{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093477,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093477,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093477,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093477,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093477,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093477,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093477,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093477,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093477,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093477,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093477,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093477,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093477,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093477,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093477,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093477,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093477,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093477,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3477","BusinessType":9,"BusinessTypeName":"Dringliche Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"D.Ip.","Title":"Krankenversicherung. Pr\u00e4mienanstieg nicht l\u00e4nger zumutbar","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Was noch vor kurzer Zeit, nicht zuletzt, um die Einheitskasse zu bek\u00e4mpfen, von Bundesrat und b\u00fcrgerlichen Politikerinnen und Politikern verneint wurde, ist jetzt knallharte Realit\u00e4t! Die Krankenkassen m\u00fcssen Pr\u00e4miensteigerungen in zweistelliger Prozenth\u00f6he vornehmen. Am h\u00e4rtesten trifft es paradoxerweise Kantone, wie beispielsweise den Kanton Appenzell, die mit niedrigen Gesundheitskosten schweizweit eine Vorbildfunktion aus\u00fcben! Es gibt nicht nur einen Schuldigen f\u00fcr dieses Debakel, aber nur eine Erkl\u00e4rung. Wir haben schwerwiegende Fehler in der Regulation und Steuerung unserer Gesundheitskosten. Leider b\u00fcssen f\u00fcr politische Fehler heute diejenigen, die am wenigsten Schuld daran haben: Schweizerinnen und Schweizer mit niedrigen und mittleren Einkommen, insbesondere Familien. Sie bezahlen heute pro Kopf Krankenkassenpr\u00e4mien, die nicht l\u00e4nger zumutbar sind. Wir fordern deshalb einen Marschhalt f\u00fcr Pr\u00e4mienerh\u00f6hungen von zwei Jahren im Sinn einer konstruktiven Denkpause. </p><p>Wir fordern den Bundesrat auf, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Ist er bereit, die Pr\u00e4mienverbilligungsgelder kurzfristig so zu erh\u00f6hen, dass die Pr\u00e4mienerh\u00f6hung die Teuerung nicht \u00fcbersteigt? </p><p>2. Ist er bereit, das System der Pr\u00e4mienverbilligung grunds\u00e4tzlich auf seine Wirkung der Entlastung auch mittlerer Einkommen zu \u00fcberpr\u00fcfen? Ist er bereit, insbesondere einen Systemwechsel auf einkommensabh\u00e4ngige Pr\u00e4mien oder eine gezielte Entlastung von Familien durch Abschaffung der Kinderpr\u00e4mien zu pr\u00fcfen? </p><p>3. Es gibt Handlungsbedarf bei der Verbesserung der Aufsichtsfunktion \u00fcber die Krankenkassen. Ist er bereit, diesen wahrzunehmen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? </p><p>4. Ist er bereit, die Krankenkassen, die Verm\u00f6genswerte in Milliardenh\u00f6he verwalten, in einem der wichtigsten \u00f6ffentlich subventionierten Bereiche, der Finanzmarktaufsicht zu unterstellen? </p><p>5. Ist er bereit, die ausgewiesenen Verwaltungskosten der Krankenkassen auf ihre Korrektheit detaillierter zu pr\u00fcfen und auf die H\u00f6he der Verwaltungskosten der Suva zu begrenzen? </p><p>6. Ist er bereit, die Finanzfl\u00fcsse und Quersubventionierungen innerhalb von Krankenkassen-Holdings, insbesondere hin zu ihren Billigkassen, auf ihre Rechtm\u00e4ssigkeit und KVG-Konformit\u00e4t (u. a. Risikoausgleich) zu pr\u00fcfen? </p><p>7. Anerkennt er die Dringlichkeit des Problems \"Pr\u00e4miensteigerung\"? </p><p>8. Welche kurzfristigen Massnahmen sieht er vor, um die von privaten Haushalten getragenen Gesundheitskosten sozialvertr\u00e4glich zu verteilen? Was unternimmt er, damit die Gesundheitskosten nicht weiter zuungunsten der privaten Haushalte und der Krankenkassen umverteilt werden? </p><p>9. Wie gestaltet er in Zukunft die Rahmenbedingungen f\u00fcr die Reservenbildung der Krankenkassen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Mit dringlichen Massnahmen zur Kosteneind\u00e4mmung will der Bundesrat die sich abzeichnende Pr\u00e4mienerh\u00f6hung f\u00fcr Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnissen mildern. In seiner Botschaft vom 29. Mai 2009 zur Revision