{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093585,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093585,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093585,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093585,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093585,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093585,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093585,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093585,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093585,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093585,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093585,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093585,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093585,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093585,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093585,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093585,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093585,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093585,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3585","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Gef\u00e4hrdung des Forschungsplatzes Schweiz f\u00fcr Pflanzenbiotechnologie mit Freisetzungsversuchen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 59 (NFP 59) gemachten Erfahrungen mit Freilandversuchen geben erstmals die M\u00f6glichkeit, die Kompetitivit\u00e4t des Forschungsplatzes Schweiz mit anderen L\u00e4ndern (z. B. USA) zu messen. Der Vergleich eines Feldtestes mit gentechnisch ver\u00e4ndertem Weizen zeigt, dass f\u00fcr den gleichen Versuch in den USA drei Seiten Antragsformular gen\u00fcgten, w\u00e4hrend dieser analoge Versuch in der Schweiz neben dem Antragsformular von mehreren Hundert Seiten bereits auf \u00fcber 2000 Seiten in einem Rechtsverfahren beschrieben ist. Dies hatte Auswirkungen auf die Bearbeitungszeit, welche in den USA sechs Wochen beanspruchte und in der Schweiz drei Monate, wobei mit dem Rechtsverfahren in Pully noch eineinhalb Jahre dazukamen. Ganz zu schweigen von den Sicherheitsauflagen, welche in den USA in einem Abstand von 30 Metern zum n\u00e4chstgelegenen Weizenfeld bestanden und in der Schweiz in einer grossen Anzahl von Sicherheitsmassnahmen, welche nur dank der finanziellen Unterst\u00fctzung des NFP 59 bezahlbar waren. Diesen Aufwand k\u00f6nnte sich beispielsweise ein kleineres privates Forschungsunternehmen nie leisten.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er weiterhin bereit, die Forschung im Bereich der Pflanzenbiotechnologie zu unterst\u00fctzen, auch mit den dazugeh\u00f6rigen Freilandversuchen?</p><p>2. Was gedenkt er zu tun, damit die Schweiz in diesem Forschungssektor wieder kompetitiv wird?</p><p>3. Ist er der Meinung, dass die Forschung an gentechnisch ver\u00e4nderten Pflanzen (insbesondere mit Freisetzungsversuchen) in der Schweiz durch die grunds\u00e4tzlich negative Stimmung, welche aus dem Moratorium entsteht, behindert wird?</p><p>4. Sieht er eine Gefahr, dass unter solch negativen Vorzeichen keine neuen Freisetzungsversuche mehr beantragt werden k\u00f6nnten, wenn das NFP 59 beendet ist, und die Schweiz damit ihre Kompetenzen in diesem Bereich verliert?</p><p>5. Ist er der Meinung, dass durch die anstehende Revision des Gentechnikgesetzes Missst\u00e4nde, die diese Forschungsm\u00f6glichkeiten verhindern, behoben werden sollten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In der Schweiz steht die Bev\u00f6lkerung dem Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft kritisch gegen\u00fcber. Die hiesige Situation ist mit derjenigen in der EU vergleichbar, unterscheidet sich jedoch grundlegend gegen\u00fcber derjenigen in den USA, wo gentechnisch ver\u00e4nderte Pflanzen zur Verwendung als Futter- und Lebensmittel in der Gesellschaft weniger kontrovers diskutiert werden. Die kritische Grundhaltung in Bev\u00f6lkerung und Parlament hat sich in der Schweiz - wie in ganz Europa - in der Gesetzgebung in Form von im Vergleich mit den USA strengeren Anforderungen an den Umgang mit gentechnisch ver\u00e4nderten Organismen (GVO) niedergeschlagen.