{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093617,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093617,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093617,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093617,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093617,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093617,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093617,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093617,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093617,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093617,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093617,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093617,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093617,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093617,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093617,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093617,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093617,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093617,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3617","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Beschleunigte Erschliessung mit Glasfaseranschl\u00fcssen mittels regionaler Ausschreibungsverfahren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Finanzplanung, allenfalls auch im Zusammenhang mit einem dritten Konjunkturpaket, die n\u00f6tigen Vorkehrungen zu treffen, um mittels regionaler Ausschreibungsverfahren die Erschliessung aller Landesteile mit Glasfaseranschl\u00fcssen zu beschleunigen.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss Ausf\u00fchrungen der Swisscom kostet die Erschliessung l\u00e4ndlicher Regionen mit Glasfaseranschl\u00fcssen rund drei- bis f\u00fcnfmal mehr als in st\u00e4dtischen Regionen. Die Swisscom und andere Anbieter werden sich deshalb zuerst auf die M\u00e4rkte in den urbanen Zentren konzentrieren. Die l\u00e4ndlichen R\u00e4ume werden - wiederum gem\u00e4ss Aussagen der Swisscom - erst in rund 15 Jahren weitestgehend mit Glasfaseranschl\u00fcssen versorgt sein. Diese sehr grosse zeitliche Verz\u00f6gerung f\u00fchrt zu erheblichen volks- und betriebswirtschaftlichen Wettbewerbsnachteilen f\u00fcr die Unternehmungen, vor allem f\u00fcr die KMU, Tourismusdestinationen und Haushalte in den betroffenen Regionen. Ein neuer digitaler Graben droht sich zu \u00f6ffnen, welcher f\u00fcr die nationale Koh\u00e4sion abtr\u00e4glich ist. Zudem besteht die Gefahr, dass sich sehr unterschiedliche Preisstrukturen herausbilden, welche ebenfalls die l\u00e4ndlichen Gebiete benachteiligen.</p><p>Um den Ausbau des Glasfasernetzes (roll-out) zu beschleunigen und die erw\u00e4hnten Wettbewerbsnachteile zwischen urbanen und l\u00e4ndlichen R\u00e4umen zu vermindern, wird die Durchf\u00fchrung von regionalen Ausschreibungsverfahren vorgeschlagen. In Regionen, in denen absehbar ist, dass die Erschliessung mit Glasfaseranschl\u00fcssen nur mit einer erheblichen zeitlichen Verz\u00f6gerung und sehr hohen Kosten erfolgt, sollen Bund und Kantone gemeinsam die Glasfasererschliessung regional ausschreiben k\u00f6nnen. Die entsprechenden Regionen werden durch Bund und Kantone gemeinsam bezeichnet. Die Ausschreibung soll im Sinne eines Offertenverfahrens erfolgen, sodass sich verschiedene Anbieter bewerben k\u00f6nnen. Bund und Kantone k\u00f6nnen als Besteller gemeinsam der regionalen Tr\u00e4gerschaft die gegen\u00fcber einer Erschliessung im urbanen Raum h\u00f6heren Kosten abgelten. Die Abgeltung erfolgt in Form r\u00fcckzahlbarer Darlehen. Die Darlehensdauer sollte sich dabei nach der Abschreibungsdauer der Glasfaserinfrastrukturen richten.</p><p>Mit dem beschleunigten Ausbau des Glasfasernetzes k\u00f6nnen Bund und Kantone einen Beitrag zur Verbesserung der konjunkturellen Lage und zur Steigerung der volkswirtschaftlichen Wettbewerbsf\u00e4higkeit verschiedener Regionen der Schweiz leisten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Verf\u00fcgbarkeit von Breitbandanschl\u00fcssen mit hohen Datenraten ist f\u00fcr die Zukunft und Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Schweiz sowie aus regionalpolitischer Sicht von grosser Bedeutung. In diesem Rahmen gewinnt auch die Aufr\u00fcstung der Hausanschl\u00fcsse mit Glasfaser an Relevanz.