des KVG unterbreitet er dem Parlament u. a. den Vorschlag, wonach nebst der ordentlichen Erh\u00f6hung der Bundesmittel f\u00fcr die Verbilligung der Pr\u00e4mien f\u00fcr das Jahr 2010 zus\u00e4tzliche Mittel im Umfang von 200 Millionen zur Verf\u00fcgung gestellt werden sollen. Der Bundesrat erwartet, dass die Kantone ihrerseits die entsprechenden Unterst\u00fctzungsmassnahmen vorsehen. </p><p>2. Mit dem heutigen Pr\u00e4mienverbilligungssystem werden Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnissen gezielt entlastet. Im Jahre 2007 kamen rund 30 Prozent aller Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz in den Genuss von Pr\u00e4mienverbilligungen. In der Antwort vom 25. Februar 2009 auf die Motion der gr\u00fcnen Fraktion (08.3986, Krankenkassen. Pr\u00e4mienverbilligung) hat der Bundesrat zur Ausweitung der Pr\u00e4mienverbilligung Stellung genommen und festgehalten, dass das gegenw\u00e4rtige Pr\u00e4mienverbilligungssystem erst seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist und dass nun Erfahrungen damit gesammelt werden m\u00fcssten, bevor \u00c4nderungen in Betracht gezogen werden k\u00f6nnten. Dieser Auffassung schloss sich der Nationalrat am 9. M\u00e4rz 2009 an, und sie gilt f\u00fcr den Bundesrat auch weiterhin. </p><p>Bez\u00fcglich der Befreiung von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung von den Krankenkassenpr\u00e4mien hat der Bundesrat bei der Beantwortung der Motion Maury Pasquier (09.3345, \"Familien von den Krankenkassenpr\u00e4mien entlasten\") sowie der Motion Leutenegger Oberholzer (08.4027, \"Entlastung der Familien mit Kindern von den Krankenkassenpr\u00e4mien\") bereits ablehnend Stellung genommen. Der Nationalrat hat sich am 9. M\u00e4rz 2009 dieser Ansicht angeschlossen. Die Argumente, die von Bundesrat und Nationalrat bei der Ablehnung der Motion Leutenegger Oberholzer vorgebracht wurden, gelten weiterhin, und der Bundesrat sieht keine Veranlassung, von seiner ablehnenden Position abzuweichen.</p><p>3. Die Aufsicht des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheit (BAG) \u00fcber die Durchf\u00fchrung der sozialen Krankenversicherung und die einzelnen Krankenversicherer basiert auf folgenden drei S\u00e4ulen:</p><p>a. Retrospektive Aufsicht: Diese erfolgt anhand der von den Versicherern einzureichenden Betriebsrechnungen, Bilanzen und Gesch\u00e4ftsberichte f\u00fcr das Vorjahr; </p><p>b. Aktuelle Aufsicht: Darunter fallen einerseits die Audits am Sitz des Krankenversicherers sowie andererseits die laufende \u00dcberwachung der einheitlichen Anwendung des Bundesrechts; </p><p>c. Prospektive Aufsicht: Diese umfasst die Pr\u00fcfung und Genehmigung der Pr\u00e4mientarife nach Artikel\u00a061 Absatz\u00a05 KVG und Artikel\u00a092 KVV und die \u00dcberpr\u00fcfung der Versicherungsangebote auf ihre Gesetzm\u00e4ssigkeit. </p><p>Die wesentlichen Ziele der Aufsicht \u00fcber die Krankenversicherer umfassen die Gew\u00e4hrleistung einer einheitlichen Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen und die Wahrung der Solvenz der Versicherer. Nach Auffassung des Bundesrates hat sich dieses Aufsichtssystem bew\u00e4hrt, und er sieht keine Veranlassung, daran \u00c4nderungen vorzunehmen.</p><p>4. Bei der Krankenversicherung nach KVG handelt es sich um eine Sozialversicherung, die nach dem Ausgabenumlageverfahren finanziert ist. Das heisst, dass nicht so viele Gelder akkumuliert werden. Selbst die Pensionskassen, die im Kapitaldeckungsverfahren ungleich mehr Verm\u00f6gen verwalten als die Krankenversicherer, sind als Sozialversicherer nicht der Aufsicht der Finma unterstellt. Auch die in den Jahren 2008 und 2009 zu verzeichnenden Verluste bei den Krankenversicherern sind nur zu einem kleinen Teil auf Anlageverluste zur\u00fcckzuf\u00fchren. Im Vergleich zu anderen Sozialversicherungen fiel der Verlust moderat aus. Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass sich die Aufsicht auch in diesem Bereich bew\u00e4hrt hat.</p><p>5. Das BAG als Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcberpr\u00fcft regelm\u00e4ssig die Angemessenheit und Korrektheit der Verwaltungskosten der Krankenversicherer und schreitet bei einer ungew\u00f6hnlichen Kostenentwicklung ein. Die Verwaltungskosten der Krankenversicherer liegen seit Jahren bei rund 5 Prozent der Pr\u00e4mieneinnahmen. Bei der Suva, welche allerdings ein mit der Krankenversicherung nicht vergleichbares Gesch\u00e4ft betreibt, liegen die Verwaltungskosten deutlich \u00fcber diesem Wert.