{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093483,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093483,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093483,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093483,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093483,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093483,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093483,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093483,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093483,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093483,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093483,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093483,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093483,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093483,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093483,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093483,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093483,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093483,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3483","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Endlager f\u00fcr radioaktive Abf\u00e4lle am Juras\u00fcdfuss","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bundesamt f\u00fcr Energie informierte Anfang November 2008 \u00fcber die Standortregionen, die sich gem\u00e4ss Nagra aufgrund ihrer Geologie f\u00fcr den Bau von Tiefenlagern f\u00fcr schwach- und mittelradioaktive sowie hochradioaktive Abf\u00e4lle eignen. </p><p>In der Nachbarschaft zum Kanton Basel-Landschaft kommen zwei Standorte als Endlager infrage: Juras\u00fcdfuss (Kantone SO und AG) und B\u00f6zberg (Kanton AG) f\u00fcr Lager von schwach- und mittelradioaktiven Abf\u00e4llen, wobei der B\u00f6zberg auch f\u00fcr hochradioaktive Abf\u00e4lle m\u00f6glich w\u00e4re und somit eine Option darstellt als Lager f\u00fcr alle drei Abfallkategorien (Kombilager). Ein \"Ausschuss der Kantone\", durch das BFE einberufen, soll den Bund beim Auswahlverfahren zur Identifizierung von mindestens zwei Standorten pro Abfallkategorie begleiten. </p><p>Da einige Gemeinden aus dem oberen Kantonsteil des Baselbietes als m\u00f6gliche Einstiegsorte f\u00fcr ein Endlager radioaktiver Abf\u00e4lle am Juras\u00fcdfuss zur Diskussion stehen, m\u00f6chte ich dem Bundesrat dazu folgende Fragen stellen:</p><p>1. Wie gedenkt er die Meinungen der Kantone in die Standortsuche f\u00fcr die Endlager von schwach-, mittel- und hochradioaktiven Abf\u00e4llen mit einzubeziehen?</p><p>2. Wie definiert er den Begriff der Nachbarschaft im Zusammenhang mit dem \"Ausschuss der Kantone\" des Bundesamtes f\u00fcr Energie (\"Nachbarkantone\" und \"Nachbarstaaten\"), der das Auswahlverfahren f\u00fcr ein oder zwei Endlager f\u00fcr radioaktive Abf\u00e4lle begleitet? </p><p>3. Welche Konsequenzen h\u00e4tte ein allf\u00e4lliger Einstiegsort auf Baselbieter Boden zu einem Endlager mitten in dem geplanten regionalen Naturpark \"Jurapark Baselland\"? Und welche Folgen h\u00e4tte ein allf\u00e4lliger Einstiegsort auf Baselbieter Boden f\u00fcr Gebiete, welche im Bundesinventar f\u00fcr sch\u00fctzenswerte Landschaften liegen? </p><p>4. Welches Szenario der Abfallmengen wird den geplanten Endlagern f\u00fcr radioaktive Abf\u00e4lle zugrunde gelegt? </p><p>5. Welche baulichen Massnahmen m\u00fcssten am Schachtkopf, am Eingang des Endlagers und an den Zufahrtswegen des Standorts Juras\u00fcdfuss getroffen werden? </p><p>6. Mit welchem zus\u00e4tzlichen Verkehrsaufkommen w\u00e4re durch den Bau des Endlagers und bei der Beschickung der Deponie am Juras\u00fcdfuss mit allf\u00e4lligem Einstieg in Baselland f\u00fcr das obere Baselbiet zu rechnen?