{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093572,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093572,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093572,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093572,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093572,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093572,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093572,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093572,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093572,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093572,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093572,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093572,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093572,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093572,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093572,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093572,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093572,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093572,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3572","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Einf\u00fchrung von elektronischen Waffensicherungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, elektronische Waffensicherungen in die Gesetzgebung aufzunehmen.</p>","ReasonText":"<p>Gerade in der heutigen Zeit, in der Menschen - im famili\u00e4ren und im \u00f6ffentlichen Umfeld - immer h\u00e4ufiger Opfer von einem missbr\u00e4uchlichen Umgang mit Schusswaffen werden, muss der Gesetzgeber L\u00f6sungen finden, mit denen das Risiko minimiert werden kann, ohne die pers\u00f6nlichen Freiheiten der Waffenbesitzer stark einzuschr\u00e4nken. Dabei k\u00f6nnen moderne technologische Innovationen neue und sinnvolle L\u00f6sungen anbieten.</p><p>Die Industrie hat digitale und biometrische Authentifizierungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr intelligente Waffensicherungen entwickelt. Damit k\u00f6nnen Schusswaffen in Sekundenschnelle gesichert und zuverl\u00e4ssig gegen Missbrauch gesch\u00fctzt werden. Neben einem wirkungsvollen Schutz gegen Missbrauch kann damit gleichzeitig der verantwortungsvolle Waffenbesitzer spezifisch autorisiert werden, ohne dass seine pers\u00f6nliche Freiheit eingeschr\u00e4nkt wird.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die vom VBS im Dezember 2007 eingesetzte Arbeitsgruppe Ordonnanzwaffen hat verschiedene Aspekte im Umgang mit Ordonnanzwaffen untersucht. So wurde auch gepr\u00fcft, ob es sinnvoll w\u00e4re, Ordonnanzwaffen aus Sicherheitsgr\u00fcnden mit mechanischen oder elektronischen Waffensicherungen auszustatten. Grunds\u00e4tzlich k\u00f6nnten entsprechende Waffensicherungen einen sinnvollen und zweckm\u00e4ssigen Beitrag zur Verhinderung von Missbr\u00e4uchen von Waffen darstellen. Gegen die Einf\u00fchrung solcher Massnahmen im milit\u00e4rischen Bereich sprechen aber hohe Investitionskosten und ein hoher Verwaltungsaufwand. Deswegen hat sich die Arbeitsgruppe einstimmig gegen die Einf\u00fchrung entsprechender Waffensicherungen bei Ordonnanzwaffen ausgesprochen. In der Folge hat der Bundesrat am 25. Februar 2009 das VBS beauftragt, andere Optimierungsm\u00f6glichkeiten im Umgang mit Ordonnanzwaffen zu pr\u00fcfen, die bei der ordentlichen Dienstpflichterf\u00fcllung der Armeeangeh\u00f6rigen ansetzen. </p><p>Gegen die Ausstattung von Feuerwaffen mit Waffensicherungen spricht sowohl im milit\u00e4rischen als auch im privaten Bereich, dass entsprechend ausger\u00fcstete Feuerwaffen weiterhin als Drohmittel eingesetzt werden k\u00f6nnen. Eine bedrohte Person geht grunds\u00e4tzlich davon aus, dass die Feuerwaffe, mit der sie bedroht wird, schiessf\u00e4hig ist. Auch im Bereich der h\u00e4uslichen Gewalt werden Feuerwaffen gem\u00e4ss dem Schlussbericht der Arbeitsgruppe wiederholt als Drohmittel gegen Frauen und Kinder eingesetzt. Die drohende Person ist h\u00e4ufig rechtm\u00e4ssiger Eigent\u00fcmer oder Besitzer der Feuerwaffe. Eine elektronische Waffensicherung bleibt in solchen F\u00e4llen wirkungslos, wie auch bei anderen Missbrauchshandlungen, die durch die rechtm\u00e4ssigen Waffeneigent\u00fcmer oder -besitzer ver\u00fcbt werden.</p><p>Bereits seit einigen Jahren forscht die Industrie an mechanischen und elektronischen Waffensicherungssystemen, die die Benutzung von Feuerwaffen durch Unberechtigte verhindern sollen. Die zurzeit auf dem Markt verf\u00fcgbaren mechanischen Systeme, mit denen auch eine Nachr\u00fcstung von sich bereits im Umlauf befindenden Feuerwaffen m\u00f6glich w\u00e4re, k\u00f6nnen mit mehr oder weniger Aufwand \u00fcberwunden werden. Elektronische Waffensicherungssysteme, die Feuerwaffen mittels eines durch Codes oder Fingerabdr\u00fccke gesicherten Chips vor unbefugtem Gebrauch sch\u00fctzen sollen, m\u00fcssen bei der Herstellung eingebaut werden. Eine Nachr\u00fcstung bereits bestehender Feuerwaffen ist damit nicht m\u00f6glich. </p><p>Ferner kennen sowohl das Waffengesetz als auch das Milit\u00e4rgesetz Regelungen zum Aufbewahren von Waffen, namentlich um Unf\u00e4lle zu vermeiden. Nach Waffengesetz sind Waffen sicher aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu sch\u00fctzen. Die konkret zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen haben sich nach den jeweiligen Umst\u00e4nden zu richten. So gelten f\u00fcr die Aufbewahrung von Seriefeuerwaffen und f\u00fcr Haushalte, in denen sich Kinder aufhalten, erh\u00f6hte Sorgfaltspflichten. Ein Missachten dieser Aufbewahrungspflichten wird gem\u00e4ss Artikel\u00a034 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0e des Waffengesetzes strafrechtlich sanktioniert. Auch die Milit\u00e4rgesetzgebung verlangt die sichere Aufbewahrung der Ordonnanzwaffe. Ein Missachten dieser Pflichten oder ein Missbrauch kann zur Abnahme der Ordonnanzwaffe f\u00fchren.</p><p>Insgesamt \u00fcberwiegen somit derzeit die Nachteile, die gegen die Einf\u00fchrung von Waffensicherungssystemen sprechen, gegen\u00fcber den Vorteilen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1250640000000)\/","SubmittedBy":"Fraktion BD","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1298937600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1690539464637)\/","SubmissionDate":"\/Date(1244592000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4809,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}