{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093670,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093670,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093670,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093670,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093670,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093670,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093670,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093670,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093670,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093670,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093670,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093670,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093670,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093670,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093670,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093670,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093670,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093670,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3670","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Zuteilung von Zollkontingenten f\u00fcr Schlachtvieh und Fleisch","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, so rasch als m\u00f6glich eine Vorlage zur Revision des Landwirtschaftsgesetzes zu unterbreiten, welche die Zollkontingente f\u00fcr Schlachtvieh und Fleisch unter Beibehaltung der heutigen Regelung nach Artikel\u00a048 Absatz\u00a02 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) grunds\u00e4tzlich je zu einem Drittel versteigert und nach Inlandschlachtungen sowie nach Massgabe von Leistungen im Zusammenhang mit dem Export von Schweizer Fleisch zuteilt. Die Motion ist so umzusetzen, dass durch die sinkenden Erl\u00f6se aus der Versteigerung keine negativen finanziellen Auswirkungen f\u00fcr die Landwirtschaft entstehen.</p>","ReasonText":"<p>Mit der Motion 06.3735, \"Agrarpolitische Marktordnungen. Weiterentwicklung\" (vom 18. Dezember 2006), wurde der Bundesrat beauftragt, innert Jahresfrist Vorschl\u00e4ge zu unterbreiten, welche das geltende Importsystem mit seiner Versteigerung der Zollkontingente bei Schlachtvieh und Fleisch weiterentwickeln. In seinem Bericht vom 6. Mai 2009 stellt sich der Bundesrat auf den Standpunkt, dass erst ein Abkommen mit der EU (FHAL) das Importsystem \u00e4ndern soll. Der Bundesrat erkl\u00e4rt sich bereit, nach der Umsetzung der WTO-Doha-Runde Massnahmen zum Wechsel vom Zollkontingents- zum Einzollsystem zu pr\u00fcfen. Die Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hatte dem Plenum am 29. Oktober 2007 die \u00dcberweisung der Motion beantragt und auf die Beurteilung durch die Kommissionsmehrheit hingewiesen, wonach \"das Versteigerungssystem der Zollkontingente f\u00fcr Fleischimporte nicht zufriedenstellend ist und die zahlreichen Probleme mit sich bringt, die der Motion\u00e4r in seiner Begr\u00fcndung anspricht\".</p><p>Der Zeithorizont f\u00fcr die Umsetzung von allf\u00e4lligen WTO- und EU-Abkommen ist ungewiss. Ebenso bleibt offen, ob oder in welcher Form die Ver\u00e4nderungen in den internationalen Rahmenbedingungen, auf welche sich der Bericht des Bundesrates zur Motion 06.3735 bezieht, eintreten werden. F\u00fcr den Fall, dass weder ein FHAL noch ein Abkommen in der WTO abgeschlossen w\u00fcrde, entwickelt der Bundesrat keine Vorschl\u00e4ge. Deshalb konkretisiert die Motion das weiterentwickelte Importsystem, das auf den drei S\u00e4ulen der Versteigerung, der Inlandleistung und der Leistungen im Export beruht. Damit wird die Landwirtschaft durch ein verst\u00e4rktes Interesse an der Vermarktung der Inlandproduktion gest\u00fctzt. Gleichzeitig entstehen zus\u00e4tzliche Anreize, auf Auslandm\u00e4rkten Fuss zu fassen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Bericht \"Weiterentwicklung des Importsystems Schlachtvieh und Fleisch\" in Erf\u00fcllung der Motion B\u00fcttiker 06.3735, \"Agrarpolitische