{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093788,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093788,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093788,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093788,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093788,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093788,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093788,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093788,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093788,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093788,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093788,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093788,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093788,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093788,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093788,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093788,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093788,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093788,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3788","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Obligatorische Krankenversicherung. Aufnahme der Neuropsychologie in den Leistungskatalog","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament folgende \u00c4nderungen der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) zu unterbreiten: </p><p>1. \u00c4nderung von Artikel\u00a046 KVV</p><p>In Absatz\u00a01 soll ein Buchstabe\u00a0f hinzugef\u00fcgt werden:</p><p>\"f. Neuropsychologe oder Neuropsychologin\"</p><p>2. Erg\u00e4nzung der KVV: neuer Artikel\u00a050b KVV</p><p>\"Artikel\u00a050b Neuropsychologen oder Neuropsychologinnen\" </p><p>Die Neuropsychologen und Neuropsychologinnen haben nachzuweisen: </p><p>a. ein Lizenziat oder einen Master einer anerkannten Universit\u00e4t, mit Hauptfach Psychologie. Das Departement ver\u00f6ffentlicht nach Anh\u00f6rung der Kantone und der Berufsorganisationen eine Liste der anerkannten Universit\u00e4ten. Ausl\u00e4ndische Diplome werden anerkannt, sofern sie einem schweizerischen Diplom gleichwertig sind.</p><p>b. eine Weiterbildung bestehend aus:</p><p>- einer mindestens f\u00fcnfj\u00e4hrigen praktischen T\u00e4tigkeit in klinischer Neurologie in einer anerkannten Institution;</p><p>- einer theoretischen Ausbildung in folgenden Bereichen: Grundkenntnisse der Neuropsychologie, Diagnostik, Intervention, Neuropsychologie und Entwicklung, Neuropsychologie und Kognitionsst\u00f6rung, Neuro-Anatomie, Vertiefung der Kenntnisse in verwandten Disziplinen wie Neurologie, Neurochirurgie, Psychiatrie und Psychopathologie, Kenntnisse der psychosozialen Faktoren.</p><p>Die Erf\u00fcllung der Anforderungen im Rahmen der theoretischen und praktischen Weiterbildung sowie die Anerkennung der Institutionen wird durch ein von den Kantonen bezeichnetes Organ kontrolliert. Dieses Organ stellt eine gesamtschweizerisch einheitliche Praxis und Qualit\u00e4t sicher. Falls die Kantone kein Organ bezeichnen, \u00fcbernimmt dies das Departement.  </p><p>3/ Erg\u00e4nzung der KLV: neuer Abschnitt 5 und neuer Artikel\u00a011a KLV</p><p>\"5. Abschnitt: Neuropsychologie\"</p><p>1. Der Neuropsychologe oder die Neuropsychologin untersucht auf \u00e4rztliche Anordnung hin die kognitiv-komportementalen Funktionen von Personen, die Schwierigkeiten im Alltag, in der Schule oder im Beruf haben; dabei werden diese Funktionen sowie mutmassliche oder erwiesene Gehirnverletzungen ber\u00fccksichtigt.</p><p>2. Die neuropsychologische Untersuchung erfolgt nach einer Diagnose von beziehungsweise einem Verdacht auf:</p><p>1. Schlaganfall</p><p>2. Sch\u00e4del-Hirn-Trauma</p><p>3. expansive Hirnprozesse</p><p>4. infekti\u00f6se Hirnprozesse</p><p>5. Stoffwechselprozesse im Hirn und toxisch bedingte Hirnprozesse </p><p>6. Entwicklungsst\u00f6rungen des Gehirns</p><p>7. degenerative Hirnprozesse</p><p>8. Epilepsie</p><p>9. Multiple Sklerose</p><p>10. psychiatrische St\u00f6rungen mit organischer Ursache</p><p>F\u00fcr andere Diagnosen muss die Einverst\u00e4ndnis des Vertrauensarztes oder der Vertrauens\u00e4rztin vorliegen.</p><p>3. Die Versicherung \u00fcbernimmt auf \u00e4rztliche Anordnung hin die Kosten f\u00fcr die neuropsychologische Diagnose (Untersuchung, Besprechung/Beratung, Studium des Dossiers, Verfassen des Berichts) von maximal 14 Stunden. Falls eine l\u00e4ngere Behandlung notwendig ist, muss der Neuropsychologe oder die Neuropsychologin dem Vertrauensarzt oder der Vertrauens\u00e4rztin einen gut begr\u00fcndeten Vorschlag zukommen lassen. Der Vertrauensarzt oder die Vertrauens\u00e4rztin informiert daraufhin den Versicherer, in welchem Mass die Diagnose eine R\u00fcckerstattung rechtfertigt. Die Anordnung kann nur zweimal pro Jahr erneuert werden.