{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093577,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093577,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093577,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093577,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093577,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093577,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093577,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093577,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093577,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093577,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093577,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093577,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093577,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093577,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093577,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093577,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093577,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093577,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3577","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Anpassung des Arbeitslosengesetzes und Einleitung eines Krankenkassen-Pr\u00e4mienstopps. Sofortmassnahmen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Wirtschaftskrise entwickelt sich deutlich negativ, und man kann davon ausgehen, dass sie noch l\u00e4nger andauern wird. Zur Bew\u00e4ltigung der sozialen Folgen und des Kaufkraftverlustes sind gezielte staatliche Interventionen notwendig, deshalb wird der Bundesrat mit Folgendem beauftragt:</p><p>Das Arbeitslosengesetz bedarf einer raschen Anpassung, indem w\u00e4hrend der Rezession wieder 520 Taggelder an alle Erwerbslosen ausbezahlt werden sollen (Stand vor der Avig-Revision von 2003). Der Solidarit\u00e4tsbeitrag soll auf das gesamte nichtversicherte Einkommen ab 126 000 Franken erhoben und nicht auf ein H\u00f6chsteinkommen limitiert werden.</p><p>Die Krankenkassenpr\u00e4mien sollen f\u00fcr die Versicherten f\u00fcr die n\u00e4chsten zwei Jahre sofort auf dem Stand vom 1. Januar 2009 eingefroren werden. Pr\u00e4mienerh\u00f6hungen sind durch Bundesgelder zu tragen.</p>","ReasonText":"<p>Die aktuelle Wirtschaftskrise ist die Folge einer jahrzehntelangen Liberalisierungs- und Deregulierungspolitik ohne flankierende soziale und \u00f6kologische Massnahmen. Sie hat bereits zu einer Erh\u00f6hung der Armut und der Erwerbslosigkeit gef\u00fchrt. F\u00fcr 2010 rechnet man mit mehr als 200 000 Arbeitslosen (Aussage von Bundesr\u00e4tin Leuthard am 7. Juni 2009, Radio DRS). Die Arbeitssuche wird noch zeitintensiver, vor allem f\u00fcr Erwerbslose mit niedrigen beruflichen Qualifikationen, gesundheitlichen Einschr\u00e4nkungen oder einem Migrationshintergrund. 400 Tage Arbeitslosentaggeld reichen zur beruflichen Reintegration oft nicht. Die Bezugsdauer ist deshalb f\u00fcr alle Anspruchsberechtigten wieder auf 520 Tage zu erh\u00f6hen. Eine ausreichende Finanzierung der Arbeitslosenkasse muss dadurch sichergestellt werden, dass die Beitr\u00e4ge auf das gesamte Einkommen erhoben werden. Es kann nicht sein, dass Gutverdienende ihrer Solidarit\u00e4tspflicht enthoben sind. </p><p>Der st\u00e4rkste Kaufkraftverlust von rund 3 Milliarden Franken wird sich durch die geplante massive Erh\u00f6hung der Krankenkassenpr\u00e4mien ergeben, die direkt durch die Bev\u00f6lkerung bzw. die Versicherten getragen werden muss. Die vom Bundesrat beabsichtigte zus\u00e4tzliche Pr\u00e4mienverbilligung von 200 Millionen Franken ist v\u00f6llig ungen\u00fcgend. Es braucht einen zweij\u00e4hrigen Pr\u00e4mienstopp, der das Haushaltbudget der Bev\u00f6lkerung in der Krise direkt entlastet. Zudem gibt dies Zeit, sinnvollere L\u00f6sungen als exorbitante Pr\u00e4mienerh\u00f6hungen als Antwort auf die Kostensteigerung im Gesundheitswesen zu erarbeiten. Die steigenden Pr\u00e4mien sollen w\u00e4hrend dieser Dauer von der \u00f6ffentlichen Hand finanziert werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat beobachtet die Lage auf dem Arbeitsmarkt intensiv und ist bestrebt, negativen Entwicklungen entgegenzuwirken. Die Versicherten haben Anspruch auf 400 Taggelder