Marktordnungen. Weiterentwicklung\", hat der Bundesrat Vorschl\u00e4ge f\u00fcr das k\u00fcnftige Importsystem ausgearbeitet. Als zentrale Schlussfolgerung wurde empfohlen, die Versteigerung von Importkontingenten von Fleisch nicht losgel\u00f6st von den laufenden Verhandlungen in der WTO und mit der EU zu \u00e4ndern. Erst ein Abkommen mit der EU soll zu einer Anpassung des Importsystems f\u00fchren. Obschon der Zeitpunkt f\u00fcr den Abschluss eines solchen Abkommens nicht abschliessend bestimmt werden kann, sind die Vorschl\u00e4ge des Motion\u00e4rs keine zielf\u00fchrende Alternative zum bestehenden Fleischeinfuhrsystem. Der Bundesrat lehnt eine \u00c4nderung von Artikel\u00a048 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) aus folgenden Gr\u00fcnden ab:</p><p>1. Die Wiedereinf\u00fchrung der Schlachtungen zur Bemessung einer Inlandleistung als Grundlage zur Verteilung von Importkontingenten kann keinen substanziellen Beitrag zur internationalen Wettbewerbsf\u00e4higkeit des inl\u00e4ndischen Fleischsektors leisten. Aufgrund der laufend steigenden Konzentration in der Schlachtbranche w\u00fcrde der Wettbewerb stetig weniger funktionieren und f\u00fcr wenige Betriebe einen ungerechtfertigten Industrie- und Gewerbeschutz bedeuten. \u00dcberdies w\u00fcrden viele aktuelle Importeure vom Markt verschwinden, weil sie nicht schlachten. Die Verteilung von Importkontingenten nach einer Inlandleistung f\u00f6rdert letztlich erfahrungsgem\u00e4ss \u00fcberh\u00f6hte Margen und Kontingentsrenten zulasten von Schlachtviehproduzenten und Konsumenten. </p><p>2. Die Verteilung von Importkontingenten nach Leistungen im Export wird im Rahmen des bestehenden WTO-Agrarabkommens als handelsverzerrendes Exportf\u00f6rderungsinstrument bzw. als indirekte Exportsubvention beurteilt. Die Einf\u00fchrung einer solchen Verteilungsart im Fleischbereich ist unzul\u00e4ssig, weil die Schweiz im Rahmen der Gatt/WTO-Uruguayrunde keine Exportsubventionen f\u00fcr Fleisch notifiziert hat; sie ist daher abzulehnen. Es ist zudem im Rahmen der laufenden WTO-Doha-Runde ohnehin vorgesehen, Exportsubventionen aufzuheben.</p><p>3. Wird nur noch ein Drittel der Importkontingente versteigert, nimmt die anerkannt wettbewerbsf\u00f6rdernde Wirkung der Versteigerung stark ab. Weniger Wettbewerb ist aber aus volkswirtschaftlicher Sicht unerw\u00fcnscht.</p><p>4. Es ist zentral, ausschliesslich die effizientesten und transparentesten Verteilungsarten von Importkontingenten anzuwenden. Die Forderung, immerhin noch ein Drittel der Kontingente weiterhin zu versteigern, offenbart die doch positive Beurteilung dieser Verteilungsart. </p><p>5. Letztlich w\u00fcrde der gesetzgeberische Prozess zur \u00c4nderung von Artikel\u00a048 LwG bis zur vollst\u00e4ndigen Umsetzung sch\u00e4tzungsweise etwa vier Jahre dauern. Im Vergleich zum Prozess der Verhandlungen mit der EU d\u00fcrfte sich daher die vom Motion\u00e4r erhoffte Wirkung eines Importsystemwechsels kaum entfalten k\u00f6nnen. </p><p>Als autonome \u00c4nderung des Grenzschutzes, welche auch positiv auf die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der schweizerischen Fleischwirtschaft wirken w\u00fcrde, hat der Bundesrat im erw\u00e4hnten Bericht auf die m\u00f6gliche Senkung der Ausserkontingentszollans\u00e4tze hingewiesen. Voraussetzung daf\u00fcr ist, dass die Fleischbranche (bestehend aus Produzenten, Verarbeitern, Handel und Konsumenten) einen solchen Schritt mehrheitlich unterst\u00fctzt. Ferner m\u00fcsste eine Senkung auf die laufenden multi- und bilateralen Verhandlungen abgestimmt werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1250640000000)\/","SubmittedBy":"Glur Walter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1259843934047)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55","Category":null,"Modified":"\/Date(1779231060297)\/","SubmissionDate":"\/Date(1244764800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4809,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft"}}