</p><p>7. Welche zus\u00e4tzlichen Risiken entstehen f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung durch ein Endlager radioaktiver Abf\u00e4lle in ihrer N\u00e4he?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der am 2. April 2008 vom Bundesrat verabschiedete Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager bestimmt die Regeln und Verfahren f\u00fcr die Standortsuche von geologischen Tiefenlagern. Oberste Priorit\u00e4t hat dabei die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt. Sozio\u00f6konomische und raumplanerische Aspekte werden ebenfalls ber\u00fccksichtigt. Am 6. November 2008 gab das Bundesamt f\u00fcr Energie (BFE) die Standortgebiete bekannt, welche sich gem\u00e4ss der Nationalen Genossenschaft f\u00fcr die Lagerung radioaktiver Abf\u00e4lle (Nagra) aufgrund der vorgegebenen sicherheitstechnischen Kriterien f\u00fcr den Bau von Tiefenlagern f\u00fcr radioaktive Abf\u00e4lle eignen. </p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung.</p><p>1. Die Standortkantone spielen eine zentrale Rolle im Auswahlverfahren. Sie begleiten das Verfahren fachlich und politisch, geben zuhanden des Bundes Stellungnahmen ab und koordinieren die Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Gem\u00e4ss Artikel\u00a013 des Bundesgesetzes \u00fcber die Raumplanung (RPG; SR 700) vom 22. Juni 1979 arbeitet der Bund mit den Kantonen zusammen und gibt ihnen seine Konzepte, Sachpl\u00e4ne und Bauvorhaben rechtzeitig bekannt. Die Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) vom 28. Juni 2000 pr\u00e4zisiert das RPG und regelt insbesondere die Zusammenarbeit der betroffenen Beh\u00f6rden des Bundes, der Kantone und des benachbarten Auslands, die Anh\u00f6rung der Kantone und Gemeinden sowie die Information und Mitwirkung der Bev\u00f6lkerung. Um die vielf\u00e4ltigen Aufgaben wahrnehmen zu k\u00f6nnen, hat der Bund zus\u00e4tzliche Gremien eingesetzt. Ein \"Ausschuss der Kantone\" stellt die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und betroffenen Nachbarstaaten auf politischer Ebene sicher. Drei Arbeitsgruppen, in denen die Kantone ebenfalls vertreten sind, befassen sich mit den Fachbereichen Information und Kommunikation, Raumplanung sowie Sicherheit.</p><p>2. Kantone, die durch die vorgeschlagenen geologischen Standortgebiete direkt betroffen sind, gelten als Standortkantone und sind im Ausschuss der Kantone vertreten. Im Hinblick auf die Anordnung der ben\u00f6tigten Anlagen an der Oberfl\u00e4che findet dar\u00fcber hinaus in einem 5-km-Umkreis eine raumplanerische Bestandesaufnahme statt. Diese bildet die Grundlage zur Festlegung der sogenannten Planungsperimeter, welche am Ende von Etappe 1 definitiv festgelegt werden und das Gebiet abgrenzen, in dem die sp\u00e4ter ben\u00f6tigten Oberfl\u00e4chenanlagen realisiert werden k\u00f6nnten. Kantone, welche nicht durch die vorgeschlagenen geologischen Standortgebiete, sondern durch Oberfl\u00e4chenanlagen betroffen sein k\u00f6nnten, gelten als Nachbarkantone und sind - wie auch das Nachbarland Deutschland - im Ausschuss der Kantone vertreten.</p><p>3./6. Zurzeit ist offen, ob der Kanton Basel-Landschaft als Einstiegsort zu einem geologischen Tiefenlager infrage kommt. Der Bundesrat wird am Ende von Etappe 1 \u00fcber die Aufnahme der von den Entsorgungspflichten vorgeschlagenen geologischen Standortgebiete in den Sachplan und \u00fcber die Festlegung der Planungsperimeter befinden. Auswirkungen auf die Bereiche Gesellschaft, Wirtschaft und \u00d6kologie werden gem\u00e4ss Sachplan in Etappe 2 untersucht. Dabei werden die Auswirkungen auf Gebiete im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkm\u00e4ler von nationaler Bedeutung (BLN) und auch auf Projekte wie den geplanten regionalen Naturpark abgekl\u00e4rt sowie die Transportwege auf dem Bahn- und Strassennetz untersucht. Im Hinblick auf die Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung, 1. Stufe wird in Etappe 2 zudem in einer Voruntersuchung abgekl\u00e4rt, welche Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers die Umwelt betreffen k\u00f6nnten.