{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093478,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093478,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093478,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093478,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093478,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093478,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093478,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093478,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093478,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093478,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093478,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093478,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093478,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093478,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093478,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093478,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093478,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093478,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3478","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Die Nichtanwendung der Ventilklausel f\u00fchrt zu ernsthaften Problemen auf dem Arbeitsmarkt und bei den Sozialwerken","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Arbeitslosigkeit in der Schweiz steigt seit Monaten an, davon sind vor allem Ausl\u00e4nder betroffen. Gem\u00e4ss bundesr\u00e4tlicher Abstimmungspropaganda sollten diese \"hochqualifizierten und mobilen\" Arbeitnehmer aus der EU jedoch beim Verlust ihres Arbeitsplatzes die Schweiz wieder verlassen und so den Schweizer Arbeitsmarkt gar entlasten. In den Abstimmungsunterlagen zur Weiterf\u00fchrung der Personenfreiz\u00fcgigkeit sprach der Bundesrat von einer Arbeitslosenquote von rund 3 Prozent bis Ende 2009. Nun, im April 2009, liegt die Quote bereits bei 3,5 Prozent. Entgegen den Versprechungen des Bundesrates bleibt die Zuwanderung aus der EU weiterhin bestehen. Die geringe Abnahme der Neuzuwanderung kann dabei die Tatsache, dass in den ersten drei Monaten bereits wieder 30 000 neue EU-B\u00fcrger in die Schweiz einwanderten, nicht wettmachen. Doch trotz steter Einwanderung und steigender Arbeitslosigkeit weigert sich der Bundesrat, von der f\u00fcr diesen Fall vorgesehenen Ventilklausel Gebrauch zu machen. </p><p>Vor diesem Hintergrund ersuchen wir den Bundesrat dringend um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Wie viele EU-B\u00fcrger sind seit der Aufhebung der Kontingentierung am 31. Mai 2007 aus den \"alten\" 15 EU-Staaten eingewandert und wie viele in der Zwischenzeit wieder ausgewandert? </p><p>2. Wie viele dieser Personen gehen einer Arbeit nach, und wie viele dieser Personen sind von den Sozialwerken abh\u00e4ngig? </p><p>3. Wie hoch ist die Arbeitslosenrate bei den Schweizern und bei den in der Schweiz niedergelassenen Ausl\u00e4ndern aufgeschl\u00fcsselt nach den einzelnen Herkunftsl\u00e4ndern? Wie hat sich diese seit Juni 2007 entwickelt? </p><p>4. Welche Folgen hat die Personenfreiz\u00fcgigkeit auf die Finanzierung der Sozialwerke (Arbeitslosenversicherung, IV, KV und Sozialhilfe)?</p><p>5. Wie viele Personen haben sich seit Juni 2007 im Rahmen des Familiennachzugs in der Schweiz niedergelassen? </p><p>6. Warum weigert er sich, von der Ventilklausel Gebrauch zu machen, obwohl die Bedingungen daf\u00fcr bereits seit 2008 erf\u00fcllt sind? </p><p>7. Was sind f\u00fcr ihn die konkreten Bedingungen, unter welchen er von der Ventilklausel Gebrauch machen wird? </p><p>8. Hat der Bundesrat die Stimmb\u00fcrger bewusst get\u00e4uscht, als er im Abstimmungskampf von der Ventilklausel sprach, aber nie bereit ist, diese auch anzuwenden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Zwischen Juni 2007 und Mai 2008 sind 115 990 Personen aus den EU-15-Staaten dauerhaft zugewandert. Gut ein Drittel dieser Personen war allerdings bereits zuvor Teil der nichtst\u00e4ndigen Wohnbev\u00f6lkerung. Im gleichen Zeitraum sind 34 783 Personen aus der st\u00e4ndigen Wohnbev\u00f6lkerung abgewandert. Zwischen Juni 2008 und Mai 2009 sind 92 611 Personen zur st\u00e4ndigen Wohnbev\u00f6lkerung hinzugekommen, gut ein Viertel davon war bereits Teil der nichtst\u00e4ndigen Wohnbev\u00f6lkerung. 