</p>","ReasonText":"<p>Die Neuropsychologie steht heute nicht im Arzttarif Tarmed. Neuropsychologen und Neuropsychologinnen k\u00f6nnen im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung keine Leistungen erbringen. Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) sieht im Gegensatz zum Krankenversicherungsgesetz (KVG) eine vertragliche Regelung vor. In Bezug auf die Behandlung von Patienten und Patientinnen ist dies eine Rechtsungleichheit. Die Neuropsychologie wurde 2002 von der Eidgen\u00f6ssischen Kommission f\u00fcr allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen anerkannt. Im selben Jahr hat Bundesr\u00e4tin Ruth Dreifuss den Antrag um Aufnahme nicht direkt abgelehnt, sondern ihn auf die Warteliste gesetzt und darauf verwiesen, dass das Bundesgesetz \u00fcber die Psychologieberufe abgewartet werden m\u00fcsse. Beim Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen (BSV), bei Sant\u00e9suisse und beim Spitalverband H+ bestehen jedoch keine Zweifel an der Notwendigkeit der Neuropsychologie.</p><p>Diese Motion erm\u00f6glicht es, eine Leistungsl\u00fccke in der Krankenversicherung zu schliessen, denn die Patientinnen und Patienten h\u00e4tten nicht nur im Rahmen des UVG, sondern auch im Rahmen der KVV Zugang zu den notwendigen Leistungen. Die Neuropsychologinnen und Neuropsychologen und die Klinik k\u00f6nnen direkt mit den Versicherern verhandeln. Die Patientin oder der Patient muss immer von einem Arzt oder einer \u00c4rztin \u00fcberwiesen werden. Nach der \u00dcberweisung kann der Neuropsychologe oder die Neuropsychologin autonom weiterarbeiten. Es handelt sich somit nicht um eine \u00fcbertragene T\u00e4tigkeit. Die Neuropsychologie steht nicht in Konkurrenz zur Medizin, sondern ist eine notwendige Erg\u00e4nzung im Bereich der Rehabilitation. Die klinische T\u00e4tigkeit der Neuropsychologen und Neuropsychologinnen erfolgt in einem fach\u00fcbergreifenden Kontext. Es entstehen nur wenig zus\u00e4tzliche Kosten: ungef\u00e4hr zwei Millionen Franken j\u00e4hrlich f\u00fcr alle Neuropsychologen und Neuropsychologinnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Jahr 2002 empfahl die damalige Eidgen\u00f6ssische Leistungskommission (ELK), die neuropsychologischen Leistungen in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) aufzunehmen. Da sich das Bundesgesetz \u00fcber die Psychologieberufe in Vorbereitung befand, wurde beschlossen, die Verabschiedung dieses Gesetzes abzuwarten, bevor die Neuropsychologinnen und Neuropsychologen in die Liste der Berufe aufgenommen werden, welche nach der Krankenversicherungsverordnung (KVV; SR 832.102) Leistungen im Rahmen der OKP erbringen und nach der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) abrechnen k\u00f6nnen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die neuropsychologischen Leistungen durch die obligatorische Versicherung nicht \u00fcbernommen werden. Leistungen, die im Rahmen von Rehabilitationsprogrammen oder multidisziplin\u00e4ren Behandlungen in neurologischen, psychiatrischen Kliniken oder Polikliniken von angestellten Neuropsychologen oder Neuropsychologinnen erbracht werden, werden durch die Krankenversicherung verg\u00fctet. </p><p>Am 30. September 2009 hat der Bundesrat die Botschaft und den Entwurf des Bundesgesetzes \u00fcber die Psychologieberufe (PsyG; BBl 2009 6897) verabschiedet. Dieses vereinheitlicht die Regelung dieser Berufe auf nationaler Ebene. Es regelt den Schutz der Berufsbezeichnungen und Titel, die Aus- und Weiterbildung und die Berufsaus\u00fcbung der psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Ferner wird die Weiterbildung in anderen unmittelbar gesundheitsrelevanten Fachgebieten der Psychologie - Neuropsychologie, klinische Psychologie sowie Kinder- und Jugendpsychologie - geregelt. Da heute keine wirkliche Leistungsl\u00fccke besteht und da zudem absehbar ist, dass innert n\u00fctzlicher Frist die Voraussetzungen erf\u00fcllt sind, um die Neuropsychologie und die neuropsychologischen Leistungen in der KVV und in der KLV definitiv zu regeln, besteht nach Ansicht des Bundesrates kein Bedarf, dem PsyG vorzugreifen und in der KVV eine Sonderl\u00f6sung zu schaffen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1258502400000)\/","SubmittedBy":"Neirynck Jacques","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1317340800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690489825030)\/","SubmissionDate":"\/Date(1253577600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4811,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}