{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093758,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093758,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093758,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093758,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093758,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093758,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093758,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093758,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093758,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093758,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093758,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093758,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093758,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093758,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093758,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093758,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093758,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093758,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3758","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Mehr Flexibilit\u00e4t bei der Ablastung und Auflastung von Lastwagen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die geeigneten Massnahmen zu ergreifen, damit das Gesamtgewicht eines Lastwagens oder Anh\u00e4ngers mehrmals pro Jahr ver\u00e4ndert werden kann.</p>","ReasonText":"<p>Nach Artikel\u00a09 Absatz\u00a03bis des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG) kann auf Gesuch des Fahrzeughalters das zugelassene Gesamtgewicht eines Motorfahrzeugs oder eines Anh\u00e4ngers ver\u00e4ndert werden, jedoch h\u00f6chstens einmal j\u00e4hrlich oder anl\u00e4sslich eines Halterwechsels. Diese Einschr\u00e4nkung ist zu restriktiv und erschwert dem Transportunternehmer die Flexibilit\u00e4t im Wirtschaftsleben unn\u00f6tig. Mit der Ablastung bzw. Auflastung wird erreicht, dass ein Fahrzeug nur f\u00fcr jenes Gewicht LSVA entrichten muss, mit dem es auch tats\u00e4chlich oder \u00fcberwiegend verkehrt. Wer beispielsweise w\u00e4hrend l\u00e4ngerer Zeit ausschliesslich Volumentransporte bis zu einem Gewicht von 30 Tonnen durchf\u00fchrt, aber nur ein auf 40 Tonnen zugelassenes Fahrzeug zur Verf\u00fcgung hat, bezahlt die LSVA trotzdem f\u00fcr 40 Tonnen. </p><p>Mit der Flexibilisierung der Ablastung wird der Grundidee der LSVA, n\u00e4mlich die Abgabeh\u00f6he nach dem tats\u00e4chlich auf die Strasse \u00fcbertragenen Fahrzeuggewicht zu bemessen, besser nachgelebt. Die Ablastung/Auflastung muss mindestens viermal j\u00e4hrlich in einem unb\u00fcrokratischen Verfahren m\u00f6glich sein, um die erw\u00fcnschten Effekte der Flexibilit\u00e4t und Abgabenwahrheit zu erzielen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Nationalrat hat die heutige Regelung betreffend Auf- und Ablastung (Gesuch des Fahrzeughalters um \u00c4nderung des Gesamtgewichts eines Motorfahrzeugs oder Motorfahrzeuganh\u00e4ngers) bei der letzten grossen SVG-Revision im Jahr 2000 eingef\u00fcgt. Die Regelung wurde auf den 1. April 2003 in Kraft gesetzt. Die Auf- oder Ablastung ist einmal j\u00e4hrlich m\u00f6glich oder wenn das Fahrzeug den Besitzer wechselt (Halterwechsel). Das Parlament hat bei der heute g\u00fcltigen Regelung die Auf- und Ablastung bewusst an diese Bedingungen gekn\u00fcpft, um damit einerseits dem Interesse der Transportunternehmer nach Flexibilit\u00e4t Rechnung zu tragen und um andererseits einen unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen administrativen Aufwand durch allzu h\u00e4ufige Auf- oder Ablastungsbegehren bei den kantonalen Zulassungsbeh\u00f6rden und der f\u00fcr die Erhebung der Schwerverkehrsabgabe zust\u00e4ndigen Eidgen\u00f6ssischen Zollverwaltung zu vermeiden.</p><p>Die heutige L\u00f6sung kann allerdings zu unbefriedigenden Ergebnissen f\u00fchren, vor allem, wenn ein Fahrzeug \u00fcber l\u00e4ngere Zeit einem anderen Zweck zugef\u00fchrt wird (z. B. ein Baukipper, der im Winter - ohne Ladung - als Schneepflug eingesetzt wird). Deshalb k\u00f6nnte sich der Bundesrat eine gewisse Lockerung in einem engen Rahmen vorstellen. Nicht einverstanden ist er demgegen\u00fcber mit einer deutlich weiter gehenden Lockerung, wonach auch f\u00fcr kurzfristige Zweck\u00e4nderungen (praktisch f\u00fcr wenige Fahrten) ab- und wieder aufgelastet werden k\u00f6nnte.</p><p>Auch die beantragte \"unb\u00fcrokratische L\u00f6sung\" lehnt der Bundesrat ab, denn zur Vermeidung potenzieller Missbr\u00e4uche muss f\u00fcr die Kontrolle eine klare und eindeutige Grundlage in Form amtlicher Dokumente vorliegen. Die Auf- oder Ablastung m\u00fcsste deshalb zwingend \u00fcber die vorgesehenen Instanzen bei Bund und Kanton f\u00fchren, auch wenn das jedes Mal Kosten und Aufwand ausl\u00f6sen w\u00fcrde. Es w\u00e4re aus dieser Sicht zudem abzukl\u00e4ren, ob die Kantone in der Lage w\u00e4ren, diesen Zusatzaufwand zu leisten.</p><p>Insgesamt m\u00fcsste vertieft gepr\u00fcft werden, wann und unter welchen Bedingungen die heutige Regelung gelockert werden k\u00f6nnte. Der Bundesrat sieht somit ein berechtigtes Bed\u00fcrfnis nach einer gewissen Lockerung der heutigen Regelung. Es kann heute allerdings noch nicht abgesch\u00e4tzt werden, in welchem Ausmass dadurch die LSVA-Einnahmen tiefer ausfallen werden und welche Folgen dieser Ausfall f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung h\u00e4tte.</p><p>Bei einer allf\u00e4lligen Annahme der Motion im Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat einen \u00c4nderungsantrag stellen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1257292800000)\/","SubmittedBy":"Messmer Werner","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1317340800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690546247370)\/","SubmissionDate":"\/Date(1252540800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4811,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}