{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093767,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093767,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093767,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093767,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093767,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093767,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093767,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093767,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093767,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093767,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093767,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093767,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093767,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093767,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093767,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093767,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093767,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093767,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3767","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Auskunftspflicht bei statistischen Erhebungen des Bundes","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat hat per 1. September 2009 eine Auskunftspflicht f\u00fcr Private bei statistischen Erhebungen des Bundes eingef\u00fchrt. Bei Verweigerung der Auskunft wird den Privatpersonen mit einer Busse gedroht. Ziel dieser Auskunftspflicht ist, die Qualit\u00e4t der Erhebungen zu verbessern bzw. zu garantieren und gleichzeitig die administrativen Kosten f\u00fcr den Bund zu senken. Zur Einf\u00fchrung der Auskunftspflicht hat der Bundesrat den scheinbar unbedenklichen Weg \u00fcber eine Anpassung der Statistikerhebungsverordnung gew\u00e4hlt. Doch ganz so unproblematisch scheint mir diese Einf\u00fchrung nicht zu sein. Insbesondere herrscht generell Unsicherheit und Uneinigkeit in Bezug auf die Auswirkungen dieser Auskunftspflicht. Zur Kl\u00e4rung bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: </p><p>1. Auf welche Rechtsgrundlage beruft er sich bei der \u00c4nderung der Statistikerhebungsverordnung? </p><p>2. Artikel\u00a06 Absatz\u00a01 des Bundesstatistikgesetzes besagt, dass der Bundesrat eine Auskunftspflicht f\u00fcr Private nur einf\u00fchren kann, wenn es die \"Vollst\u00e4ndigkeit, Repr\u00e4sentativit\u00e4t, Vergleichbarkeit oder Aktualit\u00e4t einer Statistik unbedingt erfordert\". Inwiefern ist dieses \"unbedingte Erfordernis\" heute gegeben? </p><p>3. Gem\u00e4ss meinen Informationen wird die Auskunftspflicht f\u00fcr Private in Erg\u00e4nzung zur eidgen\u00f6ssischen Volksz\u00e4hlung ausschliesslich auf die Schweizerische Arbeitskr\u00e4fteerhebung (Sake) ausgeweitet. Kann er best\u00e4tigen, dass die Auskunftspflicht nicht auch auf weitere Erhebungen des Bundes ausgedehnt wird? </p><p>4. Ist die Einf\u00fchrung bzw. Ausdehnung der Auskunftspflicht f\u00fcr Private mit den Regeln des Datenschutzes vereinbar? </p><p>5. Bei Missachtung der Auskunftspflicht droht den Privatpersonen eine Geldstrafe. Wie hoch wird diese Busse ausfallen? Ist ein Bussenreglement geplant?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Auskunftspflicht nat\u00fcrlicher Personen bei Erhebungen basiert auf Artikel\u00a06 Absatz\u00a01 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG; SR 431.01). Die Ausf\u00fchrungsmodalit\u00e4ten sind in Artikel\u00a06 der Statistikerhebungsverordnung (SR 431.012.1) sowie in deren Anhang geregelt. Gem\u00e4ss den gesetzlichen Bestimmungen wurden die Bundes\u00e4mter und die Departemente im Voraus zur Teilrevision der Statistikerhebungsverordnung und deren Anhang konsultiert.</p><p>2. Um sich j\u00e4hrlich ein Bild der Arbeitsmarktsituation zu machen, wurde die Schweizerische Arbeitskr\u00e4fteerhebung (Sake) bisher einmal pro Jahr im zweiten Quartal durchgef\u00fchrt. K\u00fcnftig werden viertelj\u00e4hrliche Indikatoren zum Arbeitsmarkt produziert, um das bilaterale Abkommen im Bereich der Statistik zu erf\u00fcllen sowie den Konjunkturverlauf besser beobachten zu k\u00f6nnen. Die Sake-Daten werden folglich laufend das ganze Jahr hindurch erhoben. Die viertelj\u00e4hrliche Untersuchung des Arbeitsmarktes ist anspruchsvoller als die Messung der j\u00e4hrlichen Ver\u00e4nderungen, da die viertelj\u00e4hrlichen Ver\u00e4nderungen der Besch\u00e4ftigung h\u00e4ufig weniger als 1 Prozent betragen. F\u00fcr die Qualit\u00e4t der produzierten Indikatoren sind sowohl die Stichprobengr\u00f6sse als auch die Minimierung der Nichtantworten wichtige Faktoren. Die Stichprobengr\u00f6sse bestimmt die Fehlermarge. Die Nichtantworten k\u00f6nnen die Ergebnisse mehr oder weniger stark verf\u00e4lschen. Dieses Risiko muss im neuen Erhebungskontext unbedingt auf ein Minimum reduziert werden.</p><p>3. Nebst der eidgen\u00f6ssischen Volksz\u00e4hlung ab 2010 und der Sake sind zurzeit keine Ausweitungen der Auskunftspflicht auf andere Haushaltserhebungen vorgesehen.</p><p>4. Die zur Stichprobe geh\u00f6renden Personen erhalten einen Brief, der \u00fcber das Ziel der Erhebung informiert, einige zusammenfassende Angaben \u00fcber den Ablauf des Interviews macht und die Datenschutzfrage anspricht. Auf dem Brief steht ebenfalls ein f\u00fcr jeden Haushalt spezifischer Code. Sollten Zweifel \u00fcber die Identit\u00e4t des Anrufers bestehen, kann die kontaktierte Person den Anrufenden nach diesem Code fragen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Erhebung von pers\u00f6nlichen Daten Vorbehalte ausl\u00f6sen kann. Deshalb ist der Datenschutz f\u00fcr ihn von grosser Bedeutung. Das Bundesamt f\u00fcr Statistik, das mit der Durchf\u00fchrung dieser Erhebung beauftragt ist, arbeitet eng mit dem Eidgen\u00f6ssischen Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten, dem Kontrollorgan im Datenschutzbereich, zusammen. </p><p>5. Artikel\u00a022 BStatG besagt: \"Wer bei einer aufgrund dieses Gesetzes angeordneten Erhebung vors\u00e4tzlich falsche Angaben macht oder trotz Mahnung der Auskunftspflicht nicht oder nicht richtig nachkommt, wird mit Busse bestraft.\" Die Strafen werden erst als letzte Massnahme eingesetzt, wenn die schriftlichen Mahnungen keine Wirkung erzielen. Die H\u00f6he der Busse muss im Verh\u00e4ltnis zum Schweregrad des Verschuldens oder des Verstosses sein. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass das Bundesamt f\u00fcr Statistik seit 1992 bei der Bussenverteilung sehr zur\u00fcckhaltend war und der Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit stets eingehalten wurde. </p><p>Der Bundesrat m\u00f6chte zudem zwei weitere Vorteile hervorheben, die man sich von der Auskunftspflicht erhofft. Da jede Person, die eine Teilnahme an der Sake verweigert, ersetzt werden muss (es m\u00fcssen gr\u00f6ssere Bruttostichproben gezogen werden), soll die Auskunftspflicht f\u00fcr die gleiche Wirkung erm\u00f6glichen: 1. die Kosten zu reduzieren, 2. die Gesamtzahl der kontaktierten Personen zu verringern.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1259280000000)\/","SubmittedBy":"Bischofberger Ivo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1260363450927)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|12","Category":null,"Modified":"\/Date(1690528280050)\/","SubmissionDate":"\/Date(1253145600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4811,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Recht Allgemein"}}