34 998 Personen sind im gleichen Zeitraum ausgewandert.</p><p>2. Von den 208 601 Personen, die zwischen Juni 2007 und Mai 2009 aus den EU-15-Staaten zur st\u00e4ndigen Wohnbev\u00f6lkerung der Schweiz hinzugekommen sind, sind 134 828 als Arbeitnehmer zugezogen (64,6 Prozent). Auch Familienangeh\u00f6rige von EU-15-Staatsangeh\u00f6rigen k\u00f6nnen einer Erwerbst\u00e4tigkeit nachgehen. Nichterwerbst\u00e4tige Personen erhalten nur dann eine Aufenthaltsbewilligung, wenn sie ausreichende finanzielle Mittel nachweisen k\u00f6nnen. Wie viele der in den letzten Jahren zugewanderten Personen heute von staatlichen Leistungen abh\u00e4ngig sind, l\u00e4sst sich nicht genau beziffern, da unterschiedliche Leistungssysteme betroffen sind und in diesen nicht separat erfasst wird, wann die betroffenen Leistungsbez\u00fcger in die Schweiz eingewandert sind. Insgesamt lebten Ende Mai 2009 1 005 040 EU-15-Staatsangeh\u00f6rige in der Schweiz. Zum gleichen Zeitpunkt waren 26 816 Personen aus den EU-15-Staaten als arbeitslos registriert. Die IV verzeichnete keine Zunahme der Rentenbez\u00fcger aus den EU-Staaten. Zur kantonal gew\u00e4hrten Sozialhilfe liegen auf Bundesebene f\u00fcr die Jahre 2008 und 2009 noch keine Zahlen vor.</p><p>3. Ende Mai 2009 lag die Arbeitslosenquote bei 3,4 Prozent. Die Arbeitslosenquote der Schweizer lag bei 2,5 Prozent, diejenige der ausl\u00e4ndischen Bev\u00f6lkerung bei 6,6 Prozent. Differenziert nach Herkunftsl\u00e4ndern wurden folgende Quoten ermittelt: Deutschland 3,7 Prozent, \u00d6sterreich 3,7 Prozent, Italien 4,3 Prozent, Frankreich 5,6 Prozent, Portugal 5,9 Prozent. Die Arbeitslosenquoten von EU-15-Staatsangeh\u00f6rigen lagen somit deutlich unter denen von Drittstaatenangeh\u00f6rigen. Im Mai 2007 (letzter Monat vor Aufhebung der Kontingente f\u00fcr EU-15) lag die Arbeitslosenquote bei durchschnittlich 2,7 Prozent. Die Arbeitslosenquote der Schweizer lag bei 2,0 Prozent, diejenige der gesamten ausl\u00e4ndischen Bev\u00f6lkerung bei 5,0 Prozent. Ende Mai 2008 war die Arbeitslosenquote insgesamt auf einem Stand von 2,4 Prozent: 1,8 Prozent f\u00fcr Schweizer und 4,7 Prozent f\u00fcr Ausl\u00e4nder. Dass k\u00fcrzlich eingewanderte Ausl\u00e4nder in einer Rezessionsphase st\u00e4rker von der Arbeitslosigkeit betroffen sind, l\u00e4sst sich unter anderem darauf zur\u00fcckf\u00fchren, dass Unternehmen h\u00e4ufig zun\u00e4chst Personal mit k\u00fcrzerer Betriebsangeh\u00f6rigkeit abbauen.</p><p>4. Die reinen Mehrausgaben der Sozialversicherungen durch das Freiz\u00fcgigkeitsabkommen beliefen sich 2006 auf 240 Millionen Franken (vgl. 4. Bericht des Observatoriums zum Freiz\u00fcgigkeitsabkommen Schweiz-EU 2007, Kapitel 5, Seite 93 ff.). Der gr\u00f6sste Posten dieser Mehrausgaben entfiel auf die AHV/IV (127 Millionen Franken). Dennoch profitiert die AHV/IV zurzeit insgesamt von der Personenfreiz\u00fcgigkeit, obwohl geleistete Beitr\u00e4ge auch Rentenanspr\u00fcche in der Zukunft begr\u00fcnden. Im Jahr 2005 leisteten die EU-Staatsangeh\u00f6rigen gut 19 Prozent der Beitr\u00e4ge, bezogen aber nur 15 Prozent der Gesamtsumme der individuellen Leistungen der 1. S\u00e4ule. Hinsichtlich der Arbeitslosenversicherung (ALV) hat das Freiz\u00fcgigkeitsabkommen zu einer j\u00e4hrlichen Mehrbelastung von rund 87 Millionen Franken gef\u00fchrt (vgl. 4. Observatoriumsbericht, Seite 95). Gemessen am Gesamtvolumen der Ausgaben der ALV von rund 4,8 Milliarden Franken (2007) f\u00e4llt diese gering aus, auch wenn die absoluten Zahlen bei insgesamt steigender Arbeitslosigkeit anwachsen d\u00fcrften. Die Mehrbelastung resultiert aus der Anrechenbarkeit von Beitragszeiten im Ausland, dem Leistungsanspruch von Personen mit Kurzaufenthaltsbewilligung sowie der R\u00fcckerstattung von Beitr\u00e4gen bei zu kurzer Beitragsdauer. Zur Sozialhilfe liegen keine Daten vor (s. Ziffer 2). Diese ist jedoch steuerfinanziert und wird somit auch durch Inhaber von Kurz- und Aufenthaltsbewilligungen in der Schweiz mitfinanziert. Negative Folgen der Personenfreiz\u00fcgigkeit auf die Krankenversicherung sind bisher nicht bekannt.