{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093621,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093621,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093621,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093621,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093621,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093621,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093621,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093621,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093621,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093621,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093621,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093621,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093621,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093621,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093621,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093621,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093621,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093621,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3621","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Abschaffung der Geldstrafe","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Teilrevision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches (AT StGB) vorzulegen, mit welcher anstelle der Geldstrafen in Anlehnung an Artikel\u00a0106a StGB ein Bussensystem eingef\u00fchrt wird.</p>","ReasonText":"<p>Die mit der letzten Strafrechtsrevision eingef\u00fchrte neue Sanktion in Form einer Geldstrafe hat kaum eine abschreckende Wirkung. Dies ist die Meinung zahlreicher Praktiker aus Justiz und Vollzug. Die Geldstrafe kann bei Straff\u00e4lligen mit geringen finanziellen Mitteln zu einem wirkungslosen Strafmass f\u00fchren; die Funktion der Strafe als Vergeltung f\u00fcr begangenes Unrecht entf\u00e4llt. Da das Gesetz keinen Mindesttagessatz vorsieht, kann das Gericht f\u00fcr mittellose Verurteilte einen Tagessatz von einem Franken bestimmen, was die Geldstrafe klar jeglicher Abschreckungswirkung beraubt. Besonders stossend ist zudem der Umstand, dass in der Schweiz - anders als in Deutschland und Italien - die Geldstrafe bedingt aufgeschoben werden kann, ja der bedingte Strafvollzug in der Regel sogar zwingend zu gew\u00e4hren ist. Ein Rechtsbrecher geht so trotz gerichtlicher Verurteilung straffrei aus.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Am 1. Januar 2007 ist das neue Strafensystem des revidierten Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) in Kraft getreten. Ein zentrales Anliegen der Revision war die Zur\u00fcckdr\u00e4ngung der kurzen Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten durch eine neue Geldstrafe im Tagessatzsystem und die gemeinn\u00fctzige Arbeit.</p><p>Der Motion\u00e4r verlangt, dass die Geldstrafe im Tagessatzsystem, die f\u00fcr Verbrechen und Vergehen vorgesehen ist und bis zu 1 080 000 Franken betragen kann, durch ein Bussensystem ersetzt wird, das sich an der altrechtlichen Busse nach Artikel\u00a0106 des alten StGB (aStGB) orientiert, die f\u00fcr \u00dcbertretungen vorgesehen war und in der Regel h\u00f6chstens 5000 Franken betrug. Dabei ist zu ber\u00fccksichtigen, dass gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0102 aStGB die Zumessungs- und Vollzugsregeln nach den Artikeln 48 und 49 aStGB (welche f\u00fcr die Busse bei Verbrechen und Vergehen vorgesehen waren) auch f\u00fcr \u00dcbertretungsbussen galten.</p><p>Zahlreiche Elemente, die bei der neuen Geldstrafe kritisiert werden, waren bereits bei der altrechtlichen Busse vorhanden. So war auch bei der altrechtlichen Busse kein Minimalbetrag vorgesehen (Art. 48 Ziff. 1 und 106 Abs. 1 aStGB). Weiter musste sie in noch viel ausgepr\u00e4gterem Masse nach den pers\u00f6nlichen und finanziellen Verh\u00e4ltnissen des T\u00e4ters zugemessen werden. F\u00fcr die Verh\u00e4ltnisse des T\u00e4ters waren \"namentlich von Bedeutung sein Einkommen und Verm\u00f6gen, sein Familienstand und seine Familienpflichten, sein Beruf und Erwerb, sein Alter und seine Gesundheit\" (Art. 48 Ziff. 2 Abs. 2 aStGB). Ferner waren einzelne Regelungen der altrechtlichen Busse unbefriedigend. So war f\u00fcr nichtbezahlte Bussen ein Umwandlungssatz von 30 Franken pro Tag und eine Ersatzfreiheitsstrafe von maximal drei Monaten vorgesehen. Dies hatte zur Folge, dass Bussen \u00fcber 2700 Franken nicht ad\u00e4quat in Freiheitsstrafe umgewandelt werden konnten (Art. 49 Ziff. 3 Abs. 3 aStGB). Aus heutiger Sicht unverst\u00e4ndlich war schliesslich die Regelung, wonach das Gericht die Umwandlungsstrafe f\u00fcr nichtbezahlte Bussen ausschliessen konnte, sodass der T\u00e4ter v\u00f6llig straflos blieb (Art. 49 Ziff. 3 Abs. 2 aStGB).</p><p>Unter dem alten Strafgesetzbuch wurden pro Jahr rund 44 000 Freiheitsstrafen zwischen drei Tagen und 18 Monaten bedingt verh\u00e4ngt, wobei die H\u00e4lfte dieser bedingten Strafen mit einer unbedingten Busse verbunden wurde. Das revidierte StGB hat insoweit zu einer Versch\u00e4rfung gef\u00fchrt, als die Gerichte gest\u00fctzt auf Artikel\u00a042 Absatz\u00a04 StGB den gr\u00f6ssten Teil der bedingten Geldstrafen mit einer unbedingten Busse - d. h. mit einer f\u00fcr den T\u00e4ter sp\u00fcrbaren Sanktion - verbinden. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass die bedingte Geldstrafe im Wiederholungsfall im Rahmen einer Gesamtstrafe in eine unbedingte Freiheitsstrafe umgewandelt werden kann. Mit der bedingten Geldstrafe steht die Schweiz nicht alleine da. Namentlich in \u00d6sterreich sind in bestimmten Gerichtsbezirken 70 Prozent aller ausgef\u00e4llten Strafen bedingte Geldstrafen im Tagessatzsystem.</p><p>Das EJPD hat den Mitgliedern der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren im M\u00e4rz 2009 einen Fragebogen zugestellt, in welchem diese nach ihren Erfahrungen mit dem neuen Strafensystem gefragt werden. Die grosse Mehrheit der Befragten h\u00e4lt die pr\u00e4ventive Wirksamkeit unbedingter Geldstrafen f\u00fcr mittelm\u00e4ssig bis gut, jene bedingter Geldstrafen aber f\u00fcr mittelm\u00e4ssig bis schlecht. Ein \u00e4hnliches Bild ergibt sich hinsichtlich der Funktion dieser Strafen als schuldangemessener Tatausgleich. Die grosse Mehrheit der Befragten bef\u00fcrwortet die Wiedereinf\u00fchrung der bedingten kurzen Freiheitsstrafe. Mehrheitlich bef\u00fcrwortet wird auch der Verzicht auf die bedingte Geldstrafe. Die Mehrheit der Befragten ortet schliesslich bei der Berechnung und dem Vollzug der Geldstrafen gr\u00f6ssere bis mittlere Schwierigkeiten.</p><p>Auf der Grundlage der Analyse der kantonalen Stellungnahmen und unter Ber\u00fccksichtigung der neuesten Zahlen der Anzeigen- und Urteilsstatistik wird das EJPD einen Vorentwurf zu jenen Gesetzes\u00e4nderungen erarbeiten, die sich kurzfristig realisieren lassen. Weiter reichende \u00c4nderungen sollen erst aufgrund einer sorgf\u00e4ltigen Evaluation der einzelnen Strafen und einer soliden Faktenbasis gepr\u00fcft und zur Diskussion gestellt werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1250640000000)\/","SubmittedBy":"B\u00fcrgi Hermann","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1257811200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1690505527567)\/","SubmissionDate":"\/Date(1244678400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4809,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}