssig vor, dass die Verwaltungsstelle, welche die Einb\u00fcrgerungsdossiers vorbereitet, dem Einb\u00fcrgerungsorgan Unterlagen \u00fcber h\u00e4ngige oder abgeschlossene Strafverfahren vorenth\u00e4lt. Dem ist dergestalt zu begegnen, dass Schweizer B\u00fcrger bzw. gew\u00e4hlte Volksvertreter, welche in den Gemeinden und Kantonen Einb\u00fcrgerungen vornehmen, bei den zust\u00e4ndigen Verwaltungsstellen pers\u00f6nlich Einsicht in die fraglichen Unterlagen nehmen k\u00f6nnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Artikel\u00a021 Absatz\u00a03 der Verordnung \u00fcber das Strafregister (SR 331) gibt den f\u00fcr die Einb\u00fcrgerung auf Stufe Kanton zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden die M\u00f6glichkeit, zur Durchf\u00fchrung von Einb\u00fcrgerungsverfahren auf Stufe Kanton online alle Strafregisterdaten (Strafurteile und h\u00e4ngige Strafverfahren) einzusehen. Die auf Stufe Gemeinde zust\u00e4ndigen Einb\u00fcrgerungsbeh\u00f6rden erhalten hingegen lediglich den Privatauszug gem\u00e4ss Artikel\u00a0371 des Strafgesetzbuches (SR 311.0), da eine zu breite Streuung s\u00e4mtlicher Strafregisterdaten vermieden werden soll.</p><p>Da in vielen Kantonen diejenige Instanz, welche letztlich den eigentlichen Einb\u00fcrgerungsentscheid f\u00e4llt, nicht \u00fcber die Kapazit\u00e4ten verf\u00fcgt, die Strafregisterabfrage selber durchzuf\u00fchren, wird in der Regel diejenige Beh\u00f6rde an Vostra angeschlossen, welche f\u00fcr das Entscheidorgan die Instruktion des Einb\u00fcrgerungsverfahrens durchf\u00fchrt. Der Online-Anschluss der Instruktionsbeh\u00f6rde erfolgt jeweils auf Ersuchen des entsprechenden Kantons.</p><p>In welcher Art und Weise die Informationsvermittlung zwischen Instruktions- und Entscheidbeh\u00f6rde bei den in kantonaler Hoheit durchgef\u00fchrten Einb\u00fcrgerungen erfolgen soll, wird durch das kantonale Recht bestimmt. Es ist daher nicht Sache des Bundes, sich in Fragen des innerkantonalen Informationsaustausches und in den internen Entscheidfindungsprozess einzumischen. Die kantonale Entscheidinstanz selbst hat es in der Hand, durch entsprechende Weisungen zu regeln, in welcher Form die abgefragten Strafregisterdaten f\u00fcr die Entscheidbeh\u00f6rde aufbereitet werden sollen und inwiefern ein Mitglied eines kantonalen Entscheidorgans Antr\u00e4ge f\u00fcr eine Aktualisierung der Daten stellen kann. Eine weiter gehende Bundesregelung scheint somit nicht angezeigt.</p><p>Es scheint auch unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig, den Mitgliedern kommunaler Einb\u00fcrgerungsbeh\u00f6rden ein erweitertes Einsichtsrecht betreffend Vostra-Daten einzur\u00e4umen. Die Verweigerung des Online-Zugriffsrechts betreffend Vostra-Daten auf Gemeindeebene wurde bisher prim\u00e4r damit begr\u00fcndet, dass verhindert werden soll, dass Strafregisterdaten (insbesondere diejenigen \u00fcber h\u00e4ngige Strafverfahren) zu weit gestreut werden - was vor allem dann der Fall ist, wenn die Bev\u00f6lkerung an Gemeindeversammlungen \u00fcber die Einb\u00fcrgerung befindet. Es gibt jedoch auch sehr grosse Gemeinden, in denen ein Fachgremium \u00fcber die Einb\u00fcrgerung entscheidet. Hier ist die Gefahr einer Vorverurteilung zwar weniger gross. Grunds\u00e4tzlich birgt jedoch jeder zus\u00e4tzliche Online-Zugriff ein gewisses Missbrauchspotenzial und sollte nur dort gew\u00e4hrt werden, wo dies wirklich n\u00f6tig ist - was auf Stufe Gemeinde nicht der Fall ist. Denn der Entscheid auf Stufe Kanton markiert immer den Endpunkt des Einb\u00fcrgerungsverfahrens. Nur diejenige Beh\u00f6rde, die zuletzt entscheidet, muss nochmals s\u00e4mtliche Umst\u00e4nde, welche einer Einb\u00fcrgerung entgegenstehen, \u00fcberpr\u00fcfen k\u00f6nnen. Dies war bekanntlich auch der Grund f\u00fcr die Ausdehnung der bestehenden Einsichtsrechte f\u00fcr Einb\u00fcrgerungsbeh\u00f6rden auf Stufe Kanton, die am 15. Februar 2008 in Kraft getreten ist. Das verfahrens\u00f6konomische Argument, dass sich auch die Gemeinden den Aufwand zus\u00e4tzlicher Abkl\u00e4rungen sparen k\u00f6nnten, wenn sie fr\u00fchzeitig Kenntnis aller Strafdaten h\u00e4tten, tritt insofern in den Hintergrund, als es die Kantone in der Hand haben, in einem fr\u00fchen Verfahrensstadium eine \"Vorpr\u00fcfung\" zu machen und gegebenenfalls das Einb\u00fcrgerungsverfahren zu sistieren. Einb\u00fcrgerungsbeh\u00f6rden auf Stufe Gemeinde sollten sich daher weiterhin mit den Daten aus dem Privatauszug begn\u00fcgen k\u00f6nnen.</p><p>Der Motion\u00e4r argumentiert, dass das Fehlen einer entsprechenden Bundesregelung eine \"kantonal unterschiedliche Praxis\" zur Folge haben k\u00f6nnte. Solche Konsequenzen sind jedoch bei der ordentlichen Einb\u00fcrgerung, welche bewusst ein dreistufiges Einb\u00fcrgerungsverfahren in Bund, Kanton und Gemeinde vorsieht, geradezu systemimmanent. Anlass f\u00fcr eine Bundesregelung besteht dadurch nicht. Auch im Rahmen der geplanten Anhebung der geltenden Verordnungsregelung auf Gesetzesstufe beabsichtigt der Bundesrat daher nicht, eine \u00c4nderung im Sinne der Motion vorzuschlagen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1250640000000)\/","SubmittedBy":"Baumann J. Alexander","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1253874779187)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690491562843)\/","SubmissionDate":"\/Date(1241049600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4808,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}