</p><p>1. Der Bundesrat ist bereit, die Forschung im Bereich der Pflanzenbiotechnologie einschliesslich der Durchf\u00fchrung von Freisetzungsversuchen mit GVO im Rahmen der bestehenden M\u00f6glichkeiten und verf\u00fcgbaren Mittel durch die daf\u00fcr zust\u00e4ndigen Institutionen auch k\u00fcnftig zu unterst\u00fctzen.</p><p>2. Der Bundesrat hat im Dezember 2005 die Lancierung des Nationalen Forschungsprogramms 59 (NFP 59), \"Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch ver\u00e4nderter Pflanzen\", beschlossen und daf\u00fcr mehr als 12 Millionen Franken zur Verf\u00fcgung gestellt. Auch ausserhalb dieses NFP 59 sind Freisetzungsversuche grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich, und Gesuche zur Finanzierung k\u00f6nnen jederzeit bei den geeigneten Instanzen eingereicht werden. Ebenso k\u00f6nnen Gesuche um Bewilligungen f\u00fcr Freisetzungsversuche jederzeit beim Bafu eingereicht werden. Zudem schl\u00e4gt der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Amacker 08.3451, \"Zerst\u00f6rte Feldversuche. Wie weiter?\", vor, zu pr\u00fcfen, ob zur F\u00f6rderung einer unabh\u00e4ngigen Biosicherheitsforschung in der Schweiz k\u00fcnftig f\u00fcr entsprechende Forschungsprojekte mit Freisetzungsversuchen sichere Standorte (\"Safe Sites\") eingerichtet werden sollten. Im Hinblick auf die Erarbeitung der n\u00e4chsten BFI-Botschaften der Jahre 2012 bis 2016 werden diesbez\u00fcgliche Fragen abgekl\u00e4rt werden.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass gerade im Vergleich mit den USA der Aufwand f\u00fcr Freisetzungsversuche in der Schweiz hoch ist, was dazu beitragen kann, dass gewisse Forschungst\u00e4tigkeiten in die USA verlagert werden. Hierbei ist jedoch zu ber\u00fccksichtigen, dass das Freisetzen von GVO in die Umwelt in Europa von der Gesellschaft nur unter begleitenden Sicherheitsmassnahmen akzeptiert wird.</p><p>3. Das geltende Moratorium ist das Ergebnis der Abstimmung vom 27. November 2005 \u00fcber die Volksinitiative \"f\u00fcr Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft\". Die kritische Haltung der Bev\u00f6lkerung gegen\u00fcber der Gentechnik in der Landwirtschaft ist die Ursache des heutigen Moratoriums, nicht dessen Folge. Die Forschung ist vom Moratorium ausgenommen.</p><p>4. Der Aufwand f\u00fcr Freisetzungsversuche ist gross, und die M\u00f6glichkeit besteht, dass deshalb in der Schweiz weiterhin nur wenige solcher Versuche durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Die hohen Sicherheitskosten sind indessen nicht in erster Linie eine Folge der gesetzlichen Anforderungen an die biologische Sicherheit (Gentechnikgesetz, SR 814.91; Art. 19 und 38 der Freisetzungsverordnung, FrSV, SR 814.911), sondern resultieren daraus, dass zur Vermeidung von unrechtm\u00e4ssigen Eingriffen in die Versuchsfelder (Vandalismus) kostspielige Sicherheitsmassnahmen ergriffen werden m\u00fcssen.</p><p>5. Die biologische Sicherheit ist nach Ansicht des Bundesrates durch das Gentechnikgesetz in angemessener Weise geregelt. Das Vandalismusproblem kann nicht durch \u00c4nderungen im Gentechnikgesetz gel\u00f6st oder verringert werden. Immerhin w\u00fcrde mit der vorgeschlagenen Revision des Gentechnikgesetzes das Verfahren im Sinne der Prozess\u00f6konomie rationalisiert, indem neu nicht nur auf Verordnungsstufe (Art. 36 Abs. 3 FrSV), sondern auch auf Gesetzesstufe (Gentechnikgesetz) festgelegt wird, dass Beschwerden gegen Gesuchsentscheide ohne vorg\u00e4ngige Beteiligung am Einspracheverfahren unzul\u00e4ssig sind (vgl. Art. 12a der vom Bundesrat am 1. Juli 2009 an das Parlament verabschiedeten Gentechnikgesetz-Teilrevisionsvorlage). Im \u00dcbrigen liegt das Recht von besonders Betroffenen auf Einsprache bzw. Beschwerde im allgemeinen Verwaltungs- und Verfahrensrecht und nicht im Gentechnikgesetz begr\u00fcndet; mit allf\u00e4lligen Verz\u00f6gerungen durch Einsprache- und Beschwerdeverfahren muss in einem Rechtsstaat gerechnet werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1250640000000)\/","SubmittedBy":"Leumann Helen","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1252886400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690490719447)\/","SubmissionDate":"\/Date(1244592000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4809,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft"}}