{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093719,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093719,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093719,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093719,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093719,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093719,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093719,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093719,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093719,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093719,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093719,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093719,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093719,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093719,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093719,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093719,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093719,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093719,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3719","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Die Uno untergr\u00e4bt das Fundament unserer Rechtsordnung ","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Der Bundesrat wird beauftragt, dem Uno-Sicherheitsrat mitzuteilen, dass er ab Beginn des n\u00e4chsten Jahres die Sanktionen gegen nat\u00fcrliche Personen, die aufgrund von Resolutionen im Namen der Terrorismusbek\u00e4mpfung ausgesprochen wurden, nicht mehr umsetzen wird, wenn:</p><p>- die betroffene Person seit mehr als drei Jahren auf der \"schwarzen Liste\" figuriert und noch nicht vor Gericht gestellt wurde;</p><p>- die betroffene Person nicht die M\u00f6glichkeit hatte, bei einer unabh\u00e4ngigen Instanz zu rekurrieren;</p><p>- von keiner Justizbeh\u00f6rde gegen die betroffene Person Anklage erhoben wurde; und</p><p>- seit der Aufnahme in die Liste kein neues die betroffene Person belastendes Element vorgebracht wurde.</p><p>2. Der Bundesrat soll dabei seinen unersch\u00fctterlichen Willen bekr\u00e4ftigen, im Kampf gegen den Terrorismus weiterhin mitzumachen, jedoch klar zum Ausdruck bringen, dass es f\u00fcr einen demokratischen, auf das Primat des Rechtes gegr\u00fcndeten Staat unannehmbar ist, dass vom Sanktionskomitee ausgesprochene Sanktionen ohne alle Verfahrensgarantien zur Folge haben, dass man Menschen \u00fcber Jahre hinweg und ohne jegliche demokratische Kontrolle ihrer elementarsten Grundrechte beraubt, Grundrechte notabene, die von den Vereinten Nationen proklamiert und propagiert wurden.</p>","ReasonText":"<p>Wenn der Uno-Sicherheitsrat eine Person auf eine schwarze Liste setzt, auf Antrag eines Mitgliedstaates (nach meiner Kenntnis wird solchen Antr\u00e4gen stets entsprochen), so hat dies f\u00fcr die Freiheit der betroffenen Person sehr schwer wiegende Folgen: Ihr gesamtes Verm\u00f6gen wird weltweit blockiert, und die Person darf keine Staatsgrenzen mehr \u00fcberschreiten. Es gibt keinerlei M\u00f6glichkeit, gegen die Massnahme bei einer unabh\u00e4ngigen Instanz zu rekurrieren. Die genauen Gr\u00fcnde des Beschlusses werden der betroffenen Person nur sehr rudiment\u00e4r zur Kenntnis gebracht, und selbst die Mitglieder des Sanktionskomitees haben nur einen sehr eingeschr\u00e4nkten Zugang zu den Informationen, die dem Gesuch um Aufnahme in die Liste zugrunde liegen. Der Europ\u00e4ische Gerichtshof in Luxemburg hat in einem Entscheid festgestellt, dass die schwarze Liste der EU (analog derjenigen der Uno) den Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit widerspricht. