{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093784,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093784,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093784,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093784,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093784,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093784,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093784,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093784,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093784,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093784,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093784,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093784,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093784,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093784,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093784,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093784,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093784,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093784,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3784","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Revisionsbedarf im Jugendstrafrecht aufgrund immer j\u00fcngerer T\u00e4terschaft","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Nachdem auch j\u00fcngere Straft\u00e4ter immer brutaler werden, ist das Bundesgesetz \u00fcber das Jugendstrafrecht dringend den neuen Gegebenheiten anzupassen. Vor allem die Alterslimiten bei den Strafen, aber auch die Regelung der Schutzmassnahmen im Jugendstrafrecht sind \u00fcberholt.</p><p>Zudem kommen zahlreiche kriminelle Jugendliche zu fr\u00fch auf freien Fuss oder m\u00fcssen ihre Strafe nicht einmal antreten. Gerade bei schweren Delikten wie Raub, Vergewaltigung, K\u00f6rperverletzung oder T\u00f6tungen kann dies verheerende und auch gef\u00e4hrliche Folgen haben. Jeder zweite T\u00e4ter unterl\u00e4uft zudem das Jugendstrafrecht: Durch renitentes Verhalten nach Ablauf der Strafdauer im Massnahmenvollzug erzwingt er die vorzeitige Entlassung.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er ebenfalls der Ansicht, dass die Alterslimite f\u00fcr einen Freiheitsentzug bis zu vier Jahren (Art. 25 JStG) und eine Busse (Art. 24 JStG) auf 14 Jahre gesenkt werden sollte, da die Alterslimite von 15 beziehungsweise 16 Jahren \u00fcberholt ist?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass es sinnvoll ist, bei Jugendlichen, die bereits in jungem Alter schwere Straftaten ver\u00fcben, mittels einer Unterbringung die notwendige Erziehung und Behandlung des Jugendlichen sicherzustellen? </p><p>3. M\u00fcsste nicht bei jeder Verurteilung aufgrund eines Verbrechens beziehungsweise schweren Delikts oder bei Wiederholungstaten auch bei kleinen Delikten zwingend als Schutzmassnahme die Unterbringung nach Artikel\u00a015 des Jugendstrafgesetzes angeordnet werden?</p><p>4. Sieht er auch Handlungsbedarf bei der Anrechnung der Strafdauer an die Massnahme, da so 50 Prozent der T\u00e4ter eine vorzeitige Entlassung erzwingen? W\u00e4re eine L\u00f6sung eine neue Berechnungsformel, dass bei einem Jahr Freiheitsentzug beispielsweise eine Schutzmassnahme von drei Jahren gilt? </p><p>5. Der Bundesrat hat eine \u00dcberpr\u00fcfung der aktuellen gesetzlichen Grundlagen im Jugendstrafgesetz in Aussicht gestellt. Wann konkret d\u00fcrfen wir mit den Vorschl\u00e4gen rechnen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Gegen die Verh\u00e4ngung einer bis zu vierj\u00e4hrigen Freiheitsstrafe bei Jugendlichen ab 14 Jahren spricht, dass insbesondere die Freiheitsstrafen im Allgemeinen hinsichtlich der Verhinderung von R\u00fcckf\u00e4llen minderj\u00e4hriger Rechtsbrecher kontraproduktiv sein k\u00f6nnen. Die meisten Jugendlichen k\u00f6nnen durch erzieherische und therapeutische Massnahmen weit wirksamer resozialisiert werden. Das Jugendstrafgesetz (JStG) erm\u00f6glicht einen Freiheitsentzug von mehreren Jahren f\u00fcr T\u00e4ter ab dem vollendeten 10. Altersjahr in Form einer erzieherischen oder therapeutischen Massnahme (Art. 10 und 15 JStG).