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Obwohl diese Personen regelm\u00e4ssig die entsprechenden Beitr\u00e4ge einzahlen, haben sie jedoch nicht gleichzeitig Anrecht auf die Leistungen der Schweizer Versicherungen. Dies ist beispielsweise bei Unf\u00e4llen oder beim Mutterschaftsurlaub der Fall und k\u00f6nnte sogar bei den AHV-Leistungen vorkommen.</p><p>Deshalb frage ich den Bundesrat, ob er nicht beabsichtigt, diese Ungleichbehandlung anzugehen, und falls ja, was er genau zu tun gedenkt.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Abkommen zwischen der Schweiz und Italien vom 14. Dezember 1962 sieht - wie die meisten bilateralen Abkommen \u00fcber soziale Sicherheit - vor, dass eine in beiden Staaten gleichzeitig erwerbst\u00e4tige Person den Sozialsicherheitssystemen beider Staaten unterstellt ist und Beitr\u00e4ge auf dem in beiden L\u00e4ndern erzielten Einkommen entrichtet. Das heisst, dass eine gleichzeitig in der Schweiz und in Italien erwerbst\u00e4tige Person Beitr\u00e4ge an die schweizerischen Sozialversicherungen auf dem in der Schweiz erzielten Einkommen und an die italienischen Sozialversicherungen auf dem in Italien erzielten Einkommen bezahlt.</p><p>Seit Inkrafttreten des Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europ\u00e4ischen Union (FZA) sind diese bilateralen Abkommen sistiert zugunsten der Gemeinschaftsinstrumente zur Koordination der verschiedenen nationalen Systeme der sozialen Sicherheit. Ein Grundsatz dieser neuen Regelungen ist die Einheitlichkeit der anwendbaren Gesetzgebung. Dies bedeutet, dass eine Person, welche sowohl in der Schweiz als auch in Italien erwerbst\u00e4tig ist, nur noch den Sozialversicherungsgesetzen des Wohnsitzstaates unterstellt ist. Somit ist einzig der Wohnsitzstaat f\u00fcr die Erhebung der Beitr\u00e4ge auf dem gesamten Einkommen und die Ausrichtung von Leistungen zust\u00e4ndig. Dies bedeutet, dass andere Staaten von diesem Prozess ausgeschlossen sind.</p><p>Viele Arbeitnehmende, die auf dem Gebiet verschiedener Staaten t\u00e4tig sind, haben es beim Inkrafttreten des FZA unterlassen, ihre Situation zu kl\u00e4ren, und bezahlen noch heute Beitr\u00e4ge an die einzelnen nationalen Systeme der sozialen Sicherheit. Beim Eintreten eines Versicherungsfalles werden Renten jedoch nur vom Wohnsitzstaat ausbezahlt. Zu diesem Zeitpunkt kl\u00e4ren die f\u00fcr soziale Sicherheit zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden beider Staaten dann auch die Situation der betroffenen Person ab oder suchen nach L\u00f6sungen f\u00fcr eine ganze Arbeitnehmerkategorie. Dieses Vorgehen gilt nur kurzfristig und nur bei Eintreten eines Versicherungsfalles. Was die Alters- und Invalidenrenten anbelangt, erhalten Personen, die irrt\u00fcmlicherweise in zwei oder mehrere Sozialsicherheitssysteme einbezahlt haben, zwei unterschiedliche Renten: Ihnen erw\u00e4chst somit kein Nachteil. \u00dcbrigens beschr\u00e4nkt sich das Problem nicht nur auf Personen, welche gleichzeitig in der Schweiz und in Italien erwerbst\u00e4tig sind, sondern ist europaweit bekannt.</p><p>Viele Schweizer Arbeitgeber konnten sich zudem nicht dem italienischen Sozialsicherheitssystem anschliessen, da die italienischen Einrichtungen nicht in der Lage waren, sie aufzunehmen. Auch in Frankreich war dies lange der Fall. Die AHV-Ausgleichskassen erheben somit die Beitr\u00e4ge auf den in der Schweiz erzielten Einkommen. Dadurch werden insbesondere L\u00fccken bei den Rentenversicherungen der betroffenen Personen ausgeschlossen.</p><p>Im Rahmen der im FZA vorgesehenen guten Zusammenarbeit zwischen Staaten pflegt das Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen enge Kontakte mit den italienischen Beh\u00f6rden. Gemeinsam wird an einer umfassenden L\u00f6sung f\u00fcr das Problem gesucht. Namentlich mit Frankreich konnten auf bilateralem Weg gute Ergebnisse erzielt werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1251244800000)\/","SubmittedBy":"Robbiani Meinrado","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1253881303147)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690531891713)\/","SubmissionDate":"\/Date(1244592000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4809,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Soziale Fragen"}}