{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093487,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093487,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093487,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093487,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093487,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093487,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093487,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093487,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093487,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093487,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093487,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093487,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093487,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093487,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093487,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093487,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093487,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093487,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3487","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"TGV-Verbindung Bern-Paris","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Auf der Strecke Bern-Paris werden zurzeit t\u00e4glich zwei Zugpaare eingesetzt. Die Eisenbahngesellschaft Lyria, eine Tochtergesellschaft der SBB und der SNCF, hat nun aber beschlossen, eine der beiden t\u00e4glichen Verbindungen zwischen Bern und Paris zu streichen. Diese Beschr\u00e4nkung auf eine einzige Verbindung schadet sowohl der Wirtschaft des Kantons Neuenburg als auch den wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Bern und Paris erheblich. </p><p>Da die Kennzahlen zur Rentabilit\u00e4t dieser TGV-Verbindung leider nicht an die kantonalen Beh\u00f6rden weitergeleitet wurden, ist keine klare Analyse der Situation m\u00f6glich. Deshalb k\u00f6nnen keine gezielten Massnahmen ergriffen werden, um die Verbindung auch in Zukunft aufrechtzuerhalten.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass es notwendig ist, solche Kennzahlen den betroffenen kantonalen Beh\u00f6rden zug\u00e4nglich zu machen und so eine fruchtbare Zusammenarbeit zu f\u00f6rdern?</p><p>2. Hat der Bundesrat das Vorrecht, diese Kennzahlen einzusehen?</p><p>3. Falls ja, gedenkt er, davon Gebrauch zu machen, wie es besonders von den Neuenburger Beh\u00f6rden verlangt wird?</p><p>4. Wie hoch ist die Gewinnschwelle angesetzt, ab welcher eine Verbindung als rentabel beurteilt wird?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Anbindung an das TGV-Netz durch den Jurabogen bewusst. Es sind die bestm\u00f6glichen Eisenbahnverbindungen zwischen der Schweiz und den Nachbarl\u00e4ndern anzustreben. Der Handlungsspielraum f\u00fcr den Bundesrat ist jedoch beschr\u00e4nkt.</p><p>Der Rahmen seiner Eingriffsm\u00f6glichkeiten wird durch die strategischen Ziele in der Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den SBB f\u00fcr die Jahre 2007-2010 vom 25. September 2006 (nach Artikel\u00a010 Absatz\u00a05 sollen die SBB im grenz\u00fcberschreitenden Personenverkehr ihre Marktstellung st\u00e4rken) bestimmt. Weil der grenz\u00fcberschreitende Personenverkehr weder vom Bund noch von den Kantonen bestellt wird, m\u00fcssen die SBB in diesem Bereich selbsttragend arbeiten. Die TGV-Verbindung Bern-Neuenburg-Paris wird demnach nach wirtschaftlichen Kriterien durch die Gesellschaft Lyria betrieben. Die SBB sind zu 26 Prozent an Lyria beteiligt (die restlichen 74 Prozent befinden sich im Besitz der SNCF).</p><p>Es besteht kein allgemeines Recht, Kennzahlen zur Belegung und Wirtschaftlichkeit der TGV-Verbindung Bern-Neuenburg-Paris zu erlangen. Das liesse sich auch kaum mit der Pflicht zur Einhaltung des Gesch\u00e4ftsgeheimnisses vereinbaren.</p><p>1./2. Der Bundesrat verf\u00fcgt \u00fcber keine gesetzliche Grundlage, die ihm gestattet, Ausk\u00fcnfte \u00fcber die Wirtschaftlichkeit von Verbindungen im grenz\u00fcberschreitenden Personenverkehr einzuholen. Obwohl sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet ist, informierte die Gesellschaft Lyria die Kantone Bern und Neuenburg sowie das Bundesamt f\u00fcr Verkehr \u00fcber die j\u00fcngste Entwicklung der Belegungszahlen. Diese Angaben allein lassen jedoch keine klaren R\u00fcckschl\u00fcsse auf die Wirtschaftlichkeit der betroffenen Bahnlinien zu.</p><p>Die Gesellschaft Lyria betreibt ihre T\u00e4tigkeiten - zumindest jene, die in der Schweiz stattfinden - gest\u00fctzt auf die geltende Konzession der SBB. Das Aus\u00fcben aller Rechte und Pflichten, die mit der Konzession verbunden sind, geht allerdings nicht ohne einen konstruktiven Dialog mit den kantonalen und regionalen Beh\u00f6rden vor sich. In diesem Rahmen ist es w\u00fcnschenswert, dass die Gesellschaft Lyria diese Stellen mit allen Angaben beliefert, die f\u00fcr die Suche nach L\u00f6sungen f\u00fcr ein aus ihrer Sicht ausreichendes Angebot zwischen Bern-Neuenburg-Paris erforderlich sind. Die Wirtschaftlichkeit der Linie k\u00f6nnte Teil dieser Angaben sein, und Lyria w\u00e4re bestimmt dazu berechtigt, die Beh\u00f6rden zur Einhaltung des Gesch\u00e4ftsgeheimnisses zu verpflichten.</p><p>3. Der Bundesrat kann wegen dem Fehlen einer gesetzlichen Grundlage und ohne den Besitz von pr\u00e4zisen Angaben zur Wirtschaftlichkeit des grenz\u00fcberschreitenden Personenverkehrs keinen Gebrauch dieser Kennzahlen machen.</p><p>4. Die finanziellen Ziele, die in Artikel\u00a07 Absatz\u00a02 der Leistungsvereinbarung 2007-2010 zwischen der Eidgenossenschaft und den SBB beschrieben sind, fordern von den SBB, dass sie in den nichtabgeltungsberechtigten Bereichen einen angemessenen Gewinn erarbeiten. Dabei wird die Gewinnschwelle nicht n\u00e4her beschrieben.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1251244800000)\/","SubmittedBy":"Favre Laurent","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1308268800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690531518613)\/","SubmissionDate":"\/Date(1243468800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4809,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}