{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093581,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093581,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093581,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093581,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093581,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093581,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093581,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093581,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093581,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093581,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093581,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093581,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093581,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093581,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093581,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093581,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093581,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093581,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3581","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Konversion als Asylgrund insbesondere bei Zweitgesuchen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Wie sichert der Bundesrat auch bei Wiedererw\u00e4gungsverfahren, dass im Fall einer geltend gemachten religi\u00f6sen Konversion fr\u00fcherer Muslime eine notwendige fachkundige Anh\u00f6rung durchgef\u00fchrt wird?</p><p>2. Wie stellt er sicher, dass die notwendige Sachkunde sowohl bez\u00fcglich Konversionsvorgang als auch bez\u00fcglich Islam und neu gew\u00e4hlter Religion in die Abkl\u00e4rung des Sachverhalts wie auch in die Entscheidfindung einfliesst?</p><p>3. Ist er bereit, eine Kommission von Fachleuten (Pfarrpersonen, Religionswissenschafter und -psychologen) zu schaffen, welche Asylsuchende mit Konversion als Asylgrund pers\u00f6nlich anh\u00f6rt und deren Beurteilung in den Entscheid des Bundesamtes f\u00fcr Migration (BFM) einfliesst?</p><p>4. Teilt er die Ansicht, dass bei Asylentscheiden h\u00f6chste Rechtsg\u00fcter auf dem Spiel stehen und dass deshalb - auch zur Vermeidung von ungewollten Sonderpraktiken im Asylbereich - gegen oberinstanzliche Asylentscheide die Anrufung des Bundesgerichts zur \u00dcberpr\u00fcfung der Rechtm\u00e4ssigkeit zul\u00e4ssig sein muss?</p><p>5. Mit welchen Sicherheiten lassen die Asylbeh\u00f6rden Konvertiten nach Afghanistan ausschaffen, nachdem dort die islamistische Religionspolizei reinstalliert wurde, jegliche fremdreligi\u00f6se Aktivit\u00e4t geradezu paranoid verfolgt wird und die Todesstrafe f\u00fcr Konvertiten - in krassester Verletzung ratifizierter Menschenrechtsvertr\u00e4ge - durchgesetzt werden kann?</p>","ReasonText":"<p>Viele Asylsuchende kommen aus muslimischen L\u00e4ndern, in denen Konvertiten mit der Todesstrafe rechnen m\u00fcssen. Etliche von ihnen erleben w\u00e4hrend ihrem Aufenthalt in der Schweiz zum ersten Mal eine gleichwertige Darstellung anderer Religionen, manche entscheiden sich aufgrund dieser f\u00fcr sie neuen Religionsfreiheit zu einer Konversion. Nach einem negativ beurteilten Erstgesuch ver\u00e4ndert sich damit ihre Ausgangslage entscheidend. Eine gr\u00fcndliche und faire Abkl\u00e4rung ist deshalb unerl\u00e4sslich bei Erst- oder Zweitgesuchen mit Konversion als Asylgrund.</p><p>Die Pr\u00fcfung der Nachhaltigkeit, Tiefe und Motivation sowie Unumkehrbarkeit einer Konversion ist ausgesprochen anspruchsvoll. Heute befindet dar\u00fcber oft nur der zust\u00e4ndige Sachbearbeiter. Zudem ist im Entwurf zum neuen Asylgesetz vorgesehen, dass Zweitgesuche neu nur noch schriftlich eingereicht werden d\u00fcrfen, was die Aufgabe zus\u00e4tzlich erschwert.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Bundesamt f\u00fcr Migration (BFM) pr\u00fcft jeweils von Amtes wegen, ob eine erneute Gesuchseingabe nach abgeschlossenem Asylverfahren ein weiteres Asylgesuch oder ein Wiedererw\u00e4gungsgesuch darstellt. In beiden F\u00e4llen ist das Bundesamt verpflichtet, den rechtserheblichen Sachverhalt gem\u00e4ss den geltenden Gesetzesbestimmungen abzukl\u00e4ren. Wer bei einem Wiedererw\u00e4gungsgesuch eine Verfolgung glaubhaft machen kann, wird den n\u00f6tigen Schutz erhalten. Dies gilt auch f\u00fcr Personen, die eine Verfolgung aufgrund einer Konversion zu bef\u00fcrchten haben.