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat diese Praktiken scharf verurteilt (http://assembly.coe.int/mainf.asp?Link=/documents/adoptedtext/ta08/fres1597.htm). Das Mittel der schwarzen Listen mag im Kampf gegen den Terrorismus als dringliche Massnahme und f\u00fcr eine befristete Dauer angehen; es ist aber unannehmbar, dass eine Person \u00fcber Jahre hinweg auf einer solchen Liste figuriert und damit in ihren Grundrechten massiv verletzt wird, ohne dass sie auch nur die M\u00f6glichkeit hat, sich zu verteidigen und gegen die Massnahme zu rekurrieren. Die Schweiz hat gegen\u00fcber mehreren Personen, nachdem diese in schwarze Listen aufgenommen worden waren, solche freiheitsbeschr\u00e4nkenden Massnahmen getroffen, hat ihre Verm\u00f6gen blockiert und sie in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschr\u00e4nkt.</p><p>Ein Beispiel ist der Fall von M. N. (vgl. die Interpellation 05.3697; http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20053697). M. N. steht seit Herbst 2001 auf der Liste. Zwei Strafverfahren wurden gegen ihn gef\u00fchrt, in der Schweiz und in Italien. Die beiden Verfahren wurden eingestellt, von der Bundesanwaltschaft (die Verfahrenskosten und die Kosten f\u00fcr die Verteidigung gingen zulasten des Bundes) und durch das Mail\u00e4nder Gericht. Obschon diese beiden Strafverfolgungsbeh\u00f6rden keine belastenden Tatsachen gefunden haben, steht M. N. noch heute auf der schwarzen Liste! Bald 80-j\u00e4hrig, lebt M. N. in Campione d'Italia, der kleinen italienischen Enklave bei Lugano, die er seit bald acht Jahren nicht mehr verlassen kann. Er hat rund dreissig Jahre in der Schweiz gearbeitet, als unbescholtener B\u00fcrger. Aufgrund eines Entscheides des Seco sind seine Verm\u00f6genswerte seit 2001 blockiert, und M. N. darf keinerlei Erwerbst\u00e4tigkeit aus\u00fcben. Ein grosser Teil dessen, was er sich in seinem Berufsleben erarbeitet hat, wurde zerst\u00f6rt.</p><p>Und so etwas geschieht in der Schweiz im 21. Jahrhundert aufgrund von Entscheiden einer internationalen Organisation, die sich r\u00fchmt, Werte wie Demokratie, Menschenrechte und Frieden in die Welt zu tragen. Die Bem\u00fchungen der Schweizer Diplomatie, diese Verfahren zu \u00e4ndern und zu verbessern, sind zu anerkennen und zu begr\u00fcssen. Die Ergebnisse sind jedoch leider sehr bescheiden und gen\u00fcgen bei Weitem nicht.</p><p>Es geht nicht an, dass mit dem Mittel des V\u00f6lkerrechtes und aufgrund von Entscheiden einer internationalen Einrichtung ohne die geringste Legitimation w\u00e4hrend Jahren die Grundprinzipien unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates ausgehebelt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf der Basis von Kapitel VII der Uno-Charta verabschiedete Resolution Nr. 1267 (1999) und deren Folgeresolutionen verpflichten die Mitgliedstaaten, gegen\u00fcber Personen, die mit Al Kaida und den Taliban in Verbindung stehen, verschiedene Sanktionen durchzusetzen. Die nat\u00fcrlichen und juristischen Personen, gegen die Sanktionen verh\u00e4ngt wurden, werden auf einer Liste aufgef\u00fchrt (\"konsolidierte Liste\"), die vom Ausschuss des Sicherheitsrates nach der Resolution Nr. 1267 (nachfolgend: der Ausschuss) ver\u00f6ffentlicht und nachgef\u00fchrt wird. Am 30. Juni 2008 hat der Uno-Sicherheitsrat in der Resolution Nr. 1822 wichtige Massnahmen beschlossen, die das Verfahren zur Aufnahme in die konsolidierte Liste (sogenanntes \"Listing\") verbessern sollen, namentlich die Publikation einer Zusammenfassung der Motive f\u00fcr die Aufnahme in der konsolidierten Liste auf der Internetseite des Ausschusses. Der Bundesrat ist ebenfalls sehr zufrieden, dass der Ausschuss gem\u00e4ss Resolution Nr. 1822 alle Namen auf der konsolidierten Liste einer periodischen Pr\u00fcfung unterziehen muss, damit diese Liste so richtig und aktuell wie m\u00f6glich ist. Ein gewisser Fortschritt wurde auch bei der Streichung von den Sanktionslisten (sogenanntes \"De-listing\") erzielt. Seit Dezember 2006 (vgl. Resolution Nr. 1730 des Sicherheitsrates) k\u00f6nnen Personen, die mit Sanktionen belegt sind, ihre Streichung von der Liste direkt bei einem Organ der Vereinten Nationen (Focal Point) beantragen, ohne \u00fcber einen Staat gehen zu m\u00fcssen. Die Streichung kann jedoch nur mit dem Einverst\u00e4ndnis der f\u00fcnfzehn Mitgliedstaaten des Ausschusses erfolgen. Ein Fehlen eines unabh\u00e4ngigen Mechanismus zur Streichung von den Listen ist daher festzustellen.