{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093469,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093469,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093469,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093469,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093469,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093469,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093469,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093469,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093469,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093469,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093469,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093469,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093469,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093469,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093469,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093469,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093469,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093469,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3469","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Soziale Sicherheit f\u00fcr Berufe mit h\u00e4ufig wechselnden oder befristeten Anstellungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, f\u00fcr Berufe mit h\u00e4ufig wechselnden oder befristeten Anstellungen, wie sie bereits im Arbeitslosenversicherungsrecht definiert sind, bestehende L\u00fccken in der sozialen Sicherheit gegen\u00fcber anderen Berufen so weit wie m\u00f6glich zu schliessen. Es soll dabei insbesondere die freiwillige berufliche Vorsorge auf entsprechende Anstellungsverh\u00e4ltnisse ausgedehnt werden k\u00f6nnen, und die Voraussetzungen des Arbeitslosenrechtes sollen f\u00fcr sukzessive Arbeitszeitreduktionen (Bemessungszeitraum, anrechenbarer Arbeitsausfall) angepasst werden.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Berufliche Vorsorge</p><p>Im Bereich der obligatorischen beruflichen Vorsorge wurden im Rahmen der 1. BVG-Revision verschiedene Massnahmen gepr\u00fcft f\u00fcr Personen, die h\u00e4ufig den Arbeitgeber wechseln und deren aufeinanderfolgende Anstellungen die Dauer von drei Monaten nicht \u00fcbersteigen. Diese Massnahmen wurden aber nicht weiterverfolgt, weil sie \u00fcberh\u00f6hte Kosten f\u00fcr die Vorsorgeeinrichtungen, die Versicherten und die Arbeitgebenden nach sich ziehen und zus\u00e4tzlichen administrativen Aufwand verursachen w\u00fcrden. Einzig die Herabsetzung der Eintrittsschwelle in die berufliche Vorsorge wurde schliesslich realisiert. Zudem hat der Bundesrat im Anschluss an den Bericht des Bundesamtes f\u00fcr Sozialversicherungen (BSV) \u00fcber die berufliche Vorsorge von atypischen Arbeitnehmenden (http://snipurl.com/3re5q) eine Verordnungs\u00e4nderung (\u00c4nderung der BVV2 vom 25. Juni 2008, AS 2008 3551) beschlossen, welche am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist. Dank dieser \u00c4nderung kommt eine gr\u00f6ssere Anzahl atypischer Arbeitnehmender bei mehreren aufeinanderfolgenden Arbeitseins\u00e4tzen f\u00fcr den gleichen Arbeitgeber in den Genuss der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Ein weiter gehender Handlungsbedarf besteht f\u00fcr den Bundesrat nicht.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates sollten die Sozialpartner und die Vorsorgeeinrichtungen besser \u00fcber die bereits bestehenden Vorsorgem\u00f6glichkeiten informieren und insbesondere die M\u00f6glichkeit zu Branchenl\u00f6sungen nutzen, wie sie bereits in gewissen Bereichen der Kultur bestehen. Die Vorsorgestiftung Artes und Comoedia hat z. B. einen Vorsorgeplan f\u00fcr Kulturschaffende entwickelt, mit dem Arbeitnehmende, die bei einem unterstellten Arbeitgeber t\u00e4tig sind, grunds\u00e4tzlich ab dem ersten Arbeitstag und ab dem ersten Franken Lohn versichert sind.