{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093791,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093791,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093791,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093791,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093791,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093791,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093791,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093791,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093791,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093791,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093791,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093791,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093791,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093791,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093791,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093791,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093791,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093791,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3791","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"RTVG. Konzessionserteilung wieder durch den Gesamtbundesrat","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine \u00c4nderung von Artikel\u00a045 RTVG und den damit zusammenh\u00e4ngenden Bestimmungen vorzubereiten, sodass Konzessionen an Radio-  und Fernsehstationen wieder durch den Bundesrat und nicht nur durch ein einzelnes Departement erteilt werden.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss neuem Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) liegt die Erteilung von Konzessionen f\u00fcr private Radio- und Fernsehstationen in der Kompetenz des UVEK und nicht des Bundesrates. Im laufenden Konzessionierungsverfahren hat das Departement im Alleingang in mehreren Gebieten L\u00f6sungen bevorzugt, die entweder vom Markt korrigiert wurden (in Basel und Genf) oder zu Gerichtsverfahren f\u00fchrten (in Z\u00fcrich, Aargau, St. Gallen und Graub\u00fcnden). In Z\u00fcrich muss nun sogar ein wirtschaftlich erfolgreiches Radio schliessen. Solche Entscheide stehen in Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers, welcher im RTVG neben der SRG auch die Voraussetzungen f\u00fcr eine leistungsf\u00e4hige Branche von privaten Radio- und Fernsehstationen schaffen wollte. </p><p>Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Entscheid ausdr\u00fccklich bem\u00e4ngelt, dass das UVEK die mit 20 Prozent eingesetzte Verbreitung im Selektionsverfahren ausgerechnet in der Region Z\u00fcrich nicht bewertet und dies den Parteien nicht angemessen kommuniziert habe. Ausserdem r\u00fcgte das Bundesverwaltungsgericht, dass in der Verf\u00fcgung des UVEK fehlerhafte Annahmen gemacht wurden und deshalb der Anspruch auf rechtliches Geh\u00f6r verletzt wurde. Es ist unwahrscheinlich, dass es zu solch mangelhaften L\u00f6sungen kommt, wenn der Bundesrat einem Konzessionsentscheid zustimmen muss.</p><p>Im Interesse der Umsetzung des Willens des Gesetzgebers sind die Bestimmungen im RTVG so zu verdeutlichen, dass Konzessionsentscheide nicht mehr durch das UVEK, sondern durch den Bundesrat gef\u00e4llt werden. Da jederzeit wieder Konzessionsentscheide anstehen k\u00f6nnen, darf mit dieser Revision nicht bis zu einer Gesamtrevision des RTVG zugewartet werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Parlament hat in seinen Beratungen zum Radio- und Fernsehgesetz vom 24. M\u00e4rz 2006 (RTVG; SR 784.40) der Frage der Kompetenz zur Konzessionserteilung sehr viel Aufmerksamkeit gewidmet. Es hat dann in Abweichung von der bundesr\u00e4tlichen Botschaft entschieden, keine unabh\u00e4ngige Kommission einzusetzen, sondern diese Kompetenz dem Departement zu erteilen. </p><p>Das Radio- und Fernsehgesetz von 1991 erteilte zwar dem Bundesrat die Kompetenz, Konzessionen zu erteilen, sah aber zugleich eine M\u00f6glichkeit zur Delegation vor. In diesem Rahmen wurde die Zust\u00e4ndigkeit, regionale und lokale Konzessionen zu erteilen, ans Departement delegiert. Auch nach altem Recht lag somit die Zust\u00e4ndigkeit zur Erteilung der hier infrage stehenden Konzessionen beim Departement. Das neue Recht hat daran nichts ge\u00e4ndert.</p><p>Die Motion\u00e4rin st\u00fctzt ihr Begehren im Wesentlichen auf einen k\u00fcrzlich ergangenen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Das Gericht hat in diesem Entscheid die Beschwerde vollumf\u00e4nglich abgewiesen, die Konzessionierung des Departements best\u00e4tigt und ist zum Schluss gekommen, die Pr\u00fcfung der eingereichten Konzessionsgesuche sei rechtm\u00e4ssig nach den vom Gesetzgeber festgelegten Leitlinien erfolgt. Bem\u00e4ngelt wurde einzig, in zwei untergeordneten Punkten sei die Begr\u00fcndung zu wenig pr\u00e4zis gewesen, was aber ohne Auswirkungen auf das Konzessionierungsverfahren geblieben ist, sondern nur Folgen f\u00fcr die Kostenverteilung hatte. Daraus kann keine Notwendigkeit abgeleitet werden, nach fast zwanzig Jahren die Zust\u00e4ndigkeitsordnung zu \u00e4ndern.</p><p>Verfahrensrechtlich w\u00e4re die von der Motion\u00e4rin angestrebte Regelung zudem mit einem gravierenden Mangel versehen: W\u00fcrde die Kompetenz zur Erteilung einer Konzession an den Bundesrat \u00fcbergehen, w\u00e4re ein Rechtsweg praktisch ausgeschlossen (Art. 189 Abs. 4 BV). Dies st\u00fcnde in klarem Widerspruch zum vormals vom Gesetzgeber ge\u00e4usserten Willen, den unterlegenen Konzessionsbewerbern einen Rechtsweg zu garantieren. Der Bundesrat ist der \u00dcberzeugung, dass das heutige System mit der M\u00f6glichkeit der richterlichen \u00dcberpr\u00fcfung die vom Gesetzgeber geforderte Erf\u00fcllung des Leistungsauftrages gew\u00e4hrleistet.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1257897600000)\/","SubmittedBy":"Rickli Natalie","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1317340800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34","Category":null,"Modified":"\/Date(1690533522223)\/","SubmissionDate":"\/Date(1253577600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4811,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation"}}