und k\u00f6nnen an arbeitsmarktlichen Massnahmen teilnehmen, die ihre Vermittelbarkeit verbessern. Seit Einreichung der vorliegenden Motion hat der Bundesrat die dritte Stufe konjunktureller Stabilisierungsmassnahmen mit Fokus auf die Bek\u00e4mpfung der steigenden Arbeitslosigkeit beschlossen. Die Versicherten sollen befristet in Stellennetzen f\u00fcr Eins\u00e4tze in nichtprofitorientierten Organisationen sowie f\u00fcr Sonderaufgaben in den Bereichen Natur, Pflege, Tourismus und Jugend angestellt werden. Sie bleiben damit vorteilhaft im ersten Arbeitsmarkt und k\u00f6nnen so die Dauer des Taggeldbezugs verl\u00e4ngern bzw. ihre Aussteuerung vermeiden.</p><p>Von erh\u00f6hter Arbeitslosigkeit betroffene Kantone k\u00f6nnen gem\u00e4ss Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig; SR 837.0) beim Bundesrat ein Gesuch um Erh\u00f6hung der Bezugsdauer auf 520 Taggelder stellen. Die bestehenden Regelungen zusammen mit der dritten Stufe der Stabilisierungsmassnahmen sollen die Reintegration der Versicherten erleichtern und ihre Aussteuerung verhindern.</p><p>Der Bundesrat ist nach geltendem Recht verpflichtet, bei einem gewissen Schuldenstand des Ausgleichsfonds einen Solidarit\u00e4tsbeitrag von einem Prozent auf den Lohnanteilen zwischen dem H\u00f6chstbetrag des versicherten Verdienstes und dessen Zweieinhalbfachen (126 000 bis 315 000 Franken) zu erheben. Bei der laufenden Avig-Revision ist diese Massnahme zwecks Schuldenabbaus ebenfalls vorgesehen. Eine Ausdehnung des Solidarit\u00e4tsbeitrags auf den Verdienstanteil \u00fcber 315 000 Franken w\u00fcrde \"lediglich\" zus\u00e4tzliche 40 Millionen Franken einbringen. Die Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes rechnet im Jahr 2010 mit einem Bestand von 217 000 Arbeitslosen (Arbeitslosenquote von 5,5 Prozent). Aufgrund dieser Zahlen w\u00fcrde eine Verl\u00e4ngerung der Bezugsdauer auf 520 Taggelder zus\u00e4tzliche Kosten in der Gr\u00f6ssenordnung von 320 Millionen Franken verursachen. Eine ausreichende Finanzierung k\u00f6nnte durch den erw\u00e4hnten Vorschlag nicht ann\u00e4hernd sichergestellt werden.</p><p>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung wird nach dem Ausgabenumlageverfahren finanziert. Daher m\u00fcssen die geschuldeten Leistungen stets mit den entsprechenden Pr\u00e4mieneinnahmen gedeckt werden k\u00f6nnen. Sind die Einnahmen geringer als die anfallenden Kosten, werden die Reserven abgebaut. Bei zu tiefen Reserven ist die Existenz der Krankenkasse gef\u00e4hrdet. Zudem w\u00fcrde durch das Einfrieren der Pr\u00e4mien das Problem der Pr\u00e4mienerh\u00f6hungen nicht gel\u00f6st, sondern nur auf die n\u00e4chsten Jahre hinausgeschoben, und die Pr\u00e4mienerh\u00f6hungen w\u00fcrden in den n\u00e4chsten Jahren umso gr\u00f6sser.</p><p>Die vorgeschlagene Finanzierung der Pr\u00e4mienerh\u00f6hungen durch Bundesgelder entspricht nicht dem Selbsttragungsgrundsatz in der Krankenversicherung und w\u00fcrde bei den Versicherern zu falschen Anreizen f\u00fchren. Der Bund leistet seinen Beitrag an die Kosten der Krankenversicherung im Rahmen eines Beitrags zur Pr\u00e4mienverbilligung an die Kantone. Am 29. Mai 2009 hat der Bundesrat die Botschaft zu den dringlichen Massnahmen in der Krankenversicherung verabschiedet. Darin sieht er neben der ordentlichen Erh\u00f6hung der Bundesbeitr\u00e4ge zur Pr\u00e4mienverbilligung einen ausserordentlichen Beitrag von 200 Millionen Franken f\u00fcr das Jahr 2010 vor. Eine weiterf\u00fchrende Finanzierung der Krankenversicherung ist nicht gerechtfertigt, unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig und angesichts der Finanzlage des Bundes nicht vertretbar.</p><p>Der Bundesrat erachtet daher das Einfrieren der Pr\u00e4mien unter gleichzeitiger \u00dcbernahme der Pr\u00e4mienerh\u00f6hungen durch Bundesgelder nicht als sachgerecht.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1250640000000)\/","SubmittedBy":"Gr\u00fcne Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1253033653940)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1779231959203)\/","SubmissionDate":"\/Date(1244592000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4809,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Gesundheit"}}