{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093733,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093733,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093733,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093733,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093733,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093733,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093733,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093733,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093733,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093733,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093733,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093733,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093733,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093733,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093733,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093733,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093733,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093733,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3733","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Fallweise Anwendung von Erwachsenenstrafrecht auf kriminelle Jugendliche","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Anpassungen des Jugendstrafgesetzes vorzunehmen.</p><p>Der Richter soll bei besonders schweren Delikten, bei gewissen qualifizierten Tatbest\u00e4nden und bei grosser Schuldhaftigkeit des jugendlichen Straft\u00e4ters neu die M\u00f6glichkeit haben, das Erwachsenenstrafrecht bereits ab dem vollendeten 16. Altersjahr und nicht erst ab dem 19. Altersjahr anwenden zu k\u00f6nnen. Mit Vollendung des 14. Altersjahres (anstatt des 16. Altersjahres) soll ein Freiheitsentzug von bis zu vier Jahren m\u00f6glich sein.</p>","ReasonText":"<p>Die schweren Straftaten Jugendlicher, welche sich in j\u00fcngster Zeit zugetragen und in der \u00d6ffentlichkeit grosse Betroffenheit hervorgerufen haben, zeigen deutlich, dass auch gegen\u00fcber Straft\u00e4tern im Teenager-Alter sch\u00e4rfere Strafen gef\u00e4llt werden m\u00fcssen. Es mag sein, dass sich mittels erzieherischer und therapeutischer Massnahmen bei gewissen minderj\u00e4hrigen Delinquenten Resozialisierungserfolge einstellen. Nichtsdestotrotz haben die milden Strafen, welche jugendliche Straft\u00e4ter zu gew\u00e4rtigen haben, ihre abschreckende Wirkung in vielen F\u00e4llen verloren. Vergeltung ist jedoch eine zentrale Funktion des Strafrechtes. Sie kann nur in Gestalt eines der Straftat angemessenen Freiheitsentzuges zur Geltung kommen. Dieser rechtfertigt sich vor allem angesichts der zahlreichen jugendlichen Delinquenten mit Migrationshintergrund, sind sich diese aufgrund ihrer Herkunft doch oft einen anderen kulturellen Umgang mit Gewalt gewohnt, weshalb sich ihnen gegen\u00fcber eine ernstzunehmende Strafe als beste Therapie erweist. Hierzu sollen die beantragten \u00c4nderungen (insbesondere der Art. 3 und 25 des Jugendstrafgesetzes) Hand bieten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Bereits am 20. M\u00e4rz 2009 war von Nationalrat Ulrich Schl\u00fcer (SVP) die Motion 09.3314, \"Senkung der Altersgrenzen im Jugendstrafrecht\", mit identischem Wortlaut wie die vorliegende Motion eingereicht worden. Der Nationalrat lehnte diese Motion in der Sommersession 2009 mit grossem Mehr ab.</p><p>In seiner Antwort hatte sich der Bundesrat auf die Antwort zur schliesslich ebenfalls abgelehnten Motion der SVP-Fraktion 07.3692, \"Anpassung des Jugendstrafrechtes an heutige Herausforderungen\", bezogen und erneut ausgef\u00fchrt, dass insbesondere die Freiheitsstrafen im Allgemeinen nicht geeignet seien, R\u00fcckf\u00e4lle jugendlicher Rechtsbrecher zu verhindern, sondern diesbez\u00fcglich kontraproduktiv sein k\u00f6nnen. Demgegen\u00fcber k\u00f6nnen Minderj\u00e4hrige durch erzieherische und therapeutische Massnahmen oft weit wirksamer resozialisiert werden. Dem tr\u00e4gt das Sanktionensystem des Jugendstrafgesetzes (JStG) Rechnung. Auch diese Massnahmen k\u00f6nnen eine Form von Freiheitsentzug darstellen und mehrere Jahre dauern. Sollte sich zeigen, dass die spezial- und generalpr\u00e4ventive Wirkung der im JStG vorgesehenen Sanktionen nicht zu gen\u00fcgen vermag, wird der Bundesrat geeignete Massnahmen treffen.</p><p>Der in der Antwort zur Motion 09.3314 erw\u00e4hnte Bericht \"Jugend und Gewalt. Wirksame Pr\u00e4vention in den Bereichen Familie, Schule, Sozialraum und Medien\" des Eidgen\u00f6ssischen Departementes des Innern wurde inzwischen vom Bundesrat verabschiedet und publiziert. Der Bundesrat schl\u00e4gt zur Unterst\u00fctzung der Kantone und der Gemeinden bei der Pr\u00e4vention und Bek\u00e4mpfung von Jugendgewalt ein f\u00fcnfj\u00e4hriges nationales Programm vor, dessen Inhalt bis im Fr\u00fchjahr 2010 von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe ausgearbeitet werden soll. Im Rahmen eines solchen Programms sollen auch konzeptionelle Arbeiten erfolgen, um bestehende Pr\u00e4ventions-, Interventions- und Repressionsmassnahmen zu verbessern.</p><p>Die Begr\u00fcndung zur vorliegenden Motion enth\u00e4lt keine Elemente, welche die fr\u00fcheren Antworten des Bundesrates infrage stellen. Dementsprechend besteht nach wie vor kein Anlass, eine Gesetzesrevision im Sinne der vorliegenden Motion an die Hand zu nehmen. Daran vermag auch die in der Motion vorgebrachte Feststellung, Vergeltung sei eine zentrale Funktion des Strafrechtes, welche nur in Gestalt eines der Straftat angemessenen Freiheitsentzuges zur Geltung kommen k\u00f6nne, nichts zu \u00e4ndern. Zwar spielt der Gedanke der Vergeltung bei der Strafzumessung durchaus eine Rolle. Das Strafrecht dient aber, wie auch das Bundesgericht in BGE 124 IV 246 E. 2b festgehalten hat, insbesondere auch der Verbrechensverh\u00fctung.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1252627200000)\/","SubmittedBy":"Reimann Maximilian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1253700716230)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1690489873573)\/","SubmissionDate":"\/Date(1249948800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4810,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}