{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093634,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093634,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093634,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093634,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093634,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093634,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093634,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093634,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093634,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093634,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093634,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093634,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093634,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093634,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093634,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093634,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093634,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093634,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3634","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Avig. Erstausbildung vor beruflicher Eingliederung f\u00fcr Erwachsene","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Artikel\u00a060 und 66a sowie 27 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) sollen dahingehend ge\u00e4ndert werden, dass arbeitslose Erwachsene \u00fcber 25 Jahre, die keine Ausbildung auf der Sekundarstufe II absolviert haben, eine Erstausbildung machen k\u00f6nnen und gleichzeitig Taggelder erhalten. Personen, die eine solche Ausbildung absolvieren, d\u00fcrfen nicht dazu gezwungen werden, einen Arbeitsplatz zu suchen oder vermittlungsf\u00e4hig zu bleiben.</p>","ReasonText":"<p>Eine k\u00fcrzlich durchgef\u00fchrte Studie des B\u00fcros f\u00fcr arbeits- und sozialpolitische Studien (Bass) zeigt, dass der Gesellschaft durch Personen ohne Grundausbildung Kosten von etwa 10 000 Franken pro Jahr und Person entstehen, auch wenn diese erwerbst\u00e4tig sind. Dies \u00e4ussert sich dadurch, dass die Sozialversicherungen stark in Anspruch genommen werden und die Steuereinnahmen sowie die Pr\u00e4mien f\u00fcr die Sozialversicherungen tiefer ausfallen. </p><p>Eine 25-j\u00e4hrige Person ohne Ausbildung, die heute mit gezielter Unterst\u00fctzung eine Berufsausbildung absolvieren und ein EFZ erlangen kann, erm\u00f6glicht es der Gesellschaft, bis zu ihrer Pensionierung Sozialkosten in H\u00f6he von 400 000 Franken zu sparen. Ausserdem w\u00fcrde die betroffene Person durchschnittlich 1500 Franken pro Monat mehr verdienen. F\u00fcr eine 45-j\u00e4hrige Person w\u00fcrden sich die Einsparungen bei den Sozialkosten auf knapp 200 000 Franken belaufen.</p><p>Im Bereich der Arbeitslosenversicherung braucht es einen Paradigmenwechsel: \"Erstausbildung vor beruflicher Eingliederung\". Die Arbeitslosigkeit steigt, und Personen ohne Ausbildung sind davon am st\u00e4rksten bedroht. Deshalb muss die gegenw\u00e4rtige Situation dazu genutzt werden, diesen Personen eine Erstausbildung anzubieten, die als Garant f\u00fcr eine langfristige berufliche Eingliederung gilt. Die Krise muss in eine Chance zur Qualifikation umgewandelt werden. </p><p>Doch die Anforderungen, die daf\u00fcr erf\u00fcllt werden m\u00fcssen, sind in jeder Hinsicht zu restriktiv. Insbesondere die Einkommensbegrenzung auf 3500 Franken (Lehrlingslohn erg\u00e4nzt mit Beitr\u00e4gen aus der Arbeitslosenversicherung bis maximal 3500 Franken) macht es f\u00fcr einen Erwachsenen, der f\u00fcr seine Familie sorgen muss, schwierig, diesen Weg einzuschlagen. </p><p>Die neuen M\u00f6glichkeiten bei der Ausbildung auf der Sekundarstufe II - der Erwerb eines eidgen\u00f6ssischen Berufsattestes nach zweij\u00e4hriger Grundbildung oder eines EFZ \u00fcber den Weg der Validierung von Bildungsleistungen - m\u00fcssen bei Arbeitslosigkeit konsequent ausgesch\u00f6pft werden. Diese v\u00f6llig zumutbare und zeitlich begrenzte Zusatzbelastung hat positive Auswirkungen, da sich so langfristig Einsparungen f\u00fcr alle Sozialversicherungen ergeben.