</p><p>6. Die Krankenversicherer reichen dem BAG im April die Bilanz und die Erfolgsrechnung (Jahresbilanz) des Vorjahres ein. Im Rahmen der Pr\u00e4miengenehmigung erh\u00e4lt das BAG im Juli von den Versicherern die Erfolgsrechnung f\u00fcr das Vorjahr, das laufende Jahr (Hochrechnung) und das folgende Jahr (Prognose). Erachtet es das BAG aufgrund dieser Zahlen als notwendig, so kann es von den einzelnen Versicherern ein monatliches Reporting verlangen. Im Rahmen seiner Aufsichtst\u00e4tigkeit \u00fcberpr\u00fcft das BAG die korrekte Finanzierung der Krankenversicherer, die selbsttragend sein muss. Auch bei den sogenannten Tochterkassen handelt es sich um Unternehmen mit eigener Rechnungsf\u00fchrung und Pr\u00e4mienfestlegung. Die Aufsichtsbeh\u00f6rde genehmigt nur Pr\u00e4mien, die nach den Grunds\u00e4tzen von Artikel\u00a061 KVG festlegt werden. Das BAG achtet insbesondere darauf, dass im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung keine Quersubventionierungen (z. B. Umlagerung von Verwaltungskosten, Marketingausgaben, Verm\u00f6gensertr\u00e4ge usw.) stattfinden, und ergreift n\u00f6tigenfalls Massnahmen.</p><p>7./8. Die Kostensteigerung im Gesundheitswesen und der damit einhergehende Anstieg der Pr\u00e4mien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind f\u00fcr den Bundesrat ein zentrales Thema. Angesichts der f\u00fcr das kommende Jahr angek\u00fcndigten Pr\u00e4mienerh\u00f6hungen verabschiedete der Bundesrat zuhanden des Parlamentes mit Botschaft vom 29. Mai 2009 ein Paket von dringlichen Massnahmen. Diese Massnahmen visieren sowohl das Angebot an, indem die Kantone zus\u00e4tzlich zur bereits bestehenden Pflicht zur Planung des station\u00e4ren Spitalbereichs auch zur Steuerung der Versorgung im spitalambulanten Bereich verpflichtet werden. Auch die Nachfrage wird beeinflusst durch die Erhebung eines vom Versicherten in bar zu entrichtenden Behandlungsbeitrags und durch die Schaffung der allen Versicherten kostenlos zug\u00e4nglichen M\u00f6glichkeit, sich vor einem allf\u00e4lligen Arztbesuch telefonisch beraten zu lassen. Schliesslich soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, die Preise (Tarife) zu senken, wenn in einem bestimmten Bereich ein \u00fcberdurchschnittlicher Preisanstieg zu verzeichnen ist. Die Verankerung dieser Massnahmen im Gesetz soll sicherstellen, dass der Grundsatz der Kosteneind\u00e4mmung auch in Bezug auf den spitalambulanten und ambulanten Bereich wirksam wird. Der station\u00e4re Bereich wird hier nicht einbezogen, da mit der Neuregelung der Spitalfinanzierung die erforderlichen Instrumente zur Kosteneind\u00e4mmung im station\u00e4ren Spitalbereich bereits vorhanden sind. </p><p>Weiter ist der Bundesrat gewillt, den bundesr\u00e4tlichen Spielraum und die Entscheidm\u00f6glichkeiten des Departements zur Eind\u00e4mmung der Kosten zu nutzen. Entsprechend bereitet das EDI zurzeit ein Massnahmenpaket vor, das Anpassungen auf Stufe Verordnung erforderlich machen wird. Dieses Paket erg\u00e4nzt die vom EDI schon getroffenen Massnahmen (insbesondere die Revision der Analysenliste) und betrifft in erster Linie den Bereich der Medikamente. </p><p>Verschiedene Massnahmen zur Kostensenkung entziehen sich indessen dem Einfluss des Bundes. Sie liegen massgeblich in der Verantwortung der Tarifpartner. So k\u00f6nnen diese insbesondere Anpassungen bez\u00fcglich Struktur des Tarmed oder Differenzierungen der Taxpunktwerte des Tarmed vereinbaren. Sie k\u00f6nnen ebenfalls die Preise der Verbrauchsmaterialien in den Tarifvertr\u00e4gen vereinbaren. Der Bundesrat erwartet von den Tarifpartnern und insbesondere von den Versicherern, dass sie ihre Verantwortung hier wahrnehmen und ihren Beitrag zur Kostend\u00e4mpfung leisten.</p><p>9. Die von den Versicherern untersch\u00e4tzte Kostenentwicklung in den Jahren 2008 und 2009 hat dazu gef\u00fchrt, dass die Pr\u00e4mieneinnahmen die angefallenen bzw. anfallenden Kosten nicht decken. Der dadurch f\u00fcr die Krankenversicherer entstandene Verlust geht zulasten der Reserven. Diese werden per Ende 2009 deutlich unter die gesetzlich erforderliche Mindestgrenze von 11,5 Prozent fallen, sodass f\u00fcr die n\u00e4chsten Jahre diesbez\u00fcglich ein Nachholbedarf besteht. Der Bundesrat pr\u00fcft regelm\u00e4ssig, ob Anpassungen im Reservesystem n\u00f6tig sind. Er ist der Meinung, dass es aufgrund der aktuellen Situation nicht angebracht erscheint, das geltende System anzupassen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1244160000000)\/","SubmittedBy":"Gr\u00fcne Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1244634788693)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690547349303)\/","SubmissionDate":"\/Date(1243382400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4809,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}