</p><p>2. Wird in einem Asylverfahren (dies gilt auch f\u00fcr Zweitgesuche beziehungsweise Wiedererw\u00e4gungsgesuche) ein Religionswechsel geltend gemacht, so pr\u00fcft das BFM in jedem Einzelfall die Glaubw\u00fcrdigkeit dieser Aussage. Ist die Konversion belegt oder zumindest glaubhaft gemacht (Art. 7 Asylgesetz), ist in einem weiteren Schritt zu beurteilen, ob die betroffene Person deshalb im Heimat- oder Herkunftsland mit ernsthaften Nachteilen im Sinne von Artikel\u00a03 des Asylgesetzes rechnen muss. Die Entscheiderinnen und Entscheider des Bundesamtes verf\u00fcgen \u00fcber hohe berufliche Qualifikationen, haben ein breites Hintergrundwissen zur kulturellen, religi\u00f6sen, politischen und sozialen Lage in den Herkunftsl\u00e4ndern, werden speziell f\u00fcr ihre Aufgabe ausgebildet und haben zu allen relevanten Informationen Zugang. </p><p>3. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort zur Interpellation Donz\u00e9 08.3255 ausgef\u00fchrt hat, k\u00f6nnten spezielle Verfahren f\u00fcr Personen, die eine Konversion zum Christentum geltend machen, von anderen Glaubensangeh\u00f6rigen oder Atheisten als diskriminierend empfunden werden. Gem\u00e4ss den allgemeinen Regeln des Verwaltungsverfahrens stellt das BFM den Sachverhalt von Amtes wegen fest und bedient sich der n\u00f6tigen Beweismittel. Es greift insbesondere auf Ausk\u00fcnfte von Dritten oder auf Gutachten zur\u00fcck. Die Mitarbeitenden des Bundesamtes werden zudem - wie bereits ausgef\u00fchrt - f\u00fcr die Beurteilung der Gesuche entsprechend geschult, gegebenenfalls unter Beizug von Experten. Das BFM ist deshalb in der Lage, auch komplexe Fragestellungen sorgf\u00e4ltig zu beurteilen und kompetente Entscheide zu treffen. Die Notwendigkeit f\u00fcr die Schaffung einer besonderen Kommission besteht damit nicht. </p><p>4. Gegen Verf\u00fcgungen des BFM k\u00f6nnen betroffene Personen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einreichen (Art. 105 des Asylgesetzes). Das am 1. Januar 2007 in Kraft getretene Bundesgesetz \u00fcber das Bundesgericht (BGG) sieht vor, dass eine Beschwerde an das Bundesgericht bei Verf\u00fcgungen \u00fcber die Gew\u00e4hrung oder Verweigerung des Asyls ausgeschlossen ist (Art. 83 Bst. d BGG). Diese Ausnahmebestimmung fand sich bereits im fr\u00fcheren Bundesgesetz \u00fcber die Organisation der Bundesrechtspflege. Mit der Verabschiedung des BGG hat das Parlament diese Regelung in j\u00fcngster Zeit best\u00e4tigt. </p><p>Durch die Einf\u00fchrung einer zweiten Beschwerdeinstanz w\u00fcrde die durchschnittliche Verfahrensdauer bis zum rechtskr\u00e4ftigen Entscheid deutlich verl\u00e4ngert, was dem Ziel, Asylverfahren rasch durchzuf\u00fchren, entgegenstehen w\u00fcrde. </p><p>Zudem w\u00e4re damit zu rechnen, dass viele Gesuchsteller auch in aussichtslosen F\u00e4llen zus\u00e4tzlich noch Beschwerde beim Bundesgericht f\u00fchren w\u00fcrden, da den Beschwerden gegen die Wegweisung regelm\u00e4ssig die aufschiebende Wirkung gew\u00e4hrt werden m\u00fcsste. Dies w\u00fcrde die Gesch\u00e4ftslast beim Bundesgericht zus\u00e4tzlich erh\u00f6hen. Auch das Parlament hat sich bereits mit dieser Frage befasst und ist aus denselben Gr\u00fcnden einer entsprechenden Petition nicht gefolgt (vgl. 08.2018, Petition Rechtsberatungsstelle f\u00fcr Asylsuchende St. Gallen/Appenzell, \"F\u00fcr eine zweite Beschwerdeinstanz im Asylverfahren\", Bericht der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des St\u00e4nderates vom 26. August 2008).</p><p>5. K\u00f6nnen Asylsuchende aus Afghanistan glaubhaft machen, dass sie zum Christentum konvertiert und deshalb gef\u00e4hrdet sind, wird ihnen die Fl\u00fcchtlingseigenschaft zuerkannt, und es wird ihnen in der Schweiz Schutz gew\u00e4hrt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1250640000000)\/","SubmittedBy":"Donz\u00e9 Walter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1253889268307)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1690537790050)\/","SubmissionDate":"\/Date(1244592000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4809,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration|Kultur"}}