{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093473,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093473,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093473,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093473,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093473,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093473,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093473,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093473,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093473,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093473,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093473,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093473,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093473,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093473,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093473,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093473,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093473,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093473,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3473","BusinessType":9,"BusinessTypeName":"Dringliche Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"D.Ip.","Title":"Krankenversicherung. Sofortige Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung der Pr\u00e4mienexplosion","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die angek\u00fcndigte Explosion der Krankenkassenpr\u00e4mien ist im heutigen Zeitpunkt katastrophal. Gefordert sind Bundesrat Couchepin und alle anderen Akteure des 60-Milliarden-Marktes. F\u00fcr blosse Kostenverschiebungen bleibt keine Zeit. Griffige Massnahmen m\u00fcssen nun getroffen werden. Wir bitten den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Wie will er die Preise der Medikamente mit abgelaufenen Patenten und der Generika senken? </p><p>2. Ist er bereit, die beh\u00f6rdlich festgelegten Preise (Migel) zu senken und weitere Massnahmen zu beschliessen, welche auf dem Verordnungsweg festgelegt werden k\u00f6nnen und Preissenkungen nach sich ziehen? </p><p>3. Wie hat sich die Spitallandschaft Schweiz in den letzten vier Jahren in den Kantonen entwickelt? </p><p>4. Erfolgt ein Aufr\u00fcstungswettbewerb in den Kantonen vor dem Inkrafttreten der neuen Spitalfinanzierung im Jahre 2012? </p><p>5. Wie stellt er sicher, dass bei der Festlegung der Struktur der Diagnosis Related Groups (DRG) die Abgeltung von \u00dcberkapazit\u00e4ten (neue Spitalbauten und Anschaffung von Instrumenten) unterbleibt?</p><p>6. Wie stellt er sicher, dass im station\u00e4ren Bereich unter der neuen DRG-Struktur die Codierung der F\u00e4lle korrekt und nachweisbar erfolgt? </p><p>7. Wie beurteilt er die Entwicklung der Planung der Spitzenmedizin in den Kantonen? Ist eine Planung auf Bundesebene erforderlich? </p><p>8. Welche Preisauswirkungen sind zu erwarten, wenn die Vorschriften \u00fcber die Tarifvereinbarungen zwischen Leistungserbringern und Krankenversicherern gem\u00e4ss den Artikeln 43ff. des Krankenversicherungsgesetzes dem Kartellrecht unterstellt werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Nachdem der Nationalrat die gesetzliche Neuregelung der Medikamentenpreisbildung am 1. Oktober 2008 abgelehnt hat, hat sich der Bundesrat verschiedentlich bereiterkl\u00e4rt, den bestehenden Spielraum auf Verordnungsstufe auszusch\u00f6pfen und Massnahmen auf Verordnungsebene zu treffen. Das Schwergewicht liegt dabei auf den kurzfristig kostenwirksamen Massnahmen. Diese betreffen in erster Linie die Preis\u00fcberpr\u00fcfung (L\u00e4nderkorb; Rhythmus), die F\u00f6rderung der Generika sowie die Senkung des Vertriebsanteils. Diese Massnahmen werden in den n\u00e4chsten Wochen den interessierten Kreisen unterbreitet und anschliessend vom Eidgen\u00f6ssischen Departement des Innern bzw. vom Bundesrat beschlossen.</p><p>2. Medizinische Hilfsmittel bzw. Medizinprodukte werden heute auf unterschiedlichen Wegen von der Krankenversicherung verg\u00fctet. Einerseits regelt der Bund zu einem eher kleineren Teil (rund 340 Millionen Franken; Quelle: Statistik der obligatorischen Krankenversicherung 2007) diejenigen Mittel und Gegenst\u00e4nde, die der Patient selbst zur Therapie und Behandlung verwenden kann. Diese sind in der Mittel- und Gegenst\u00e4ndeliste (Migel) aufgenommen, welche keine Preise, sondern die f\u00fcr die Krankenversicherung geltenden H\u00f6chstverg\u00fctungsbetr\u00e4ge enth\u00e4lt. Es ist vorgesehen, diese Liste bez\u00fcglich der Nomenklatur, der Gestaltung und der H\u00f6chstverg\u00fctungsbetr\u00e4ge zu \u00fcberpr\u00fcfen und anzupassen. Andererseits sind Medizinprodukte und Materialien zu einem gr\u00f6sseren Teil auch Bestandteil der Tarife im ambulanten Bereich und insbesondere der Pauschalen im station\u00e4ren Bereich. In diesem Bereich sind die Tarifpartner gefordert, das vorhandene Sparpotenzial zu nutzen.