</p><p>Auch bei der Busse ist der Bundesrat der Ansicht, dass die jetzige Regelung angemessen ist. Mit 14 Jahren befinden sich Jugendliche noch in der obligatorischen Schulzeit und erzielen in der Regel kein Erwerbseinkommen. Gem\u00e4ss Artikel\u00a030 des Arbeitsgesetzes (SR 822.11) d\u00fcrfen Jugendliche vor dem vollendeten 15. Altersjahr grunds\u00e4tzlich nicht besch\u00e4ftigt werden. Eine Senkung der Alterslimite h\u00e4tte zur Folge, dass vermehrt die Eltern f\u00fcr die Begleichung der Busse aufkommen w\u00fcrden.</p><p>2. Der Bundesrat teilt diese Ansicht, falls alle Voraussetzungen gem\u00e4ss Artikel\u00a015 JStG erf\u00fcllt sind.</p><p>3. Ein derartiges Obligatorium widerspr\u00e4che dem Charakter der Schutzmassnahmen und w\u00fcrde das Ermessen der urteilenden Beh\u00f6rde unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig einschr\u00e4nken. Grunds\u00e4tzlich soll nicht die Schwere des begangenen Deliktes, sondern die Massnahmebed\u00fcrftigkeit des Jugendlichen entscheiden, welche Sanktion ausgesprochen wird. Bei Begehung eines schweren Deliktes d\u00fcrfte in der Regel eine Unterbringung angeordnet werden, gilt doch in der Praxis die Schwere der begangenen Tat als Indiz f\u00fcr den Grad der Erziehungs- und/oder Therapiebed\u00fcrftigkeit des T\u00e4ters und damit auch als Gradmesser der Gef\u00e4hrlichkeit, die vom T\u00e4ter ausgeht.</p><p>4. Artikel\u00a032 Absatz\u00a03 JStG sieht vor, dass bei einer vorzeitigen Aufhebung der Unterbringung wegen Erfolglosigkeit - analog der Regelung im Erwachsenenstrafrecht - die mit der Unterbringung verbundene Freiheitsbeschr\u00e4nkung auf die noch zu vollziehende Strafe anzurechnen ist. Der Umfang dieser Anrechnung richtet sich nach dem Mass der erfolgten Beschr\u00e4nkung der pers\u00f6nlichen Freiheit.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es Jugendliche gibt, die eine Massnahme sabotieren mit dem Ziel, dass diese abgebrochen wird und dass sie danach nur noch eine kurze Freiheitsstrafe verb\u00fcssen m\u00fcssen oder allenfalls gar keine mehr, da die im Massnahmenvollzug verbrachte Zeitdauer der ausgesprochenen Freiheitsstrafe gleichkommt. Allerdings ist dieses Problem nicht neu; dieses Risiko besteht bei jeder freiheitsbeschr\u00e4nkenden Schutzmassnahme. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein allgemeiner Verzicht auf Anrechnung nicht angebracht ist. Es m\u00fcssen bestimmte Voraussetzungen erf\u00fcllt sein, damit eine Anrechnung vollst\u00e4ndig oder teilweise verweigert werden kann.</p><p>Das neue JStG wird durch das EJPD momentan evaluiert. Um den erw\u00e4hnten Missbr\u00e4uchen zu begegnen, wird bei der Analyse ein besonderes Augenmerk auf die Auslegung von Artikel\u00a032 Absatz\u00a03 JStG in Bezug auf das Ermessen der urteilenden Beh\u00f6rde und die allf\u00e4llige Ausgestaltung eines weniger attraktiven Anrechnungsschl\u00fcssels gerichtet.</p><p>5. Der Bundesrat hat in der Fragestunde vom 14. September 2009 in der Antwort auf die Fragen Rickli 09.5326 (Verwahrungspraxis \u00fcberpr\u00fcfen: Taten statt Worte) und 09.5327 (Lehren aus Fall Lucie) die Pr\u00fcfung des JStG in Aussicht gestellt hinsichtlich der Vorschriften zu gewaltt\u00e4tigen Jugendlichen mit R\u00fcckfallgefahr. Die \u00dcberpr\u00fcfung der aktuellen gesetzlichen Grundlagen im JStG hat begonnen. Das EJPD wird vorab eine Analyse zum Umfang der zu \u00fcberpr\u00fcfenden gesetzlichen Bestimmungen vornehmen. Wann die konkreten Vorschl\u00e4ge pr\u00e4sentiert werden, steht deshalb noch nicht fest.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1258502400000)\/","SubmittedBy":"Rickli Natalie","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1317340800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1690537154153)\/","SubmissionDate":"\/Date(1253491200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4811,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}