{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093528,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093528,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093528,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093528,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093528,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093528,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093528,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093528,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093528,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093528,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093528,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093528,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093528,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093528,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093528,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093528,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093528,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093528,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3528","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Steuerliche Abz\u00fcge f\u00fcr Expatriates","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht zuhanden des Parlamentes folgenden Sachverhalt zu kl\u00e4ren:</p><p>Welchen Spielraum r\u00e4umen das DBG und das StHG der EStV und den kantonalen Steuerverwaltungen bez\u00fcglich steuerlicher Abzugsm\u00f6glichkeiten von Berufskosten f\u00fcr sogenannte Expatriates gem\u00e4ss ExpaV (Expatriates-Verordnung vom 3. Oktober 2000, in Kraft seit 1. Januar 2001) ein?</p><p>Im Bericht soll insbesondere abgekl\u00e4rt werden:</p><p>- welche Abz\u00fcge als durch Berufskosten verursacht zugelassen sind;</p><p>- in welcher H\u00f6he solche Abz\u00fcge zugelassen sind;</p><p>- ob wegen des Verstosses gegen das Rechtsgleichheitsgebot durch die Ungleichbehandlung von Aus- und Inl\u00e4nderinnen und Aus- und Inl\u00e4ndern eine Verfassungswidrigkeit vorliegt;</p><p>- wer tats\u00e4chlich von der Verordnung profitiert, der Expatriate oder das Unternehmen.</p>","ReasonText":"<p>Das DBG und das StHG erlauben gem\u00e4ss ExpaV Expatriates unter gewissen Voraussetzungen Berufskostenabz\u00fcge, die anderen Arbeitnehmenden verwehrt bleiben. Dies soll es f\u00fcr ausl\u00e4ndische Arbeitnehmende attraktiv machen, in der Schweiz zu arbeiten. Ob man als Expatriate gilt, ist unabh\u00e4ngig davon, ob das Unternehmen ausl\u00e4ndisch oder schweizerisch beherrscht ist.</p><p>Im Kanton Z\u00fcrich hat die kantonale Steuerrekurskommission in einem strittigen Fall festgestellt, die Verwaltung (kantonales Steueramt bzw. EStV) habe den Spielraum, den DBG und StHG einr\u00e4umen, \u00fcberschritten. Sie kam in ihrem Entscheid vom 23. Oktober 2007 zum Schluss, dass sowohl die Verordnung des Bundes (ExpaV) als auch die kantonalen Richtlinien rechtswidrig seien. Das Z\u00fcrcher Verwaltungsgericht hat den Rekurs gegen den Entscheid der Steuerrekurskommission im Fr\u00fchling 2008 abgewiesen, ohne allerdings materiell zu entscheiden. Diese Frage sollte deshalb auch materiell gepr\u00fcft werden, z. B. durch ein Gutachten des Bundesamtes f\u00fcr Justiz (BJ).</p><p>Es stellt sich bei der Umsetzung der ExpaV zudem die Frage der Verfassungsm\u00e4ssigkeit. So k\u00f6nnen nur aus dem Ausland in die Schweiz ziehende Arbeitnehmende, die f\u00fcr eine beschr\u00e4nkte Zeit in der Schweiz, z. B. in Z\u00fcrich, arbeiten, von der Regelung profitieren. Zieht aber ein Tessiner Arbeitnehmer f\u00fcr dieselbe Arbeit und dieselbe Zeit nach Z\u00fcrich, ohne seinen Tessiner Wohnsitz aufzugeben, so ist er von den Abzugsm\u00f6glichkeiten ausgeschlossen.