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass sich die fehlende Berufsausbildung erwerbsloser Personen bei deren dauerhafter Eingliederung in den Arbeitsmarkt nachteilig auswirkt. Deshalb wurden die erforderlichen Instrumente im Rahmen der Berufsbildungspolitik in den letzten Jahren erweitert (Br\u00fcckenangebote zur Vorbereitung auf eine berufliche Grundbildung, Coaching, Case Management f\u00fcr schulisch und sozial Benachteiligte). Es geht vor allem darum, Jugendlichen zu einem ersten beruflichen Abschluss zu verhelfen (eidgen\u00f6ssisches F\u00e4higkeitszeugnis, Berufsattest). Erwachsene ohne berufliche Grundbildung haben die M\u00f6glichkeit, einen Abschluss \u00fcber die Validierung von Bildungsleistungen zu erlangen. Die entsprechenden finanziellen Mittel sind im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes bereits eingeplant. </p><p>Subsidi\u00e4r dazu bietet die Arbeitslosenversicherung f\u00fcr Jugendliche im \u00dcbergang von der obligatorischen Schule in die Berufsbildung die Motivationssemester an. Dar\u00fcber hinaus hat der Bundesrat in \u00dcbereinkunft mit dem Parlament und im Rahmen der Arbeitslosenversicherung die Ausbildungsf\u00f6rdermassnahme \"Ausbildungszusch\u00fcsse\" (AZ) eingef\u00fchrt. Dies erm\u00f6glicht es \u00e4lteren Personen ohne Berufsausbildung bzw. mit \u00fcberholter Qualifikation, eine Berufslehre zu absolvieren und somit ein eidgen\u00f6ssisches F\u00e4higkeitszeugnis (EFZ) bzw. ein eidgen\u00f6ssisches Berufsattest (EBA, zweij\u00e4hrige berufliche Grundbildung) zu erlangen.</p><p>Das Mindestalter f\u00fcr Ausbildungszusch\u00fcsse ist gesetzlich geregelt und liegt bei 30 Jahren. Ebenfalls gesetzlich verankert ist die M\u00f6glichkeit einer Abweichung von der erw\u00e4hnten Altersgrenze durch die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung. Diese M\u00f6glichkeit wird bei \u00fcber 25-J\u00e4hrigen h\u00e4ufig genutzt. Beitr\u00e4ge f\u00fcr die Ausbildung von j\u00fcngeren Versicherten m\u00fcssen jedoch von anderen Organisationen geleistet werden.</p><p>Personen, die AZ beziehen, sind im \u00dcbrigen von den Kontrollvorschriften gegen\u00fcber der Arbeitslosenversicherung befreit (Vermittlungsf\u00e4higkeit, Stellensuche, Beratungsgespr\u00e4che usw.) und erhalten zum Lehrlingslohn einen Zuschuss bis zum maximalen Gesamtbetrag von 3500 Franken. Diese Einkommensh\u00f6he bedeutet kein Hindernis zur Aufnahme einer Ausbildung, befindet sich der Betrag doch etwa im Rahmen der in den Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen festgehaltenen Mindestl\u00f6hne f\u00fcr Erwerbst\u00e4tige nach Lehrabschluss. Zudem soll nicht unerw\u00e4hnt bleiben, dass diese Massnahme der versicherten Person den Ausstieg aus der Erwerbslosigkeit erm\u00f6glicht. Zuschuss und Lehrlingslohn zusammen bilden das Einkommen, von welchem Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge abgezogen werden. Damit kann gegebenenfalls ein neuer Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung generiert werden. </p><p>Zusammenfassend kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die gesetzlichen Voraussetzungen f\u00fcr diese Massnahme nicht zu restriktiv sind.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1250640000000)\/","SubmittedBy":"Aubert Josiane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1253033746070)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|32","Category":null,"Modified":"\/Date(1779231569967)\/","SubmissionDate":"\/Date(1244764800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4809,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Bildung"}}