{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093704,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093704,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093704,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093704,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093704,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093704,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093704,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093704,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093704,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093704,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093704,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093704,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093704,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093704,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093704,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093704,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093704,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093704,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3704","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Bundesanwalt entzieht Aburteilung von Bundesbediensteten f\u00fcr Vergehen den \u00f6ffentlichen Verfahren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Was h\u00e4lt der Bundesrat von Verschleierungs\u00fcbungen der Bundesanwaltschaft?</p>","ReasonText":"<p>Delikte von Bundesbediensteten fallen unter die Jurisdiktion des Bundesstrafgerichtes. Das hat unter anderem den Sinn, dass f\u00fcr gleiches Verschulden innerhalb des Bundespersonals keine unterschiedlichen (kantonalen) Massst\u00e4be zur Anwendung kommen. Effi 2 ist weitestgehend eingef\u00fchrt. Das System m\u00fcsste eigentlich funktionieren. Da muss man sich schon sehr wundern, dass zwei F\u00e4lle, die gerade wegen ihrer N\u00e4he zur Bundesanwaltschaft recht spektakul\u00e4r sind, vom Bundesanwalt dem \u00f6ffentlichen Justizverfahren entzogen und der Geheimjustiz \u00fcberwiesen worden sind.</p><p>Zum Ersten betrifft dies den Fall des im Kanton Aargau nicht wiedergew\u00e4hlten Oberrichters Roduner, der als Bundesuntersuchungsrichter untergebracht wurde und der in den letzten Jahren mit zwei Verfahren besch\u00e4ftigt war, die er sehr publizit\u00e4tswirksam betrieb (Holenweger und Hells Angels). Trotz mehrfachen Ank\u00fcndigungen kam er mit seinen Untersuchungen nicht voran. Wohl aus Frustration gegen sich selbst erstattete er im Juni 2008 Anzeige gegen unbekannt, da er immer wieder telefonisch an Leib und Leben bedroht worden sei, was er mit einem an ihn gerichteten Fax belegte, das - wie sich schliesslich erwies - von ihm selber abgeschickt worden war. Erst Mitte Juli 2008 wurde er seiner Funktionen enthoben. Offenbar auf Betreiben des Bundesanwaltes war bis Ende November noch kein Verfahren eingeleitet worden. Erst im Januar 2009 wurde die Erm\u00e4chtigung zum Strafverfahren gegen Roduner anbegehrt. Man konnte lesen, dass der Bundesanwalt die Irref\u00fchrung der Justiz durch Roduner als leichten Fall taxierte und den Fall zur Aburteilung durch Strafbefehl (ohne \u00f6ffentliche Verhandlung) dem Kanton Z\u00fcrich \u00fcberwies. </p><p>Der zweite Fall betrifft die Bundespolizisten Weber und Gosteli, denen vorgeworfen wird, Polizeirapporte bzw. Einvernahmeprotokolle gef\u00e4lscht zu haben. Auch diese Aff\u00e4re wurde nicht, wie es im Gesetz vorgesehen ist, vor dem Bundesstrafgericht abgehandelt, sondern an den Kanton Bern delegiert, wo die Verhandlungen auf Antrag der Verteidigung unter Ausschluss der \u00d6ffentlichkeit erfolgten. </p><p>Das Parlament befasst sich w\u00e4hrend einer Session schwergewichtig mit Kriminalit\u00e4t und Strafrecht und muss zusehen, wie im Empfinden des Publikums schwerwiegende Delikte (begangen durch h\u00f6chstrangige Untersuchungsrichter und Bundeskriminalpolizisten) der Verschleierung zugef\u00fchrt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a018 des Bundesgesetzes \u00fcber die Bundesstrafrechtspflege (BStP) kann der Bundesanwalt eine Bundesstrafsache, f\u00fcr welche Bundesgerichtsbarkeit nach Artikel\u00a0336 Abs\u00e4tze 1 und 3 des Strafgesetzbuches gegeben ist, den kantonalen Beh\u00f6rden zur Untersuchung und Beurteilung \u00fcbertragen (Delegation). Eine solche Delegation wurde auch in den zwei vom Interpellanten erw\u00e4hnten F\u00e4llen verf\u00fcgt. Im Falle des ehemaligen Eidgen\u00f6ssischen Untersuchungsrichters erfolgte die Delegation durch die Bundesanwaltschaft an den Kanton Z\u00fcrich, im Falle der beiden Angeh\u00f6rigen der Bundeskriminalpolizei durch einen ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes an den Kanton Bern.</p><p>Eine Delegation wird von der Bundesanwaltschaft - in \u00dcbereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesstrafgerichts und entsprechend einer generellen Absprache mit diesem - namentlich in F\u00e4llen vorgenommen, deren Gewicht und Bedeutung eine Anklageerhebung vor der Strafkammer des Bundesstrafgerichts nicht rechtfertigen. Wenn eine kantonale Strafprozessordnung - im Gegensatz zum Bundesstrafprozess - das Institut des Strafbefehls kennt, kann dies eine effizientere Erledigung des Strafverfahrens durch die kantonale Beh\u00f6rde erlauben. Damit wird gleichzeitig verfahrens\u00f6konomischen Gesichtspunkten, welche Artikel\u00a018 BStP zugrunde liegen, Rechnung getragen. Da nach der Delegation die Verfahrensherrschaft auf die kantonale Beh\u00f6rde \u00fcbergeht, entscheidet diese alleine gest\u00fctzt auf die f\u00fcr sie geltende Strafprozessordnung \u00fcber die Verfahrensf\u00fchrung und -erledigung. Ein rechtsstaatliches Verfahren ist stets gew\u00e4hrleistet.</p><p>Die Delegation gem\u00e4ss Artikel\u00a018 BStP stellt eine gesetzliche Kompetenz des Bundesanwalts dar. Der Entscheid, eine Bundesstrafsache einem Kanton zu \u00fcbertragen, obliegt ausschliesslich dem Bundesanwalt beziehungsweise dem jeweiligen verfahrensleitenden Staatsanwalt des Bundes. Eine \u00dcberpr\u00fcfungs- oder Weisungsbefugnis des Bundesrates besteht nicht.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1250640000000)\/","SubmittedBy":"Baumann J. Alexander","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1308268800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1763109544237)\/","SubmissionDate":"\/Date(1244764800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4809,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}