</p><p>Die Menschenrechte und das humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht m\u00fcssen jedoch auch im Kampf gegen den Terrorismus eingehalten werden. Der Bundesrat r\u00e4umt ein, dass die Verfahren zur Eintragung und Streichung von der konsolidierten Liste durchaus kritisiert werden k\u00f6nnen. Die Schweiz setzt sich mit anderen gleichgesinnten Staaten daf\u00fcr ein, dass dieser Problematik die notwendige ganze Aufmerksamkeit geschenkt wird. Sie hat deshalb eine Initiative f\u00fcr ein faires und transparentes Verfahren im Sanktionssystem der Uno lanciert. Zusammen mit D\u00e4nemark, Deutschland, Liechtenstein, den Niederlanden und Schweden hat die Schweiz im Mai 2008 die Errichtung eines Gremiums aus unabh\u00e4ngigen Experten vorgeschlagen, dem betroffene Personen ihren Antrag auf Streichung von der Liste zur Pr\u00fcfung unterbreiten k\u00f6nnen. Dieser Vorschlag wurde als offizielles Dokument der Uno (unter der Nr. A/62/891-S/2008/428) ver\u00f6ffentlicht und kann auf der Internetseite des Eidgen\u00f6ssischen Departements f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten konsultiert werden (http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/topics/peasec/sec/fiter/prothr.html).</p><p>Der Bundesrat wird sein Engagement zugunsten einer besseren Beachtung der Menschenrechte im Sanktionsverfahren der Uno fortsetzen. Entsprechend hat die Schweiz sich wiederholt auch kritisch an offenen Debatten des Sicherheitsrates zu einzelnen Massnahmen der Sanktionsordnungen ge\u00e4ussert. Die letzte Erkl\u00e4rung der Schweiz zu diesem Thema datiert vom Mai 2009 (die Erkl\u00e4rungen der Schweiz k\u00f6nnen auf der Internetseite der Schweizer Uno-Mission in New York unter folgender Adresse konsultiert werden: http://www.eda.admin.ch/eda/en/home/topics/intorg/un/missny.html). Die Schweiz ist als Uno-Mitglied allerdings verpflichtet, die Beschl\u00fcsse des Sicherheitsrates auszuf\u00fchren (siehe Art. 48 der Uno-Charta). Diese Pflicht wurde vom Bundesgericht am 14. November 2007 in seinem Urteil 1A.45/2007 best\u00e4tigt. Die Schweiz kann nicht einseitig Kriterien festlegen, die ihre Umsetzung der Resolutionen des Uno-Sicherheitsrates nach Kapitel VII der Uno-Charta relativieren. Wenn die Schweiz den Beschl\u00fcssen des Sicherheitsrates nicht nachk\u00e4me, w\u00fcrde das Sanktionssystem an Glaubw\u00fcrdigkeit verlieren. Dies k\u00f6nnte andere Staaten dazu verleiten, sich \u00fcber Sanktionen hinwegzusetzen, was einen folgenschweren Pr\u00e4zedenzfall darstellen w\u00fcrde. Dennoch wird die Schweiz versuchen, im Rahmen des M\u00f6glichen den Handlungsspielraum zu nutzen, den ihr die Resolutionen des Sicherheitsrates einr\u00e4umen, und gedenkt, sich auch weiterhin f\u00fcr eine Verbesserung der Verfahren und der Rechtsgarantien der mit Sanktionen belegten Personen einzusetzen. Die \u00dcberlegungen des Motion\u00e4rs (vgl. Ziff. 1 der Motion) sind in dieser Hinsicht sehr n\u00fctzlich. Die Schweiz setzt sich genau in diesem Sinne bereits seit mehreren Jahren daf\u00fcr ein, die legitimen Bed\u00fcrfnisse der Staatengemeinschaft nach Schutz vor Terrorakten und die Rechte der durch die Sanktionen betroffenen Personen miteinander in Einklang zu bringen.</p><p>Im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat wird der Bundesrat die Ab\u00e4nderung in einen Pr\u00fcfauftrag beantragen, um abzukl\u00e4ren, was weiter unternommen werden kann, um das Sanktionssystem des UNO-Sicherheitsrates mit rechtsstaatlichen Grunds\u00e4tzen und den Grundfreiheiten in Einklang zu bringen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1250640000000)\/","SubmittedBy":"Marty Dick","BusinessStatus":215,"BusinessStatusText":"Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1775001600000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|12","Category":"V","Modified":"\/Date(1783001108660)\/","SubmissionDate":"\/Date(1244764800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4809,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Recht Allgemein"}}