</p><p>Bei der freiwilligen Versicherung sucht das BSV derzeit gemeinsam mit den interessierten Kreisen nach Verbesserungsm\u00f6glichkeiten, insbesondere im Hinblick auf einen erleichterten Zugang f\u00fcr Arbeitnehmende mit h\u00e4ufigem Stellenwechsel. Gegenw\u00e4rtig erreichen Personen mit mehreren verschiedenen Arbeitseins\u00e4tzen die Eintrittsschwelle in die berufliche Vorsorge erst im Laufe eines Jahres. Das bedeutet eine \"retroaktive\" Unterstellung, was nicht wenige Schwierigkeiten nach sich zieht. Eine L\u00f6sung best\u00fcnde darin, den bezogenen Lohn sofort auf ein Jahr hochzurechnen. \u00dcbersteigt der auf ein Jahr hochgerechnete Lohn die Eintrittsschwelle, so h\u00e4tte der Arbeitnehmende sofort Zugang zur freiwilligen Versicherung.</p><p>Arbeitslosenversicherung</p><p>Im Bericht \"Die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz\" (http://snipurl.com/seco08) kommt die aus Vertretungen des BSV, des Bundesamtes f\u00fcr Kultur und des Staatssekretariates f\u00fcr Wirtschaft (Seco) bestehende Arbeitsgruppe u. a. zum Schluss, dass die Arbeitslosenversicherung den Bed\u00fcrfnissen von Personen in atypischen Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnissen (Teilzeitarbeit, befristete Anstellung und Mehrfachbesch\u00e4ftigung) hinreichend Rechnung tr\u00e4gt und keiner \u00c4nderung bedarf.</p><p>F\u00fcr die atypischen Arbeitsverh\u00e4ltnisse ist Folgendes von Bedeutung: Gem\u00e4ss Artikel\u00a013 Absatz\u00a04 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (SR 837.0) ist der Bundesrat berechtigt, die Berechnung und die Dauer der Beitragszeit f\u00fcr Versicherte festzulegen, die im Anschluss an eine T\u00e4tigkeit in einem Beruf arbeitslos werden, in dem h\u00e4ufig wechselnde oder befristete Anstellungen \u00fcblich sind. Der Bundesrat hat in Artikel\u00a012a der Arbeitslosenversicherungsverordnung (Aviv; SR 837.02) von dieser M\u00f6glichkeit Gebrauch gemacht, indem er zwei Massnahmen eingef\u00fchrt hat: Die Anspruchsberechtigung bei solchen befristeten Arbeitsverh\u00e4ltnissen wird erleichtert, indem f\u00fcr die ersten 30 Kalendertage die Beitragszeit verdoppelt wird. Bei der Berechnung des versicherten Lohns wird auf das Durchschnittseinkommen der letzten sechs oder der letzten zw\u00f6lf Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit abgestellt - je nachdem, welcher Durchschnittslohn h\u00f6her ausf\u00e4llt. Damit wird vermieden, dass sich Einkommenseinbr\u00fcche, die bei diesen Personengruppen h\u00e4ufig sind, zu stark negativ auswirken. Um eine K\u00fcrzung des versicherten Lohnes bei Personen zu vermeiden, die sich im Falle einer schrittweisen Reduktion der Arbeitszeit nicht sofort arbeitslos melden, hat der Bundesrat Artikel\u00a037 Absatz\u00a03 Aviv eingef\u00fchrt, wonach sich der massgebende Arbeitsausfall (mindestens 20 Prozent) f\u00fcr den Beginn der Referenzperiode nach der vorteilhafteren Variante bemisst. Das bedeutet, dass die tiefsten L\u00f6hne so weit als m\u00f6glich nicht ber\u00fccksichtigt werden.</p><p>Der konkreten Kritik einiger Kulturverb\u00e4nde am Vollzug der Gesetzgebung zur Arbeitslosenversicherung wurde Rechnung getragen, indem das Seco in einer offiziellen Mitteilung an die Vollzugsstellen darauf aufmerksam gemacht hat, dass diese Personen \u00fcber einen Beruf mit intensiver und kostspieliger professioneller Ausbildung verf\u00fcgen und deshalb die Suche innerhalb des bisherigen Berufes f\u00fcr eine angemessene Zeit zuzulassen ist.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1243555200000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1252454400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690488937893)\/","SubmissionDate":"\/Date(1242086400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4809,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}