</p><p>5. Zwischen Juni 2007 und Mai 2009 haben sich insgesamt 95 405 Personen \u00fcber den Familiennachzug in der Schweiz niedergelassen, davon 47 762 aus EU-15-Staaten (50,1 Prozent).</p><p>6. Der Bundesrat hat die Vor- und Nachteile sorgf\u00e4ltig abgewogen und aus mehreren Gr\u00fcnden entschieden, die Ventilklausel nicht anzurufen. Einerseits h\u00e4tte das aufgrund des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens m\u00f6gliche Kontingent von 44 000 Aufenthaltsbewilligungen f\u00fcr erwerbst\u00e4tige Zuwanderer aus der EU-17 (EU-15 plus Malta und Zypern) nur eine geringe Bremswirkung. Zudem rechnet der Bundesrat aufgrund der sich abschw\u00e4chenden Konjunktur mit einem weiteren nachfrageorientierten Zuwanderungsr\u00fcckgang. Dies wird durch den Vergleich der Bewilligungserteilung der ersten 6 Monate des Jahres 2009 mit den Vorjahresmonaten erh\u00e4rtet. Von Januar bis Juni 2009 wurden insgesamt 26 649 B-Bewilligungen und 28 774 L-Bewilligungen an EU-17-Angeh\u00f6rige ausgestellt. Dies entspricht einem R\u00fcckgang von 39 Prozent bei den B-Bewilligungen und 12 Prozent bei den L-Bewilligungen. Bisher wurde nicht festgestellt, dass die Zuwanderung von EU-15-B\u00fcrgern zu einer Verdr\u00e4ngung von Schweizer Arbeitskr\u00e4ften gef\u00fchrt h\u00e4tte, da Zuwanderung prim\u00e4r in Berufsgruppen erfolgte, in denen eine starke Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskr\u00e4ften herrschte und die Besch\u00e4ftigtenzahl bislang zunahm. Mit der Einf\u00fchrung der Ventilklausel w\u00e4ren zus\u00e4tzlich b\u00fcrokratische H\u00fcrden insbesondere f\u00fcr die Unternehmen in der Schweiz geschaffen worden. Die Wiedereinf\u00fchrung der Kontingentierung w\u00fcrde Zusatzkontrollen der kantonalen Migrations\u00e4mter bei der Kontingentszuteilung verursachen. Dies f\u00fchrt zu l\u00e4ngeren Wartezeiten, Unsicherheiten der Betriebe f\u00fcr ihre Dispositionen und zu zahlreichen R\u00fcckfragen (wie bei der fr\u00fcheren Kontingentierung). Diese H\u00fcrden w\u00e4ren nicht im Sinne der Schweizer Wirtschaft. Die ablehnende Haltung des Bundesrates wurde im \u00dcbrigen auch von einer Mehrheit der Kantone und Sozialpartner getragen.</p><p>7. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der Konjunktur, der Zu- und Abwanderung sowie der Arbeitslosigkeit weiterhin sehr genau. Er kann unter gewissen Bedingungen noch bis 2014 vor\u00fcbergehend wieder Kontingente gegen\u00fcber Staatsangeh\u00f6rigen der EU-17 einf\u00fchren. H\u00e4tte sich gezeigt, dass trotz schwacher Konjunktur und sinkendem Arbeitsplatzangebot kein R\u00fcckgang der Zuwanderung erfolgt, h\u00e4tte aus Sicht des Bundesrates viel daf\u00fcr gesprochen, anders zu entscheiden. Dass der Bundesrat entschlossen ist, die vertraglichen M\u00f6glichkeiten der Schweiz zu nutzen, zeigt sich an seinem Entscheid, die \u00dcbergangsmassnahmen gegen\u00fcber den EU-8-Staaten bis 2011 zu verl\u00e4ngern.</p><p>8. Der Bundesrat hat die Schweizer Stimmb\u00fcrger nicht get\u00e4uscht. Die Ventilklausel stellt ein Steuerungsinstrument dar, enth\u00e4lt jedoch keinen Automatismus. Sie sollte deshalb nach Auffassung des Bundesrates nur dann angerufen werden, wenn eine Wiedereinf\u00fchrung der Kontingente auch tats\u00e4chlich einen Nutzen f\u00fcr die Schweiz bringt. Eine m\u00f6gliche Anrufung auf den 1. Juni 2009 h\u00e4tte nach Auffassung des Bundesrates mehr Nachteile als Vorteile gehabt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1251849600000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1267574400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690487721767)\/","SubmissionDate":"\/Date(1243382400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4809,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft"}}