</p><p>Das Fernmeldegesetz vom 30. April 1997 (FMG; SR 784.10) bezweckt, dass der Bev\u00f6lkerung und der Wirtschaft vielf\u00e4ltige, preiswerte, qualitativ hochstehende sowie national und international konkurrenzf\u00e4hige Fernmeldedienste angeboten werden. Der Gesetzgeber hat einen rechtlichen Rahmen geschaffen, welcher auf der einen Seite einen wirksamen Wettbewerb beim Erbringen von Fernmeldediensten erm\u00f6glichen soll. Auf der anderen Seite verpflichtet das Gesetz den Bundesrat in Artikel\u00a016 Absatz\u00a03 FMG, gewisse Dienste zu definieren, die im Rahmen der Grundversorgung f\u00fcr alle Bev\u00f6lkerungskreise in allen Landesteilen zu gew\u00e4hrleisten sind; dazu geh\u00f6rt heute auch das in Artikel\u00a016 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0c der Verordnung vom 9. M\u00e4rz 2007 \u00fcber Fernmeldedienste (SR 784.101.1) festgehaltene Breitband-Mindestangebot von 600/100 kbit/s. Glasfaseranschl\u00fcsse erm\u00f6glichen viel h\u00f6here Daten\u00fcbertragungsgeschwindigkeiten. Angesichts der gegenw\u00e4rtig noch geringen Verbreitung von Glasfaseranschl\u00fcssen und der aktuellen Bed\u00fcrfnisse an Bandbreite w\u00e4re es aber verfr\u00fcht, bereits heute \u00fcber die aktuelle Grundversorgungsverpflichtung hinausgehende staatliche Massnahmen bez\u00fcglich Breitbanderschliessung der Schweiz zu treffen.</p><p>Verschiedene Unternehmen haben in letzter Zeit begonnen, intensiv in Glasfaserinfrastrukturen zu investieren. Aus wirtschaftlicher Sicht ist es nachvollziehbar, dass dies zuerst in urbanen Gegenden geschieht, da die Ausbaukosten dort weniger hoch sind und die potenzielle Nachfrage gr\u00f6sser ist. Dabei sind die Anbieterinnen von Fernmeldediensten in der Gestaltung ihrer Preise grunds\u00e4tzlich frei.</p><p>Sollte sich auf diesem Wege keine Versorgung der ganzen Schweiz mit hinreichenden Bandbreiten zu erschwinglichen Preisen ergeben, kommt das Instrument der Grundversorgung zum Zuge. Dabei hat der Bundesrat zun\u00e4chst die Leistungen zu definieren, welche allen zug\u00e4nglich sein m\u00fcssen, und die entsprechenden H\u00f6chstpreise festzusetzen. Anschliessend werden im Rahmen eines Konzessionierungsverfahrens ein oder mehrere Unternehmen verpflichtet, die entsprechenden Leistungen zu erbringen. Wie hoch in Zukunft die garantierte Bandbreite f\u00fcr alle auszufallen hat und mit welchen technischen Mitteln sie am sinnvollsten zu erbringen ist, kann heute nicht gesagt werden. Es ist durchaus denkbar, dass in Gebieten, die \u00fcber Leitungen nur schwierig zu erschliessen sind, der Einsatz drahtloser Anwendungen sinnvoll ist.</p><p>F\u00fcr Ausschreibungen ausserhalb dieser rechtlich vorgesehenen Grundversorgungsordnung fehlen die gesetzlichen Grundlagen. Zu pr\u00fcfen ist allerdings, inwiefern der heute vorgesehene Grundversorgungsmechanismus und insbesondere die in diesem Rahmen vorgesehenen Finanzierungsmodalit\u00e4ten (Anspruch auf finanzielle Abgeltung nach Art. 19 FMG und Abgabe zur Finanzierung der Grundversorgung nach Art. 38 FMG) f\u00fcr neue Technologien geeignet sind bzw. allenfalls modifiziert werden m\u00fcssen.</p><p>Der Bundesrat ist durch das Postulat der KVF-S 09.3002, \"Evaluation zum Fernmeldemarkt\", beauftragt worden, zuhanden des Parlamentes bis sp\u00e4testens Mitte 2010 einen Bericht zu verfassen, der u. a. auch die Frage der Entwicklung der Glasfaser aus versorgungspolitischer und wettbewerblicher Optik behandeln soll. Der Bundesrat wird in diesem Rahmen die relevanten Fragen thematisieren und L\u00f6sungsoptionen vorlegen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1250640000000)\/","SubmittedBy":"Maissen Theo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1316649600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1690552308210)\/","SubmissionDate":"\/Date(1244678400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4809,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Medien und Kommunikation"}}