</p><p>Da viele Expatriates einen Vertrag mit einem Nettolohn haben, liegt die Vermutung nahe, dass von der Expatriates-Regel viel eher die Unternehmen profitieren und nicht deren in der Schweiz arbeitende Angestellten. Begr\u00fcndung f\u00fcr die vom damaligen Bundesrat Kaspar Villiger initiierte Regelung war die Attraktivit\u00e4tssteigerung des Arbeitsplatzes Schweiz, damit grosse Firmen zu qualifiziertem Personal kommen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die zur Diskussion stehende Expatriates-Verordnung (ExpaV) vom 3. Oktober 2000, deren gesetzliche Grundlage Artikel\u00a026 DBG (Berufskosten) ist, setzt die Anliegen einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Jean Michel Gros aus dem Jahre 1996 um. Ziel dieser Verordnung soll die Erh\u00f6hung der Attraktivit\u00e4t des Wirtschaftsstandortes Schweiz sein. Dabei geht es darum, einerseits der speziellen Situation der Expatriates (Expa) hinsichtlich Berufskosten Rechnung zu tragen und andererseits eine Regelung im Rahmen des geltenden Bundesrechtes zu finden.</p><p>Als Expa gelten F\u00fchrungskr\u00e4fte sowie Spezialisten (z. B. im Informatik- und Telekommunikationsbereich), die von einem ausl\u00e4ndischen Arbeitgeber vor\u00fcbergehend in die Schweiz entsandt werden. Da diese Personen w\u00e4hrend ihrer befristeten T\u00e4tigkeit in der Schweiz, welche h\u00f6chstens f\u00fcnf Jahre dauert, ihre Beziehungen zum Ausland aufrechterhalten, k\u00f6nnen ihnen besondere Berufskosten erwachsen, die steuerlich zu ber\u00fccksichtigen sind. Zu diesen besonderen Berufskosten im Sinne der ExpaV z\u00e4hlen vorab die von den Expa selber getragenen Reise-, Unterkunfts- und Umzugskosten sowie ihre in der Schweiz anfallenden Wohnkosten, sofern die Wohnung im Ausland st\u00e4ndig beibehalten wird. Dazu geh\u00f6ren auch die Aufwendungen f\u00fcr den Besuch einer fremdsprachigen Privatschule durch ihre minderj\u00e4hrigen Kinder, sofern die \u00f6ffentlichen Schulen keinen ad\u00e4quaten Unterricht anbieten. Im Interesse der Veranlagungs\u00f6konomie ist f\u00fcr diese Kosten mit Ausnahme der Schulaufwendungen ein monatlicher Pauschalabzug von 1500 Franken vorgesehen.</p><p>Auch eine Studie der Universit\u00e4t St. Gallen aus dem Jahre 1999 best\u00e4tigt die Sonderstellung der Expa. Die Studie zeigt auf, dass zahlreiche Kantone den Expa weiter gehende Berufskostenabz\u00fcge gew\u00e4hren, weil sie von besonderen tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnissen bei dieser Kategorie von Arbeitnehmern ausgehen. Diese Sichtweise wird auch im Ausland (so z. B. in Belgien, D\u00e4nemark, Frankreich, Grossbritannien, Irland, Luxemburg, Holland) vertreten. Die genannten Staaten sehen f\u00fcr bestimmte Berufskosten der Expa besondere Regelungen vor.</p><p>Die Frage der Gesetzes- und Verfassungsm\u00e4ssigkeit der ExpaV war in den Jahren 2005 bis 2008 im Kanton Z\u00fcrich Gegenstand eines Steuerjustizverfahrens. Dabei kam die erste Instanz, die Steuerrekurskommission II des Kantons Z\u00fcrich, zum Schluss, dass sich die ExpaV und die einschl\u00e4gigen Regelungen des Kantons Z\u00fcrich unter gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten als problematisch erweisen. Als zweite Instanz urteilte das Verwaltungsgericht des Kantons Z\u00fcrich. In Bezug auf die zentrale Frage der Gesetzes- und Verfassungsm\u00e4ssigkeit der ExpaV hat sich das Verwaltungsgericht jedoch nicht ge\u00e4ussert, da der konkret zu beurteilende Sachverhalt nach der Sicht des Verwaltungsgerichts nicht in den Geltungsbereich der ExpaV fiel. Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Z\u00fcrich ist im Jahre 2008 unangefochten in Rechtskraft erwachsen.</p><p>Ein letztinstanzliches, rechtskr\u00e4ftiges Urteil, welches die Gesetzes- und Verfassungskonformit\u00e4t der ExpaV explizit verneint, liegt nicht vor. Der Entscheid der Steuerrekurskommission II des Kantons Z\u00fcrich sowie die einschl\u00e4gige Literatur zeigen jedoch, dass es durchaus beachtenswerte Gr\u00fcnde gibt, die Gesetzes- und Verfassungsm\u00e4ssigkeit der ExpaV infrage zu stellen. Der Bundesrat ist daher bereit, eine rechtliche \u00dcberpr\u00fcfung dieser Departementsverordnung zu veranlassen. Er h\u00e4lt es jedoch f\u00fcr \u00fcbertrieben, dem Parlament zu dieser rechtlichen Problematik einen besonderen Bericht zu erstatten.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1250640000000)\/","SubmittedBy":"F\u00e4ssler-Osterwalder Hildegard","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1302652800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690492167880)\/","SubmissionDate":"\/Date(1244592000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4809,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}