</p><p>3. Gem\u00e4ss den vom Bundesamt f\u00fcr Statistik publizierten Daten hat die Zahl der Spit\u00e4ler von 1998 bis 2007 von 399 auf 312 abgenommen, haupts\u00e4chlich als Folge der Spitalplanung. Dies entspricht einem R\u00fcckgang um rund 20 Prozent. Angesichts des steigenden Kostendrucks und aufgrund der neuen Spitalfinanzierung mit den einheitlichen Planungskriterien und den leistungsbezogenen Fallpauschalen ist zu erwarten, dass sich dieser Schrumpfungsprozess in der Spitallandschaft noch verst\u00e4rken wird. </p><p>4. Die KVG-Revision zur Spitalfinanzierung ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. F\u00fcr den Bundesrat ist es heute noch nicht absehbar, ob vor 2012 Schritte eingeleitet werden, beispielsweise in Form einer ungerechtfertigten Erh\u00f6hung der Investitionen. Um jedoch derartigen Entwicklungen vorzubeugen, hat der Bundesrat den Tarifpartnern in der Verordnung \u00fcber die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spit\u00e4ler, Geburtsh\u00e4user und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL, SR 832.104) bereits Auflagen f\u00fcr die Ermittlung der Investitionskosten gemacht. Auch die Kantone, die f\u00fcr die Spitalplanung zust\u00e4ndig sind, spielen in diesem Bereich bei der Erstellung und Vergabe der Leistungsauftr\u00e4ge an die Spit\u00e4ler eine wichtige Rolle.</p><p>5. Mit dem \u00dcbergang zur Leistungsfinanzierung wird eine landesweit einheitliche Tarifstruktur eingef\u00fchrt. Dies wird vor allem im Bereich der somatischen Akutversorgung Vergleiche zwischen Spit\u00e4lern auf der Ebene der Kosten und der Leistungen erm\u00f6glichen, was zu einem verst\u00e4rkten Wettbewerb f\u00fchren wird. </p><p>Die Frage des Einbezugs der Investitionskosten in die Abgeltung der Leistungen muss auf zwei Ebenen betrachtet werden. Erstens m\u00fcssen diese Kosten f\u00fcr die Berechnung der einheitlichen Tarifstruktur herangezogen werden. Der Bundesrat als Genehmigungsbeh\u00f6rde wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens darauf achten, dass diese Struktur KVG-konform erstellt wird. Zweitens m\u00fcssen die Tarifpartner bei der Aushandlung der Tarife (base rate) und anschliessend die zust\u00e4ndige Genehmigungsbeh\u00f6rde daf\u00fcr sorgen, dass f\u00fcr die Festlegung der Entsch\u00e4digung nur jene Investitionskosten ber\u00fccksichtigt werden, welche die Anforderungen der VKL erf\u00fcllen. Nach Artikel\u00a049 Absatz\u00a01 KVG m\u00fcssen die Spitaltarife entsprechend der Entsch\u00e4digung jener Spit\u00e4ler festgelegt werden, welche die tarifierte obligatorisch versicherte Leistung in der notwendigen Qualit\u00e4t effizient und g\u00fcnstig erbringen.</p><p>6. Um die Einheitlichkeit und Qualit\u00e4t der Kodierung zu gew\u00e4hrleisten und allf\u00e4llige Manipulationen zu verhindern, hat der Bundesrat von den Tarifpartnern verlangt, dass sie auf nationaler Ebene ein Konzept f\u00fcr die Einf\u00fchrung eines Verfahrens zur Revision der Kodierung in den Spit\u00e4lern vereinbaren (Art. 59d Abs. 2 KVV). Dieses Konzept sowie das Kodierungshandbuch, in dem die gesamtschweizerisch verbindlichen Kodierrichtlinien f\u00fcr die Spit\u00e4ler festgelegt sind, gelten als Teil der Tarifstruktur und m\u00fcssen daher ebenfalls dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt werden. </p><p>7. Die Verpflichtung f\u00fcr die Kantone, eine gesamtschweizerische Planung der hochspezialisierten Medizin zu beschliessen, ist im Rahmen der am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Revision der Spitalfinanzierung im KVG verankert worden. Am 1. Januar 2009 sind auch die Verordnungs\u00e4nderungen in Kraft getreten, mit welchen der Bundesrat die einheitlichen Planungskriterien erlassen hat. Diese Kriterien beziehen sich sowohl auf eine kantonale Planung als auch auf eine gemeinsame Planung durch verschiedene Kantone einschliesslich der gesamtschweizerischen Planung f\u00fcr den Bereich der hochspezialisierten Medizin. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren hat am 14. M\u00e4rz 2008 die Interkantonale Vereinbarung \u00fcber die hochspezialisierte Medizin verabschiedet. Diese Vereinbarung ist auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt und durch alle Kantone ratifiziert worden. Sie bildet den Rahmen f\u00fcr eine gesamtschweizerische Planung. In diesem Sinne ist der jetzige Zeitpunkt verfr\u00fcht, um zu entscheiden, ob eine Planung der Spitzenmedizin auf Bundesebene erforderlich ist. </p><p>8. Eine Unterstellung der Tarifvertr\u00e4ge unter das Kartellrecht h\u00e4tte insbesondere zur Folge, dass Wettbewerbsabreden und marktbeherrschende Positionen von Unternehmen im Sinne des Kartellgesetzes nicht zul\u00e4ssig w\u00e4ren. Damit d\u00fcrften insbesondere die Verbandsvertr\u00e4ge, die heute im Rahmen des KVG m\u00f6glich und verbreitet sind, weitestgehend wegfallen, was zu einer gr\u00f6sseren Vertragsvielfalt f\u00fchren m\u00fcsste. Ausgehend davon, dass der heutige Kontrahierungszwang beibehalten w\u00fcrde, sch\u00e4tzt der Bundesrat aber die m\u00f6gliche Auswirkung auf die Preise und damit auch das Kostend\u00e4mpfungspotenzial als sehr gering ein.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1244160000000)\/","SubmittedBy":"Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. 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