{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093578,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093578,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093578,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093578,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093578,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093578,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093578,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093578,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093578,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093578,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093578,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093578,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093578,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093578,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093578,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093578,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093578,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093578,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3578","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Familienzulagen f\u00fcr alle Kinder mit Rechtsanspruch","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung eine Gesetzes\u00e4nderung zu unterbreiten, welche die Ausrichtung von Familienzulagen an die Person zul\u00e4sst, bei der das Kind \u00fcberwiegend lebt, das zum Anspruch auf Familienzulagen berechtigt.</p>","ReasonText":"<p>Das am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Familienzulagengesetz (FamZG) hat sich sehr bald als problematisch erwiesen, wenn bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern der Elternteil mit dem Sorgerecht - meistens die Mutter - keine Erwerbst\u00e4tigkeit aus\u00fcbt.</p><p>Nach Artikel\u00a07 FamZG steht der Anspruch auf Familienzulagen f\u00fcr das Kind zuerst dem Elternteil zu, der erwerbst\u00e4tig ist. F\u00fcr zusammenlebende Eltern bietet diese Bestimmung keine Probleme. Schwieriger wird die Sache aber im Falle einer Trennung oder Scheidung, und zwar ganz besonders in wirtschaftlich schwierigen Umst\u00e4nden: bei Erwerbslosigkeit, bei Abh\u00e4ngigkeit von der Arbeitslosenversicherung, der Invalidenversicherung oder der Sozialhilfe. Es muss nur noch ein angespanntes Verh\u00e4ltnis zwischen den getrennten oder geschiedenen Eltern hinzukommen - was leider nur allzu oft der Fall ist - und die Weigerung des erwerbst\u00e4tigen Elternteils, die Familienzulage zu beanspruchen oder an den andern Elternteil weiterzugeben, und schon droht das Kind genau in der Zeit in materielle Unsicherheit abzugleiten, in der es Stabilit\u00e4t und Unterst\u00fctzung am meisten n\u00f6tig hat.</p><p>Es erscheint deshalb viel vern\u00fcnftiger, die Familienzulage direkt dem Elternteil auszurichten, bei dem das Kind \u00fcberwiegend lebt. Nur so wird gew\u00e4hrleistet, dass die Zulagen tats\u00e4chlich dem Unterhalt des Kindes dienen und nicht ungerechtfertigt ausbezahlt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Bundesgesetz \u00fcber die Familienzulagen (FamZG) hat eine klare, gesamtschweizerische Regelung der Anspruchskonkurrenz gebracht. Artikel\u00a07 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0a FamZG statuiert den Vorrang der erwerbst\u00e4tigen Person. Diese Regelung kn\u00fcpft u. a. an den Finanzierungsmodus an, wonach die Familienzulagen an Arbeitnehmer \u00fcber Arbeitgeberbeitr\u00e4ge an die Familienausgleichskassen finanziert werden. Es gilt nun, mit dieser Regelung Erfahrungen zu sammeln, diese zu evaluieren und erst gest\u00fctzt hierauf eine allf\u00e4llige \u00c4nderung in Betracht zu ziehen.</p><p>Die Motion strebt eine solche \u00c4nderung an. In F\u00e4llen getrennter und geschiedener Eltern soll der Vorrang der Person mit der Obhut statuiert werden, auch wenn diese nicht erwerbst\u00e4tig ist. Diese L\u00f6sung galt vor Inkrafttreten des FamZG im Kanton Genf. Da die Kosten der Familienzulagen an Nichterwerbst\u00e4tige zur Hauptsache durch die Kantone getragen werden, w\u00fcrde die vorgeschlagene \u00c4nderung zu Mehrkosten f\u00fcr die Kantone f\u00fchren. </p><p>Die vorgeschlagene \u00c4nderung rechtfertigt sich aber auch in sachlicher Hinsicht nicht. Der in der Motion angesprochene Fall, in welchem sich der erwerbst\u00e4tige Elternteil weigert, einen Antrag auf Familienzulagen zu stellen, f\u00fchrt nach den geltenden Bestimmungen zu keinen Problemen. Der andere Elternteil (oder das vollj\u00e4hrige Kind) kann anstelle desjenigen Elternteils, welcher seinen Anspruch nicht geltend macht, den Antrag auf Familienzulagen stellen. Nach der Rechtsprechung kann Antrag stellen, wer beschwerdeberechtigt ist. Die Wegleitung zum Bundesgesetz \u00fcber die Familienzulagen wurde im Rahmen der letzten Aktualisierung vom 17. Juni 2009 explizit um einen entsprechenden Passus erg\u00e4nzt (Randziffer 801a), um diese Sachlage f\u00fcr die Vollzugsstellen klarzustellen. F\u00e4lle, in denen der Anspruchsberechtigte die Zulagen nicht weiterleitet, sind ebenfalls geregelt: Nach Artikel\u00a09 Absatz\u00a01 FamZG kann bei der zust\u00e4ndigen Familienausgleichskasse ein entsprechendes, begr\u00fcndetes Gesuch um Drittauszahlung gestellt werden. Damit sollten die aufgef\u00fchrten F\u00e4lle zu keinen Problemen mehr f\u00fchren.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1251244800000)\/","SubmittedBy":"Maury Pasquier Liliane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1253181011297)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690516192080)\/","SubmissionDate":"\/Date(1244592000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4809,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}