</p><p>4. Das im Sachplan geologische Tiefenlager festgelegte Auswahlverfahren f\u00fchrt zu geologischen Tiefenlagern, welche die Abf\u00e4lle aus dem Betrieb der bestehenden und allf\u00e4lligen neuen KKW, aus deren Stilllegung und Abbruch sowie die Abf\u00e4lle aus Medizin, Industrie und Forschung aufnehmen k\u00f6nnen. Die maximalen Lagerkapazit\u00e4ten werden in den Rahmenbewilligungen f\u00fcr geologische Tiefenlager verbindlich festgelegt. H\u00f6chste Priorit\u00e4t hat die sicherheitstechnische Qualit\u00e4t des Tiefenlagers, welche durch gr\u00f6ssere Abfallvolumen nicht beeintr\u00e4chtigt werden darf.</p><p>5. Der Bau eines Tiefenlagers erfolgt in mehreren Etappen. Als Erstes werden zur Erh\u00f6hung des Kenntnisstandes sowie zur Best\u00e4tigung der Gesteinseigenschaften ein Zugangstunnel und im Untergrund ein Felslabor errichtet. Bei positivem Befund erfolgt danach der Bau des eigentlichen Lagers. Der Grossteil der Anlage ist unterirdisch. An der Oberfl\u00e4che befinden sich Betriebs- und Administrationsgeb\u00e4ude sowie, etwas abseits, L\u00fcftungs- und Bausch\u00e4chte mit Nebengeb\u00e4uden. Die Geb\u00e4ude an der Oberfl\u00e4che sowie Strassen- und Schienenanschl\u00fcsse werden parallel zu den Bauten im Untergrund fertiggestellt. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Baustelle mit derjenigen eines mittelgrossen Strassentunnels vergleichbar ist. Der Platzbedarf f\u00fcr die Oberfl\u00e4chenanlagen betr\u00e4gt rund 80 000 Meter, was in etwa dem Platzbedarf eines mittleren Unternehmens entspricht. </p><p>7. Gesetzliche Grundlage f\u00fcr die Entsorgung der radioaktiven Abf\u00e4lle sind das Kernenergiegesetz (KEG; SR 732.1) vom 21. M\u00e4rz 2003 sowie die Kernenergieverordnung (KEV; 732.11) vom 10. Dezember 2004. Die sicherheitstechnischen Anforderungen an die geologische Tiefenlagerung sind in der Richtlinie Ensi-G03, \"Spezifische Auslegungsgrunds\u00e4tze f\u00fcr geologische Tiefenlager und Anforderungen an den Sicherheitsnachweis\", des Eidgen\u00f6ssischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) pr\u00e4zisiert. Gem\u00e4ss dieser Richtlinie m\u00fcssen radioaktive Abf\u00e4lle so entsorgt werden, dass der Schutz von Mensch und Umwelt vor deren ionisierender Strahlung dauernd gew\u00e4hrleistet ist, ohne dass k\u00fcnftigen Generationen unzumutbare Lasten und Verpflichtungen auferlegt werden. Die Risiken, die in der Zukunft aus der geologischen Tiefenlagerung in der Schweiz entstehen, d\u00fcrfen nicht gr\u00f6sser sein, als sie heute in der Schweiz zul\u00e4ssig sind. F\u00fcr jede als wahrscheinlich eingestufte zuk\u00fcnftige Entwicklung eines verschlossenen geologischen Tiefenlagers darf die Freisetzung von Radionukliden zu keiner Individualdosis f\u00fchren, die 0,1 mSv pro Jahr \u00fcberschreitet. Dieser Wert betr\u00e4gt einige Prozente der mittleren nat\u00fcrlichen Strahlenexposition, ist klein im Vergleich zu den r\u00e4umlichen Schwankungen der nat\u00fcrlichen Strahlenexposition und stellt auch keine Gef\u00e4hrdung f\u00fcr Tier- und Pflanzenarten dar.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1250640000000)\/","SubmittedBy":"Graf Maya","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1253891632310)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690546498707)\/","SubmissionDate":"\/Date(1243468800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4809,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Energie"}}